Grundsatzentscheidung in Karlsruhe

Online-Durchsuchung massiv eingeschränkt

dpa, veröffentlicht am 27.02.2008
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Karlsruhe - Mit einem historischen Urteil zum Schutz des persönlichen Computers hat das Bundesverfassungsgericht hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen gesetzt.

Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur bei einer konkreten Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" zulässig, entschied das Karlsruher Gericht am Mittwoch. Die große Koalition will die Online-Durchsuchung nun rasch regeln und den Streit beilegen. "Wir sind uns einig, dass wir auf dieser Grundlage sehr zügig einen Regierungsentwurf erstellen werden", sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Berlin. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte eine Beachtung der Karlsruher Vorgaben.

Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist damit nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum (Az: 1 BvR 370/07, 595/07 vom 27. Februar 2008).

Mit seinem Grundsatzurteil hat das Gericht nach den Worten seines Präsidenten Hans-Jürgen Papier erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen. In der heimlichen Infiltration eines Rechners liege ein "Grundrechtseingriff von besonderer Schwere und Intensität", sagte Papier.

Denn Computernutzer speicherten auf der Festplatte sehr persönliche Daten, aus denen sich womöglich ein regelrechtes Verhaltensprofil erstellen lasse. Daraus folge ein "erhebliches Schutzbedürfnis", das nach der bisherigen Lesart der Grundrechte noch nicht abdeckt sei. Der Erste Senat - federführend war der Richter Wolfgang Hoffmann-Riem - leitet das neue Computer-Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht her, wie bereits vor 25 Jahren das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (Datenschutz).

Andererseits ist das neue Grundrecht aber nicht schrankenlos, so Papier. "Eingriffe können sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung gerechtfertigt sein." Voraussetzung sind dem Urteil zufolge drohende Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sowie Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten.

FDP, Grüne und Linke begrüßten das Urteil. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen zeigten sich zuversichtlich für die Pläne, dem Bundeskriminalamt (BKA) erweiterte Kompetenzen einzuräumen. Union und SPD hatten monatelang über die Online-Durchsuchung gestritten. "Sie wird nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen", sagte Schäuble nun. Zypries sieht die Freiheitsrechte gestärkt. Nun müsse Schäuble eine verfassungsgemäße Regelung im BKA-Gesetz vorlegen. "Dabei werden wir ihn unterstützen."

Nach Ansicht von SPD-Chef Kurt Beck kann die Entscheidung rasch umgesetzt werden. "Den überzogenen Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern wurde eine Absage erteilt", erklärte er. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil hält das Urteil für einen "Schlag ins Gesicht" von Schäuble. "Er muss seine Linie jetzt zügig korrigieren."

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts ist die vorherige richterliche Anordnung einer Online-Durchsuchung unabdingbar. Außerdem muss der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" - etwa Tagebuchaufzeichnungen - geschützt sein.

Deutlich mehr Spielraum lässt das Gericht den Sicherheitsbehörden bei der Überwachung der Internet-Telefonie. Für sie gelten die normalen Regeln der Telefonüberwachung - wenn technisch und rechtlich sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telefonate abgehört werden.

Bayern hält trotz des Urteils an seinen Plänen für Online-Durchsuchungen fest. Der Gesetzentwurf werde den Anforderungen der Richter "vollkommen gerecht", sagte Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU). Baden-Württemberg lehnt Online-Durchsuchungen weiter ab. Nordrhein-Westfalen verteidigte die Entscheidung, die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz zu regeln.
 

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