Wegen Gesundheitsgefährdung
Wiener Behörde rügt Hornauers Sender
Von Andreas Müller, StZ vom 1. April 2008, veröffentlicht am 01.04.2008
Stuttgart - Der umstrittene TV-Unternehmer Thomas Hornauer hat nun auch Ärger mit der Medienaufsicht in Österreich. Sein Sender Kanal Telemedial habe die Gesundheit der Zuschauer gefährdet, rügt die Behörde - mit dem Auftritt eines Geistheilers.
Ärger mit den Medienbehörden ist für Thomas Hornauer nichts Neues. In Baden-Württemberg wurde die Lizenz für seinen von Ludwigsburg aus betriebenen Fernsehsender BTV4U im Jahr 2004 nicht verlängert. Die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) begründete dies mit nicht erfüllten Auflagen, mangelnder Zuverlässigkeit und Verstößen gegen Programmauflagen. Der schillernde Unternehmer aus dem Örtchen Plüderhausen klagte gegen den Lizenzentzug, scheiterte jedoch vor Gericht.
Inzwischen macht Hornauer wieder Fernsehen. Von der österreichischen Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) bekam er für zehn Jahre die Genehmigung, sein TV-Angebot via Satellit europaweit zu verbreiten. Der Lizenzentzug in Deutschland sei dafür prinzipiell kein Hindernis, hatte es geheißen. Nun aber ist der Schwabe mit seinem Kanal Telemedial auch im Nachbarland ins Visier der Medienaufsicht geraten. Die KommAustria in Wien veröffentlichte gestern eine Rüge wegen Verletzung des Privatfernsehgesetzes. Dabei geht es um einen Verstoß gegen den Paragrafen, nach dem Fernsehwerbung oder Teleshopping keine Verhaltensweisen fördern dürfen, "die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden".
Hintergrund ist der Auftritt eines dubiosen Beraters auf Kanal Telemedial spätnachts im August 2007. "Als hellsichtiges Engelsmedium bzw. Geistheiler", so die Medienbehörde, habe der Mann mit dem Namen Walter von Berg neun Anrufer mit gesundheitlichen Problemen beraten oder behandelt. Die Fragen stellte er mit den Worten "Raphael, was sagt du?" an einen Engel dieses Namens. Antworten leitete er aus den Bewegungen eines Pendels ab, um dann eine Art Fernbehandlung vorzunehmen. Dazu schien er in eine Art Trance zu fallen und wiederholte beschwörend unverständliche Kürzel. Einer Frau, die über Darmprobleme klagte, teilte er via Raphael mit: "Wir sind im Darm und arbeiten einen neuen Darm ein." Bei einer anderen Frau löste er angeblich einen eingeklemmten Nerv. Auf die Frage, ob sie das spüre, sagte sie: "Kann schon sein." Bei einer Anruferin mit Hexenschuss sagte von Berg nach Konsultation des Pendels: "HXS bitte in den Rücken geben und OV ins Herz." Daraufhin meinte die Frau, dass es ihr schon wesentlich besser gehe.
Der Berater habe zwar darauf hingewiesen, dass er selbst kein Arzt oder Heilpraktiker sei, so die KommAustria. Er habe jedoch den Eindruck erweckt, die Anrufer könnten mit Hilfe der "Engelenergien" schmerzfrei oder sogar geheilt werden. Der "durchschnittlichen Zuschauer" könne daraus gefolgert haben, dass der Arztbesuch entbehrlich werde; dies führe womöglich zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
Der Betreiber von Kanal Telemedial hat von Berg laut KommAustria zwischen August und Oktober aus dem Programm genommen und "einer Nachschulung unterzogen". Er müsse künftig wie alle Kollegen darauf hinweisen, dass die Beratung "die schulmedizinische Behandlung keinesfalls ersetzen, sondern nur ergänzen kann". Ein entsprechender Text werde außerdem ins Programm eingeblendet. Der Sender hatte argumentiert, zu der späten Sendezeit säßen ohnehin nur echte Fans vor den Bildschirmen, die mit den Aussagen richtig umgehen könnten.
Den Bescheid der Medienaufsicht muss Hornauer in einer vorgegebenen Form auf Kanal Telemedial verlesen lassen - sobald dieser rechtskräftig ist. Zuvor kann er binnen zwei Wochen Berufung dagegen einlegen. Von dem Fernsehunternehmer war gestern zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Eine Sprecherin der Mutterfirma Telekontor sagte, Medienanfragen beantworte er nur noch in seiner abendlichen Sendung. Damit wolle er verhindern, dass seine Äußerungen falsch wiedergegeben würden.
Ärger mit den Medienbehörden ist für Thomas Hornauer nichts Neues. In Baden-Württemberg wurde die Lizenz für seinen von Ludwigsburg aus betriebenen Fernsehsender BTV4U im Jahr 2004 nicht verlängert. Die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) begründete dies mit nicht erfüllten Auflagen, mangelnder Zuverlässigkeit und Verstößen gegen Programmauflagen. Der schillernde Unternehmer aus dem Örtchen Plüderhausen klagte gegen den Lizenzentzug, scheiterte jedoch vor Gericht.
Inzwischen macht Hornauer wieder Fernsehen. Von der österreichischen Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) bekam er für zehn Jahre die Genehmigung, sein TV-Angebot via Satellit europaweit zu verbreiten. Der Lizenzentzug in Deutschland sei dafür prinzipiell kein Hindernis, hatte es geheißen. Nun aber ist der Schwabe mit seinem Kanal Telemedial auch im Nachbarland ins Visier der Medienaufsicht geraten. Die KommAustria in Wien veröffentlichte gestern eine Rüge wegen Verletzung des Privatfernsehgesetzes. Dabei geht es um einen Verstoß gegen den Paragrafen, nach dem Fernsehwerbung oder Teleshopping keine Verhaltensweisen fördern dürfen, "die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden".
Hintergrund ist der Auftritt eines dubiosen Beraters auf Kanal Telemedial spätnachts im August 2007. "Als hellsichtiges Engelsmedium bzw. Geistheiler", so die Medienbehörde, habe der Mann mit dem Namen Walter von Berg neun Anrufer mit gesundheitlichen Problemen beraten oder behandelt. Die Fragen stellte er mit den Worten "Raphael, was sagt du?" an einen Engel dieses Namens. Antworten leitete er aus den Bewegungen eines Pendels ab, um dann eine Art Fernbehandlung vorzunehmen. Dazu schien er in eine Art Trance zu fallen und wiederholte beschwörend unverständliche Kürzel. Einer Frau, die über Darmprobleme klagte, teilte er via Raphael mit: "Wir sind im Darm und arbeiten einen neuen Darm ein." Bei einer anderen Frau löste er angeblich einen eingeklemmten Nerv. Auf die Frage, ob sie das spüre, sagte sie: "Kann schon sein." Bei einer Anruferin mit Hexenschuss sagte von Berg nach Konsultation des Pendels: "HXS bitte in den Rücken geben und OV ins Herz." Daraufhin meinte die Frau, dass es ihr schon wesentlich besser gehe.
Der Berater habe zwar darauf hingewiesen, dass er selbst kein Arzt oder Heilpraktiker sei, so die KommAustria. Er habe jedoch den Eindruck erweckt, die Anrufer könnten mit Hilfe der "Engelenergien" schmerzfrei oder sogar geheilt werden. Der "durchschnittlichen Zuschauer" könne daraus gefolgert haben, dass der Arztbesuch entbehrlich werde; dies führe womöglich zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
Der Betreiber von Kanal Telemedial hat von Berg laut KommAustria zwischen August und Oktober aus dem Programm genommen und "einer Nachschulung unterzogen". Er müsse künftig wie alle Kollegen darauf hinweisen, dass die Beratung "die schulmedizinische Behandlung keinesfalls ersetzen, sondern nur ergänzen kann". Ein entsprechender Text werde außerdem ins Programm eingeblendet. Der Sender hatte argumentiert, zu der späten Sendezeit säßen ohnehin nur echte Fans vor den Bildschirmen, die mit den Aussagen richtig umgehen könnten.
Den Bescheid der Medienaufsicht muss Hornauer in einer vorgegebenen Form auf Kanal Telemedial verlesen lassen - sobald dieser rechtskräftig ist. Zuvor kann er binnen zwei Wochen Berufung dagegen einlegen. Von dem Fernsehunternehmer war gestern zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Eine Sprecherin der Mutterfirma Telekontor sagte, Medienanfragen beantworte er nur noch in seiner abendlichen Sendung. Damit wolle er verhindern, dass seine Äußerungen falsch wiedergegeben würden.
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