Speicherung von Telefondaten

Zehntausende Betroffene klagen

dpa, veröffentlicht am 29.02.2008
Foto: dpa
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Karlsruhe - Mit einer Massenverfassungsbeschwerde wollen zehntausende Betroffene die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten in Karlsruhe zu Fall bringen.

Am Freitag reichten Bürgerrechtler zwölf Kisten mit einem Beschwerdeschriftsatz und 34.443 Vollmachten beim Bundesverfassungsgericht ein. Aus ihrer Sicht verletzt die sechsmonatige Pflicht zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten - Inhalte sind davon nicht betroffen - den Datenschutz. Laut "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" ist dies die zahlenmäßig größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte - was das Gericht aber nicht bestätigen konnte.

Den Verfassungsrichtern liegen bereits mehrere Klagen gegen die seit Jahresanfang geltende Regelung vor. Die FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben mit elf weiteren Klägern - darunter Politiker, Juristen und Journalisten - einen eigenen Antrag eingereicht.

Zudem haben die meisten Mitglieder der Grünen-Bundestagsfraktion Organklage sowie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik - juristischer Vertreter der schon seit Monaten medienwirksam angekündigten Massenbeschwerde - hatte Jahresanfang acht Beschwerden eingereicht und zusätzlich einen Eilantrag gestellt, über den der Erste Senat noch im März entscheiden will.

Burkhard Hirsch, der unabhängig vom "Arbeitskreis" klagt und selbst keinen Eilantrag eingereicht hat, sieht seine verfassungsrechtliche Kritik an der Datenspeicherung durch das jüngste Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung bestätigt. Danach müsse ein gravierender Grundrechtseingriff immer durch eine konkrete Gefahr gerechtfertigt sein, eine allgemeine Gefährdungslage genüge dafür nicht.

Bei der Vorratsdatenspeicherung würden dagegen ohne konkreten Anlass sechs Monate lang sämtliche Verbindungs- und Handystandortdaten aufgezeichnet. "Die Zusammenführung derart vieler Verbindungsdaten über einen so großen Zeitraum ermöglicht Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile", sagte Hirsch der Deutschen Presse- Agentur dpa. Eine solche allgemeine Vorfeldspeicherung von Daten sei nach der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts nicht zulässig.
 
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