Werwigk-Hertneck vorbestraft
BGH bestätigt Urteil
dpa/lsw, veröffentlicht am 24.04.2008
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Stuttgart/Karlsruhe - Fast vier Jahre nach ihrem Rücktritt ist die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) nun wegen Geheimnisverrats vorbestraft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart, teilte eine Justizsprecherin am Donnerstag in Karlsruhe mit. Werwigk-Hertneck sei zu Recht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Trotz der Vorstrafe kann die freie Anwältin ihren Beruf weiter ausüben. Werwigk-Hertneck bestreitet den Verrat von Dienstgeheimnissen.
Die FDP-Politikerin hatte nach Ansicht des Stuttgarter Landgerichts im Sommer 2004 dem damaligen Wirtschaftsminister, ihrem Parteifreund Walter Döring, Einzelheiten aus Ermittlungen in der sogenannten Umfrageaffäre mitgeteilt. Bei der Affäre ging es um die ungeklärte Finanzierung einer Umfrage zur Wirtschaftspolitik Dörings. Hinweise auf die Umfrage waren in den Akten des FlowTex- Untersuchungsausschusses des Landtags aufgetaucht. Infolge der Affäre traten zunächst Döring und später dann Werwigk-Hertneck zurück.
Das Landgericht Stuttgart stützte sich bei der Urteilsfindung Ende September 2007 vor allem auf die Abfolge und die Konsequenzen von Telefonaten: An zwei Tagen im Juni und Juli 2004 soll Werwigk- Hertneck Döring mit Details aus Ermittlungen versorgt haben. Die zeitliche Indizienkette im Sommer 2004 sowie die Bewertung der Zeugenaussagen ließen keinen anderen Schluss als Verrat zu.
Döring hatte in seiner Vernehmung Werwigk-Hertneck zwar nicht als Geheimnisverräterin genannt. Sehr wohl hatte er aber von "gravierenden" Dingen gesprochen, die seine Ministerkollegin ihm am Telefon berichtet hätte. Schließlich hätten ihn diese bewogen, über seinen Rücktritt nachzudenken und den damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel (CDU) sogar beim Katholikentag zu stören. Eine solche "Telefonkette" hätte es bei unbedeutenden Inhalten niemals gegeben, hatte der Vorsitzende Richter argumentiert und Werwigk-Hertneck zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr mitsamt einer Geldbuße von 30.000 Euro verurteilt.
Laut BGH hat das Landgericht Stuttgart die Beweiswürdigung "sehr sorgfältig gemacht" und die Angaben des Angeklagten mit denen der Belastungszeugen abgewogen. Insbesondere bezeichnete es der BGH nach Auskunft der Landgerichtssprecherin als wichtig, dass das Landgericht "die Angaben des Zeugen Dr. Döring als zuverlässig" erachtete.
Die FDP-Politikerin hatte nach Ansicht des Stuttgarter Landgerichts im Sommer 2004 dem damaligen Wirtschaftsminister, ihrem Parteifreund Walter Döring, Einzelheiten aus Ermittlungen in der sogenannten Umfrageaffäre mitgeteilt. Bei der Affäre ging es um die ungeklärte Finanzierung einer Umfrage zur Wirtschaftspolitik Dörings. Hinweise auf die Umfrage waren in den Akten des FlowTex- Untersuchungsausschusses des Landtags aufgetaucht. Infolge der Affäre traten zunächst Döring und später dann Werwigk-Hertneck zurück.
Das Landgericht Stuttgart stützte sich bei der Urteilsfindung Ende September 2007 vor allem auf die Abfolge und die Konsequenzen von Telefonaten: An zwei Tagen im Juni und Juli 2004 soll Werwigk- Hertneck Döring mit Details aus Ermittlungen versorgt haben. Die zeitliche Indizienkette im Sommer 2004 sowie die Bewertung der Zeugenaussagen ließen keinen anderen Schluss als Verrat zu.
Döring hatte in seiner Vernehmung Werwigk-Hertneck zwar nicht als Geheimnisverräterin genannt. Sehr wohl hatte er aber von "gravierenden" Dingen gesprochen, die seine Ministerkollegin ihm am Telefon berichtet hätte. Schließlich hätten ihn diese bewogen, über seinen Rücktritt nachzudenken und den damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel (CDU) sogar beim Katholikentag zu stören. Eine solche "Telefonkette" hätte es bei unbedeutenden Inhalten niemals gegeben, hatte der Vorsitzende Richter argumentiert und Werwigk-Hertneck zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr mitsamt einer Geldbuße von 30.000 Euro verurteilt.
Laut BGH hat das Landgericht Stuttgart die Beweiswürdigung "sehr sorgfältig gemacht" und die Angaben des Angeklagten mit denen der Belastungszeugen abgewogen. Insbesondere bezeichnete es der BGH nach Auskunft der Landgerichtssprecherin als wichtig, dass das Landgericht "die Angaben des Zeugen Dr. Döring als zuverlässig" erachtete.
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