Interview mit einem Datenschützer

"Es wird immer mehr überwacht werden"

Fragen von Philipp Scheffbuch, veröffentlicht am 26.05.2008
Foto: dpa

Stuttgart - Die Zahl der öffentlich gewordenen Überwachungsfälle in der Wirtschaft nimmt zu. Sönke Hilbrans, Chef der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, fordert staatliche Aufsichtsbehörden auf, die Unternehmen besser zu beobachten. Philipp Scheffbuch hat ihn befragt.

Herr Hilbrans, Telekom, Volkswagen und Porsche, Burger King, Lidl, was fällt Ihnen dazu ein?

Wir leben in hoch technisierten Zeiten. Unternehmen entwickeln offenbar immer weniger Scham, Mitarbeiter zu überwachen. Die genannten Fälle unterscheiden sich jeweils jedoch stark voneinander.

Haben Sie eine Erklärung, warum Überwachungsfälle jetzt gebündelt ans Tageslicht kommen?

Nein, habe ich keine. Es mag eine erhöhte Sensibilisierung sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Unternehmen selber geben. Es hat sich herumgesprochen, dass Abhören und Videoüberwachen häufig rechtswidrig ist, so dass man als Teil der geschädigten Partei wenigstens einen Teil des Schadens wieder gutmachen kann, indem man das an die Öffentlichkeit bringt.

Was wird damit wieder gutgemacht?

Davon geht für die Zukunft – hoffentlich – eine abschreckende Wirkung aus.

Die Telekom hat die Telefondaten der eigenen Mitarbeiter ausgespäht. Gegen welche Gesetze verstößt das Unternehmen damit?

Die Telekom hat offenbar die Verbindungsdaten überwacht. Das verstößt eindeutig gegen das Telekommunikationsrecht, in dem festgelegt ist, dass die Verbindungsdaten, die bei der Nutzung von Telekommunikationsanlagen anfallen, nur genutzt werden dürfen, um die Funktionsfähigkeit des Systems zu erhalten und – das ist der Hauptanwendungsfall – Rechnungen zu erstellen.

Beides ist bei der Telekom anscheinend nicht der Fall.

Wenn man sich als Provider die Mühe macht, die Daten zu nutzen, um herauszubekommen, mit wem die eigenen Mitarbeiter sprechen, dann zweckentfremdet man die Daten. Das ist strafbar.

Wie könnten sich die die Betroffenen gegen den Rechtsverstoß wehren?

Sie können Anzeige erstatten.

Was kann daraus resultieren?

Es wird auf Geldstrafen hinauslaufen, sollten die Verantwortlichen verurteilt werden. Freiheitsstrafen sind auch möglich, jedoch eher unwahrscheinlich. Der Nachweis der individuellen Schuld dürfte sowieso schwierig werden.

Sind auch zivilrechtliche Schritte möglich?

Der Umstand, dass die Kommunikationsdaten der Betroffenen genutzt wurden, löst in der Regel noch keinen bezifferbaren materiellen Schaden aus. Es geht hier wohl eher um ein Schmerzensgeld. Denn der ganze Sachverhalt ist ein tiefgreifender Eingriff in das Vertrauen, unbefangen telefonieren zu können. Weil Vertrauen keinen konkreten Geldwert hat, können Eingriffe eher mit einem Schmerzensgeld geahndet werden.

Der Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hat im vergangenen Herbst angeblich in einem Wolfsburger Hotel eine Babyphone unter dem Sofa entdeckt. Er hat die Staatsanwaltschaft darüber aber erst sechs Monate später ins Bild gesetzt. Ist dieses Vorgehen korrekt?

Es steht in der Regel den Geschädigten einer Straftat frei, ob sie selber einen Strafantrag erstatten oder nicht.

Was wäre aus Ihrer Sicht sinnvoll gewesen?

Laut dem Bericht Ihrer Zeitung hat sich Porsche entschlossen, eine Falschinformation über das Babyphone abzusetzen in der Hoffnung, dass diese Information wieder irgendwo auftaucht und Rückschlüsse auf den Abhörenden zulässt. Porsche hat also versucht, den Spieß umzudrehen und privat dagegenzuhalten.

Ist das generell ein Trend, dss Unternehmen versuchen privat zu ermitteln?

Das ist schwer zu sagen, weil wir kein vollständiges Bild darüber haben.

Können Sie das Vorgehen von Porsche nachvollziehen?

Ja, die Rationalität dieses Vorgehens ist nachvollziehbar. Es hätte nur eine bescheidene Hoffnung darauf bestanden, dass die Polizei ermitteln kann, wer das Babyphone im Hotelzimmer versteckt hat. Dass Porsche deshalb auf Selbsthilfe gesetzt hat, finde ich zumindest menschlich verständlich.

Haben sich die Überwachungsmethoden bei Discountern, in Drogeriemärkten, in Kaufhäusern und bei Tankstellen aus Ihrer Sicht denn in den vergangenen Jahren verändert?

Sie sind nicht grundsätzlich neu. Der radikale Preisverfall auf dem Markt der Überwachungselektronik hat jedoch dafür gesorgt, dass der Umfang der Überwachung zunimmt. Heute bekommen Sie für wenige Euro Apparate, die vor einigen Jahren noch mehrere Tausend Euro gekostet haben. Der Preisverfall macht die Überwachung billig.

Können sich Kunden denn gegen Videoüberwachung wehren?

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass, soweit Videoüberwachung zulässig ist, die Betroffenen, also auch die Kunden, unmissverständlich darauf hingewiesen werden müssen. Dann kann der Kunde entscheiden, ob er um den Preis seiner Überwachung zu einem Billigheimer geht oder lieber zu einem Geschäft, wo noch der Eigentümer hinter der Theke den Laden überwacht.

Wie lange dürfen die Unternehmen die Daten die Bilder archivieren?

Videodaten, die zum Zweck der Überwachung nicht mehr erforderlich sind, sind sofort zu löschen.

Wer überwacht denn was die Unternehmen mit den aufgenommenen Bilddateien geschieht?

Je nach Bundesland sind dafür bestimmte Aufsichtsbehörden zuständig. Meist sind dies Untereinheiten der Innenverwaltung. Große Unternehmen haben zusätzlich Datenschutzbeauftragte zu bestellen.

Reicht das aus?

Beide dieser Instrumente, die sich gegen Überwachung richten, sind deutlich zu schwach. Die Aufsichtsbehörden sind schon wegen der knappen eigenen Resourcen großzügig. Und betriebliche Datenschutzbeauftragte sind in Deutschland leider nicht unabhängig genug, da sie von den Unternehmen bezahlt werden, die sie kontrollieren sollen. Staatliche und betriebliche Aufsichtsinstrumente sind im privaten Sektor auch längst nicht so unabhängig, wie es die EU fordert.

Und inwieweit haben Mitarbeiter eine Chance, sich gegen Videoüberwachung auszusprechen?

Das Problem ist, dass die meisten Firmen, die sich für eine Videoüberwachung entscheiden, Unternehmen sind, in denen die Belegschaft schwach oder gar nicht organisiert ist. Der einzelne Beschäftigte riskiert seinen Job, wenn er sich gegen die Überwachung ausspricht. Wenn keine Betriebsräte vorhanden sind, gibt es kaum eine Chance für den Einzelnen.

Es hängt also davon ab, ob das Unternehmen einen Betriebsrat besitzt?

Ja, davon hängt es letztlich meistens ab.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten an einem Computer. Wird hier auch überwacht?

Es gibt hier ein großes Dunkelfeld. Sie können davon ausgehen, dass viele PCs überwacht werden.

Was ist zulässig an Überwachung?

Heimliche Überwachung ist nie zulässig. Weder mit Videokameras in Verkaufsräumen noch auf dem Computer. Jede Überwachung muss offen erfolgen. Einzige Ausnahme bildet der konkrete Tatverdacht. Dann muss aber der Betriebsrat informiert werden.

Wenn es einen gibt.

Ja, natürlich nur wenn es einen gibt.

Womit müssen Bürger in Deutschland künftig noch rechnen an Überwachung?

Insbesondere die Bonitätsprüfungen nehmen zu. Wenn Finanzdienstleister mit Versicherungen oder Versandhändlern verbunden sind, besteht die Gefahr, dass Informationen untereinander ausgetauscht werden.

Was ist Ihre Prognose: Wie sieht es in zehn Jahren in Deutschland aus?

Es wird immer mehr überwacht werden. Die Frage ist, wie mit der Überwachung umgegangen wird. Die Gefahr besteht, dass immer mehr illegal überwacht wird.

Ist es der Gesetzgeber, der versagt, oder sind es die Aufsichtsbehörden, die zu wenig auf Datenschutz achten?

Bei der staatlichen Kontrolle betrieblicher Datenerhebung muss noch dringend nachgebessert werden. Zusätzlich sollten die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte der Mitarbeiter und ihrer Vertretungen gestärkt werden. Das Problem ist, dass gerade dort, wo das Betriebsverfassungsrecht im Kern keine Anwendung findet, Schutzlücken auftreten. Dagegen kann dann nur eine staatliche Überwachung helfen. Es wäre zudem sinnvoll Schadenersatzansprüche und Schmerzengeldansprüche gesetzlich zu stärken. Die Kompensation des Eingriffes ist bisher nur in Ausnahmefälle möglich. Für den Tatbestand der Überwachung fehlt eine Schmerzensgeldtabelle.

Zur Person:

Sönke Hilbrans (39) ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD). Der Verein verfolgt das Ziel, Bürger-Interessen in Fragen des Datenschutzes wahrzunehmen. Die DVD finanziert sich aus Beiträgen privater Einzelpersonen. Sie ist Mitausrichter des Big-Brother-Awards, eines Negativpreises, der an Organisationen verliehen wird, die in besonderer Weise die Privatsphäre Dritter beeinträchtigt haben. Hilbrans arbeitet hauptberuflich als Rechtsanwalt in Berlin.
 

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