Widersprüche zwecklos

Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 unzulässig

dpa/lsw, veröffentlicht am 18.07.2008
Foto: dpa

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart hat nach Ansicht des Regierungspräsidiums das Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21 zu Recht zurückgewiesen. In einer Mitteilung betonte Regierungspräsident Johannes Schmalzl am Freitag, die vier Widersprüche gegen die Nichtzulassung des Referendums durch die Landeshauptstadt seien unter allen Gesichtspunkten erfolglos. Das umstrittene Projekt umfasst den Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation und dessen Anbindung an die Schnellbahnstrecke nach Ulm.

Schmalzl unterstrich, zum einen seien die Antragsteller gar nicht zum Widerspruch befugt, unter anderem weil sie nicht die Verletzung eigener subjektiver Rechte geltend gemacht hätten. Zum anderen seien die mit dem Bürgerbegehren verbundenen Fragen rechtlich unzulässig. Bei der Frage nach dem möglichen Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 seien Fristen nicht gewahrt worden. Mit Blick auf die Grundsatzentscheidungen der Landeshauptstadt über die Beteiligung an dem Milliarden-Projekt in den Jahre 1995 und 2001 sei diese Frage um Jahre zu spät gestellt worden.

Das Vorhaben Stuttgart 21 wird bislang auf 2,8 Milliarden Euro veranschlagt. Ein weiteres Gutachten zu den Kosten, das die Grünen im Gemeinderat und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegeben haben, sollte am Freitag vorgestellt werden. Es wurde von jenen Verkehrsplanern erstellt, die dem Münchner Transrapid-Projekt eine Kostenexplosion in Milliardenhöhe vorausgesagt hatten. Daraufhin hatten sich das Land Bayern und der Bund im März aus finanziellen Gründen von dem Projekt verabschiedet.
 

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