Vor 60 Jahren

Tribunal gegen Nazi-Kriegsverbrecher

dpa, veröffentlicht am 18.11.2005
Foto: dpa

Nürnberg - Die einen galten als enge Weggefährten Hitlers, andere als verlängerte Arme des Nazi-Führers - tief verstrickt in die Verbrechen des Nazi-Regimes aber waren sie alle gleichermaßen: Mit dem Beginn des Nürnberger Prozesses am 20. November 1945, vor 60 Jahren, hatten sich 22 von 24 Hauptkriegsverbrechern Nazi-Deutschlands vor der Welt für ihre Untaten zu verantworten. Einer war untergetaucht, einer hatte vor Prozessbeginn Selbstmord begangen. Stellvertretend für die Weltgemeinschaft saßen in Nürnberg die vier alliierten Siegermächte USA, Sowjetunion, England und Frankreich über die angeklagten Hitler-Schergen zu Gericht - darunter auch Reichsmarschall Hermann Göring und Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß.

Aber nicht allein die Gräueltaten der Nazis, die bei dem Prozess geahndet werden sollten, machte das Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs (IMT) zu einem weltweit beachteten Ereignis. Für nicht minder bedeutsam halten Rechtshistoriker den Umstand, dass erstmals in der Geschichte der Menschheit Staatsführer für die von ihnen befohlenen Verbrechen persönlich zur Verantwortung gezogen wurden. Bislang waren nach verlorenen Kriegen immer Staaten und ihre Völker für den Krieg verantwortlich gemacht und dafür von den Siegermächten mit Abgaben und Reparationen belegt worden.

Tatsächlich machte das bei den Nürnberger Prozessen erstmals völkerrechtlich angewandte Prinzip der persönlichen Haftung bald schon weltweit Schule: Am 11. Dezember 1946 erklärten die Vereinten Nationen das bei den Prozessen angewandte Recht zum Völkerrecht. Noch heute sprechen Jurtisten weltweit von den "Nuremberg Principles".

Allerdings bedurfte es zäher Verhandlungen der westlichen Alliierten, um auch die Sowjetunion von der Notwendigkeit eines fairen Prozesses nach angloamerikanischem Recht gegen die NS- Führungsriege zu überzeugen. Die Moskauer Führung hatte eher an einen Schauprozess gedacht, bei dem die Todesstrafe von vorneherein festgestanden hätte. Auch kostete es die USA viel Verhandlungsgeschick, um das in der amerikanischen Zone gelegene Nürnberg als Schauplatz des Prozesses gegen sowjetische Widerstände durchzusetzen. Erst nach der Zusage, Berlin zum offiziellen Sitz des Tribunals zu erklären, willigten die Sowjets in Nürnberg als Verhandlungsort ein.

Für Nürnberg hatte nicht zuletzt der in den Bombennächten unversehrt gebliebene Justizpalast an der Fürther Straße gesprochen. Mit seinen 530 Büros und rund 80 Sälen bot er ausreichend Platz für die rund 1000 Prozessmitarbeiter. Zudem gab es eine direkte unterirdische Verbindung zu dem benachbarten Gefängnistrakt. Auch der Umstand, dass Nürnberg während der NS-Herrschaft als Ort der NSDAP- Reichsparteitage eine große Bedeutung im "Dritten Reich" hatte, hat nach Einschätzung von Historikern eine Rolle bei der Wahl des Prozessortes gespielt.

Während des Prozesses glich der bis heute existierende Justizpalast einer Festung. Aus Angst vor Racheaktionen der NS- Widerstandsgruppe "Werwolf" war die Umgebung abgeriegelt. Zum Schutz des Prozesses bot jeder der vier Alliierten eine kleine Streitmacht auf. An vielen Stellen des Stadtviertels waren Panzer postiert. Die Straßenbahn durfte auf dem Weg von der Nürnberger Innenstadt nach Fürth vor dem Justizpalast nicht halten, die Fahrgäste nicht einmal aus den Fenster schauen. "Wenn sich jemand auf der offenen Plattform zu weit nach außen beugte, gaben die Soldaten sofort Warnschüsse ab", berichteten Zeitzeugen.

Gleich zu Beginn des Prozesses untermauerte der US-Chefankläger Robert H. Jackson seine vier Anklagepunkte - Verschwörung gegen den Weltfrieden, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - mit harten Fakten: Ein im Gerichtssaal gezeigter Film verdeutlichte das von den Alliierten in den Nazi-Konzentrationslagern angetroffene Grauen. Alle Angeklagten erklärten sich dennoch nicht schuldig. Einige klagten sich später im Prozessverlauf selbst an. Nach nur elf Monaten verlas das Gericht die Urteile: Zwölf Mal Tod durch den Strang, drei Mal lebenslänglich, vier Freiheitsstrafen von 10 bis 20 Jahren, drei Freisprüche.
 

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