Wegen Online-Durchsuchung
Rech und Goll im Clinch
dpa/lsw, veröffentlicht am 27.02.2008
Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) und sein Koalitionskollege, Justizminister Ulrich Goll (FDP), sind wegen der Online-Durchsuchung weiter auf Konfrontationskurs. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch sei ein wichtiger Schritt zur Terrorabwehr, den Polizei und Verfassungsschutz brauchten, sagte Rech in Stuttgart. „Dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen Fällen zum Einsatz kommen wird und der Bürger sich keine Sorgen machen muss, habe ich schon immer betont. Ich hoffe, dass die klaren Vorgaben unseren Koalitionspartner FDP zum Umdenken bewegen.“
Rech spielte damit auf die Aufnahme einer solchen Regelung in das Landespolizei- und das Verfassungsschutzgesetz des Landes an. Dies ließe sich aber erst nach einer Analyse des Urteils und nach Gesprächen mit der FDP sagen, betonte Rech. Allerdings verschickte das Innenministerium am Vormittag eine mit den Regierungsfraktionen abgestimmte Kabinettsvorlage an alle Ressorts - was darauf schließen lässt, dass die Reform des Polizeigesetzes bei der nächsten Kabinettssitzung auf der Tagesordnung stehen wird.
Goll sah jedoch auch nach der Karlsruher Entscheidung keinen Grund für die Einführung der Online-Durchsuchung zur Terrorbekämpfung. „Jetzt wissen wir, was erlaubt ist. Das sagt aber noch nichts darüber aus, dass man auch alles macht, was erlaubt ist.“ Er bleibe dabei, dass die Online-Durchsuchung als Fahndungsmaßnahme „nutzlos“ sei. Führende Terroristen ließen sich damit kaum entlarven, weil sie technisch schon weiter seien. „Ich sehe keinen Handlungsbedarf“, sagte Goll und erteilte damit Rech eine Absage.
Die Online-Durchsuchung ist zwischen Rech und Goll heftig umstritten. Während Rech sie gerne schon 2007 mit ins Polizeigesetz aufgenommen hätte, lehnte Goll dies ab. „Soweit mein Einfluss reicht, wird es kein Landesgesetz geben, das die Online-Durchsuchung ermöglicht“, sagte Goll.
Die Landtagsgrünen forderten eine Überarbeitung des novellierten Polizeigesetzes. „Die Online-Durchsuchung ohne konkreten Anlass ist ein für alle Mal gestoppt. Die heimlichen "Rechianer" als Landesvariante zum "Bundes-Trojaner" auf dem PC der Bürger wird es nicht geben“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl. Nach Ansicht des Polizeisprechers der SPD-Fraktion, Reinhold Gall, knüpft die Karlsruher Entscheidung die Online-Durchsuchung an Voraussetzungen, die auf Landesebene in kaum einem Fall erfüllt sein werden.
Die CDU/FDP-Landesregierung hatte sich im vergangenen Jahr nach monatelangem Ringen auf eine Novellierung des Polizeigesetzes aus dem Jahr 2004 geeinigt. Strittig waren vor allem die Videoüberwachung sowie die präventive Telekommunikationsüberwachung. Den Streitpunkt Online-Durchsuchung hatten die Koalitionspartner ausgeklammert.
Rech spielte damit auf die Aufnahme einer solchen Regelung in das Landespolizei- und das Verfassungsschutzgesetz des Landes an. Dies ließe sich aber erst nach einer Analyse des Urteils und nach Gesprächen mit der FDP sagen, betonte Rech. Allerdings verschickte das Innenministerium am Vormittag eine mit den Regierungsfraktionen abgestimmte Kabinettsvorlage an alle Ressorts - was darauf schließen lässt, dass die Reform des Polizeigesetzes bei der nächsten Kabinettssitzung auf der Tagesordnung stehen wird.
Goll sah jedoch auch nach der Karlsruher Entscheidung keinen Grund für die Einführung der Online-Durchsuchung zur Terrorbekämpfung. „Jetzt wissen wir, was erlaubt ist. Das sagt aber noch nichts darüber aus, dass man auch alles macht, was erlaubt ist.“ Er bleibe dabei, dass die Online-Durchsuchung als Fahndungsmaßnahme „nutzlos“ sei. Führende Terroristen ließen sich damit kaum entlarven, weil sie technisch schon weiter seien. „Ich sehe keinen Handlungsbedarf“, sagte Goll und erteilte damit Rech eine Absage.
Die Online-Durchsuchung ist zwischen Rech und Goll heftig umstritten. Während Rech sie gerne schon 2007 mit ins Polizeigesetz aufgenommen hätte, lehnte Goll dies ab. „Soweit mein Einfluss reicht, wird es kein Landesgesetz geben, das die Online-Durchsuchung ermöglicht“, sagte Goll.
Die Landtagsgrünen forderten eine Überarbeitung des novellierten Polizeigesetzes. „Die Online-Durchsuchung ohne konkreten Anlass ist ein für alle Mal gestoppt. Die heimlichen "Rechianer" als Landesvariante zum "Bundes-Trojaner" auf dem PC der Bürger wird es nicht geben“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl. Nach Ansicht des Polizeisprechers der SPD-Fraktion, Reinhold Gall, knüpft die Karlsruher Entscheidung die Online-Durchsuchung an Voraussetzungen, die auf Landesebene in kaum einem Fall erfüllt sein werden.
Die CDU/FDP-Landesregierung hatte sich im vergangenen Jahr nach monatelangem Ringen auf eine Novellierung des Polizeigesetzes aus dem Jahr 2004 geeinigt. Strittig waren vor allem die Videoüberwachung sowie die präventive Telekommunikationsüberwachung. Den Streitpunkt Online-Durchsuchung hatten die Koalitionspartner ausgeklammert.
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