Datenschutz-Mißbrauch?
Mit Videoüberwachung nach Kundin gefahndet
Markus Heffner, aus der StZ vom 5. Februar 2008, veröffentlicht am 04.02.2008
Stuttgart - Die Stuttgarter Volksbank hat einer Kundin eine Rechnung für Reinigungskosten geschickt. Aufgrund der Videoüberwachung sei festgestellt worden, dass es bei ihrem Besuch zu einer Verunreinigung gekommen sei. Nun ermittelt der oberste Datenschützer.
Der Brief, den Eva Herre vor wenigen Tagen aus dem Postkasten fischte, musste die 34-Jährige gleich mehrfach lesen, bis sie ihren Augen trauen konnte. "Sehr geehrte Frau Herre", steht darin geschrieben, "aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen."
Absender des Schreibens ist die Stuttgarter Volksbank, dem Brief beigelegt wurde eine Handwerkerrechnung über 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur". Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Den Betrag fristgerecht zu überweisen, ist momentan allerdings so ziemlich das Letzte, was Eva Herre in den Sinn käme. "Ich ärgere mich wahnsinnig über die Art und Weise, wie mit Kunden umgegangen wird", sagt sie. Das Mindeste sei doch gewesen, vorher anzurufen, um das Ganze in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Zugetragen hatte sich das folgenreiche Zwischenspiel bereits am 12. Dezember. An diesem Tag war die zweifache Mutter mit ihrem dreieinhalbjährigen Töchterchen Matilda bei der Volksbank-Filiale in Degerloch, um Geld abzuheben. Als sie die Scheine gerade ins Portemonnaie steckte, habe sie bemerkt, dass ihre Tochter in der Bank schmutzige Fußspuren auf dem Steinboden hinterlassen habe. Die Kleine war, wie sich später herausstellte, kurz zuvor in einen Hundehaufen vor der Bank getreten. Sie habe sich ihre Tochter sofort geschnappt, im Drogeriemarkt eine Packung Feuchttücher besorgt und das Kind auf der Straße notdürftig gesäubert, erklärt Eva Herre. Dann sei sie nach Hause gerast, um die Tochter vor dem anstehenden Arztbesuch umzuziehen. Eigentlich habe sie in der ganzen Hektik auch noch an einem der Bankschalter Bescheid sagen wollen. "Aber meine Tochter wäre mir mit Sicherheit hinterhergelaufen und hätte auch noch Abdrücke auf dem Teppich hinterlassen."
Dass es dennoch korrekt gewesen wäre, auf die Verschmutzung im Vorraum hinzuweisen, sei ihr natürlich klar, sagt Eva Herre. Wütend über das "nicht gerade kundenfreundliche und überaus kleinliche Verhalten der Bank" ist sie trotzdem. Doch dies ist längst nicht die einzige Reaktion, die der Brief der Stuttgarter Volksbank hervorgerufen hat. Für die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium des Landes, die zwischenzeitlich mit dem Vorgang konfrontiert wurde, stellt sich nämlich vor allem die Frage, ob es rechtens war, in diesem Fall auf die Videoüberwachung zurückzugreifen und die Bänder nach dem Verursacher der Fußabdrücke durchzusehen. "Auf den ersten Blick haben wir einige Zweifel daran", sagt Günter Schedler, der Leiter der Aufsichtsbehörde.
Überwacht werden dürften öffentlich zugängliche Räume grundsätzlich nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, wie es im Paragrafen 6 des Bundesdatenschutzgesetzes heißt. Üblicherweise sei dieser Zweck bei Banken und Sparkassen die Verfolgung von Straftaten, sagt Schedler. Eine solche liege in diesem Fall aber eindeutig nicht vor. Außerdem sei es fraglich, ob die Bank ihre Kundendaten habe durchsehen dürfen, um den Namen und die Adresse der Kundin zu ermitteln, die zu der fraglichen Zeit Geld an dem Automaten abgehoben hatte. "Auch in diesem Punkt haben wir nachgehakt", sagt Schedler.
Zur Klärung des Sachverhalts hat der Datenschützer ein Fax mit elf Fragen an die Stuttgarter Volksbank geschickt. Die Antworten stehen noch aus. "Wir nehmen den Vorgang zum Anlass", so Schedler, "die Praxis der Bank grundsätzlich zu überprüfen."
Auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung hat die Banksprecherin Isabell Sprenger am Montag erklärt, dass die Bank "grundsätzlich kein Problem sieht". Die Beobachtung der Räume und die Auswertung des Bildmaterials sei zur Wahrnehmung des Hausrechts zulässig. Dieses werde auch häufiger praktiziert, weil es immer wieder zu Vandalismus komme. Ansonsten könne sie zu dem Fall nichts Konkretes sagen, weil die beiden zuständigen Mitarbeiter für Datenschutz und die Instandhaltung der Räume im Faschingsurlaub seien. Der Vorwurf, wenig kundenfreundlich und kleinlich reagiert zu haben, sei aber nicht nachvollziehbar. Immerhin sei in dem Brief ein persönlicher Ansprechpartner genannt, den die Kundin hätte anrufen können.
Der Brief, den Eva Herre vor wenigen Tagen aus dem Postkasten fischte, musste die 34-Jährige gleich mehrfach lesen, bis sie ihren Augen trauen konnte. "Sehr geehrte Frau Herre", steht darin geschrieben, "aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen."
Absender des Schreibens ist die Stuttgarter Volksbank, dem Brief beigelegt wurde eine Handwerkerrechnung über 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur". Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Den Betrag fristgerecht zu überweisen, ist momentan allerdings so ziemlich das Letzte, was Eva Herre in den Sinn käme. "Ich ärgere mich wahnsinnig über die Art und Weise, wie mit Kunden umgegangen wird", sagt sie. Das Mindeste sei doch gewesen, vorher anzurufen, um das Ganze in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Zugetragen hatte sich das folgenreiche Zwischenspiel bereits am 12. Dezember. An diesem Tag war die zweifache Mutter mit ihrem dreieinhalbjährigen Töchterchen Matilda bei der Volksbank-Filiale in Degerloch, um Geld abzuheben. Als sie die Scheine gerade ins Portemonnaie steckte, habe sie bemerkt, dass ihre Tochter in der Bank schmutzige Fußspuren auf dem Steinboden hinterlassen habe. Die Kleine war, wie sich später herausstellte, kurz zuvor in einen Hundehaufen vor der Bank getreten. Sie habe sich ihre Tochter sofort geschnappt, im Drogeriemarkt eine Packung Feuchttücher besorgt und das Kind auf der Straße notdürftig gesäubert, erklärt Eva Herre. Dann sei sie nach Hause gerast, um die Tochter vor dem anstehenden Arztbesuch umzuziehen. Eigentlich habe sie in der ganzen Hektik auch noch an einem der Bankschalter Bescheid sagen wollen. "Aber meine Tochter wäre mir mit Sicherheit hinterhergelaufen und hätte auch noch Abdrücke auf dem Teppich hinterlassen."
Dass es dennoch korrekt gewesen wäre, auf die Verschmutzung im Vorraum hinzuweisen, sei ihr natürlich klar, sagt Eva Herre. Wütend über das "nicht gerade kundenfreundliche und überaus kleinliche Verhalten der Bank" ist sie trotzdem. Doch dies ist längst nicht die einzige Reaktion, die der Brief der Stuttgarter Volksbank hervorgerufen hat. Für die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium des Landes, die zwischenzeitlich mit dem Vorgang konfrontiert wurde, stellt sich nämlich vor allem die Frage, ob es rechtens war, in diesem Fall auf die Videoüberwachung zurückzugreifen und die Bänder nach dem Verursacher der Fußabdrücke durchzusehen. "Auf den ersten Blick haben wir einige Zweifel daran", sagt Günter Schedler, der Leiter der Aufsichtsbehörde.
Überwacht werden dürften öffentlich zugängliche Räume grundsätzlich nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, wie es im Paragrafen 6 des Bundesdatenschutzgesetzes heißt. Üblicherweise sei dieser Zweck bei Banken und Sparkassen die Verfolgung von Straftaten, sagt Schedler. Eine solche liege in diesem Fall aber eindeutig nicht vor. Außerdem sei es fraglich, ob die Bank ihre Kundendaten habe durchsehen dürfen, um den Namen und die Adresse der Kundin zu ermitteln, die zu der fraglichen Zeit Geld an dem Automaten abgehoben hatte. "Auch in diesem Punkt haben wir nachgehakt", sagt Schedler.
Zur Klärung des Sachverhalts hat der Datenschützer ein Fax mit elf Fragen an die Stuttgarter Volksbank geschickt. Die Antworten stehen noch aus. "Wir nehmen den Vorgang zum Anlass", so Schedler, "die Praxis der Bank grundsätzlich zu überprüfen."
Auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung hat die Banksprecherin Isabell Sprenger am Montag erklärt, dass die Bank "grundsätzlich kein Problem sieht". Die Beobachtung der Räume und die Auswertung des Bildmaterials sei zur Wahrnehmung des Hausrechts zulässig. Dieses werde auch häufiger praktiziert, weil es immer wieder zu Vandalismus komme. Ansonsten könne sie zu dem Fall nichts Konkretes sagen, weil die beiden zuständigen Mitarbeiter für Datenschutz und die Instandhaltung der Räume im Faschingsurlaub seien. Der Vorwurf, wenig kundenfreundlich und kleinlich reagiert zu haben, sei aber nicht nachvollziehbar. Immerhin sei in dem Brief ein persönlicher Ansprechpartner genannt, den die Kundin hätte anrufen können.
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