Härtere Jugendstrafen
Merkel begrüßt Diskussion
AP, veröffentlicht am 02.01.2008
Berlin - Regierungschefin Angela Merkel befürwortet die derzeitige Debatte über härtere Strafen für jugendliche Kriminelle. "Aus Sicht der Bundeskanzlerin ist es notwendig, diese Diskussion zu führen", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Mittwoch in Berlin. Merkel plädiere dafür, sorgfältig und besonnen zu diskutieren "und dann am Ende zu sehen, ob wir hier zu einem gemeinsamen Handlungsbedarf in der Koalition kommen". Dabei sollte es nicht nur um das Strafrecht, sondern auch um Themen wie Bildung und Integration gehen.
Wilhelm verwies darauf, dass eine solche rechtspolitische Debatte in Deutschland schon länger geführt werde. Zu klären sei, ob das geltende Recht konsequent genug vollstreckt werde und "ob wir zu Änderungen beim geltenden Recht kommen müssen". Wenn es sich um hochaggressive Serientäter handele, "muss die Diskussion auch konsequent dahingehend geführt werden, ob es zum Schutz der Bevölkerung jetzt weitere Verschärfungen des geltenden Rechts braucht", sagte Wilhelm. Regelmäßiges Thema der vergangenen Tage sei beispielsweise gewesen, ob es sinnvoll sei, das Jugendstrafrecht weiterhin auf junge Erwachsene anzuwenden.
"Das ist insgesamt eine Diskussion, in der es keine schnellen Antworten geben kann", sagte Wilhelm. Es müssten auch beispielsweise Fachleute einbezogen werden. Die Forderungen aus der Union nach der Einrichtung von Erziehungslagern seien seiner Auffassung nach kein "Schnellschuss". "Das glaube ich nicht, denn diese Vorschläge haben ja allesamt einen sehr langen Vorlauf." Wichtig sei am Ende, dass der Rechtsstaat zum einen innerhalb seiner eigenen Gesetzmäßigkeiten bleibe und nichts unternehme, was einen Verstoß gegen die Menschenwürde begründe, sagte Wilhelm. Auf der anderen Seite müsse der Staat aber auch seine Bürger wirksam schützen. Die Vorfälle in München hätten unzweifelhaft bei vielen Menschen Ängste und Sorgen ausgelöst "auf die unser Staat auch reagieren muss".
Ein schärferes Jugendstrafrecht war im Herbst 2005 bereits Gegenstand der Koalitionsverhandlungen. Damals hatten sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass eine Verschärfung nicht notwendig sei. Allerdings einigten sich die Koalitionspartner auf die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries liegt dem Bundestag zur Abstimmung vor.
Wilhelm verwies darauf, dass eine solche rechtspolitische Debatte in Deutschland schon länger geführt werde. Zu klären sei, ob das geltende Recht konsequent genug vollstreckt werde und "ob wir zu Änderungen beim geltenden Recht kommen müssen". Wenn es sich um hochaggressive Serientäter handele, "muss die Diskussion auch konsequent dahingehend geführt werden, ob es zum Schutz der Bevölkerung jetzt weitere Verschärfungen des geltenden Rechts braucht", sagte Wilhelm. Regelmäßiges Thema der vergangenen Tage sei beispielsweise gewesen, ob es sinnvoll sei, das Jugendstrafrecht weiterhin auf junge Erwachsene anzuwenden.
"Das ist insgesamt eine Diskussion, in der es keine schnellen Antworten geben kann", sagte Wilhelm. Es müssten auch beispielsweise Fachleute einbezogen werden. Die Forderungen aus der Union nach der Einrichtung von Erziehungslagern seien seiner Auffassung nach kein "Schnellschuss". "Das glaube ich nicht, denn diese Vorschläge haben ja allesamt einen sehr langen Vorlauf." Wichtig sei am Ende, dass der Rechtsstaat zum einen innerhalb seiner eigenen Gesetzmäßigkeiten bleibe und nichts unternehme, was einen Verstoß gegen die Menschenwürde begründe, sagte Wilhelm. Auf der anderen Seite müsse der Staat aber auch seine Bürger wirksam schützen. Die Vorfälle in München hätten unzweifelhaft bei vielen Menschen Ängste und Sorgen ausgelöst "auf die unser Staat auch reagieren muss".
Ein schärferes Jugendstrafrecht war im Herbst 2005 bereits Gegenstand der Koalitionsverhandlungen. Damals hatten sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass eine Verschärfung nicht notwendig sei. Allerdings einigten sich die Koalitionspartner auf die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries liegt dem Bundestag zur Abstimmung vor.
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