Geschäft mit Doktortiteln

Ermittlungen gegen zwei Juraprofessoren

Wolfgang Messner, veröffentlicht am 23.06.2008
Foto: AP

Stuttgart - Die Korruptionsaffäre um Geschäfte mit Doktortiteln hat den Südwesten erreicht. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen zwei Juraprofessoren aus Freiburg und vom Bodensee. Der Verdacht: Bestechlichkeit und Vorteilsnahme.


  Von Wolfgang Messner

 
Ausgelöst haben die Ermittlungen zwei Gerichtsverfahren um das "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach am Landgericht Hildesheim. Das Institut bietet bereits seit 1980 die "Planung und Realisierung von berufsbegleitenden Promotionsprojekten" an. Vor kurzem war ein Hannoveraner Juraprofessor in einem Aufsehen erregenden Prozess "wegen Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall" zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte für das rheinländische Institut rund 70 Promotionskandidaten vermittelt und dafür mehr als 150.000 Euro erhalten. Für die Betreuung eines Doktorranden habe der Juraprofessor rund 2000 Euro kassiert. Bei einer erfolgreichen Promotion bekam der Betreuer noch einmal die gleiche Summe. Der Fall war bekanntgeworden, weil der Professor zudem zu einer ehemaligen Studentin eine sexuelle Beziehung unterhalten hatte, wodurch sie gute Noten und eine Anstellung an seinem Lehrstuhl bekam. Die ehemalige Studentin wurde zur Zahlung von 1800 Euro verurteilt.

In einem zweiten Prozess gegen den Chef der Beratungsfirma aus dem Rheinland hat sein Hannoveraner Rechtsanwalt einen Beweisantrag eingebracht, in dem die beiden Juristen aus dem Südwesten belastet werden. Wie es in dem eingereichten Beweisantrag heißt, hätten beide Juristen gegenüber dem Institut als "Kooperationspartner fungiert" und "sowohl auf Anfrage des Instituts mögliche Doktorväter für Promotionsinteressenten gesucht als auch in einzelnen Fällen selbst die Betreuung von Promovenden als Doktorvater übernommen".

Für die erfolgreiche Vermittlung sei beiden Professoren oder ihren Ehefrauen ein Honorar gezahlt worden. Auf das Konto der Ehefrau floss das Geld dann, wenn die Betreuung des Promovenden durch die Hochschullehrer selbst erfolgt sei. Das sei weder "rechtlich unzulässig" noch "strafrechtlich zu beanstanden". Außerdem, so heißt es in dem Beweisantrag weiter, sei dieses Praxis bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption am 20. August 1997 nicht strafbar gewesen. Da in dem Beweisantrag ein Anfangsverdacht auf eine mögliche Straftat benannt worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Juraprofessoren aus Baden-Württemberg und den Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Hannover ein. Sie gab das Ermittlungsverfahren jedoch gleich an die zuständige Staatsanwaltschaft in Köln weiter.

Einer der beiden beschuldigten Juraprofessoren aus dem Südwesten sagte gegenüber der Stuttgarter Zeitung: "Ich habe mit keinen illegalen Tätigkeiten bei Promotionsverfahren zu tun." Ob er für die Beratungsfirma in Bergisch-Gladbach aktiv gewesen sei, wollte der beschuldigte Jurist nicht sagen. Er sei im Ausland gewesen und habe erst aus dem Internet und aus Zeitungen von den Vorwürfen gegen ihn erfahren.

Der beschuldigte Dekan in Hannover räumte inzwischen ein, er habe "vor circa zehn Jahren in Randbereichen" mit der Beratungsfirma zu tun gehabt, den Kontakt aber danach von selbst abgebrochen. Auf Empfehlung der Hochschulleitung lasse der Dekan nun einstweilen seine Ämter ruhen, teile eine Sprecherin der Universität mit.
 

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