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Berlin - Telekommunikationsunternehmen müssen sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch gespeichert, von wo aus telefoniert wurde. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und - bei Handys - der Standort zu Beginn des Gesprächs.
Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet- Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten werden nicht gespeichert. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn ein Richter-Beschluss vorliegt.
Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet- Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten werden nicht gespeichert. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn ein Richter-Beschluss vorliegt.
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