Versuchter Mord an Taxifahrer
Täter muss zwölf Jahre hinter Gitter
Thomas Thieme, veröffentlicht am 28.08.2008
Stuttgart/Hildrizhausen - Zu zwölf Jahren Haft ist am Donnerstag ein 23-jähriger Deutschamerikaner vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden. Er hatte einem Taxifahrer ein Messer in den Hals gerammt. Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen der Tat.
Von Thomas Thieme
"Taxifahrer bedürfen des besonderen Schutzes", mit diesen Worten schloss Wolfgang Pross, der Vorsitzende Richter am Landgericht, den Prozess gegen einen 23-jährigen Stuttgarter ab. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Handeln des Täters in der Nacht auf den 29. Februar dieses Jahres geplant gewesen sei.
Der Sohn eines Amerikaners und einer Deutschen, der zuletzt als Lagerist in den Patch Barracks in Stuttgart-Vaihingen gearbeitet hat, war gegen 4.15 Uhr morgens am Stuttgarter Pragsattel in das Taxi seines späteren Opfers eingestiegen. Als Fahrziel gab er zunächst den Böblinger Busbahnhof, später Hildrizhausen (Kreis Böblingen) an.
Der Täter flüchtete zunächst mit dem Taxi
Dort nannte der Taxifahrer, ein 30-jähriger Pakistani, seinem vermeintlichen Kunden den Fahrpreis von 54 Euro. Daraufhin legte der Angeklagte, der sich unterdessen Handschuhe angezogen hatte, drei Fünfeuroscheine auf die Mittelkonsole. Ehe der verdutzte Taxifahrer reagieren konnte, stach der Angeklagte seinem wehr- und arglosen Opfer die acht Zentimeter lange Klinge eines der beiden Klappmesser, die er neben einer Softair-Pistole und einem Elektroschoker mit sich führte, in den Hals. Das Messer verfehlte die Schlagader des Mannes nur um wenige Zentimeter und fügte ihm lebensbedrohliche Verletzungen im Rachenraum zu.
Den Tathergang bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte in seiner letzten von mehreren zum Teil abenteuerlichen Versionen eingeräumt, was nach Ansicht des Gerichts einem Teilgeständnis gleichgekommen ist. Der Täter flüchtete zunächst mit dem Wagen, später zu Fuß und konnte von der Polizei gestellt werden.
Oberstaatsanwalt Hans-Otto Rieleder betonte, die Behauptung des Angeklagten sei widerlegt, dass er in Panik zugestochen habe, weil er den Taxipreis nicht habe bezahlen können. Der Täter habe es vielmehr von vorneherein auf das Geld und möglicherweise auch den Wagen seines Opfers abgesehen. Weil er drei Mordmerkmale - Habgier, Heimtücke und die Ermöglichung einer Straftat, des Raubes - als erwiesen ansah, forderte der Vertreter der Anklage zwölf Jahre Haft.
Das eigentliche Motiv ist weiterhin unklar
Auf ein deutlich niedrigeres Strafmaß, wie etwa die vom Verteidiger Albrecht Scherrenbacher beantragten sieben Jahre für versuchten Totschlag, hätte der Oberstaatsanwalt nur nach einem umfassenden Geständnis plädiert. Da dies nicht erfolgt ist, bleibt das eigentliche Motiv des Angeklagten, der nie zuvor strafrechtlich aufgefallen ist und den weder Geldsorgen noch eine Persönlichkeitsstörung plagen, im Dunkeln.
Auch der Überfallene kann sich, trotz der Verhandlung, immer noch nicht erklären, warum er zum Opfer eines Überfalls geworden ist, der ihn fast das Leben gekostet hätte. Der 30-jährige Pakistani, der Vater einer zweijährigen Tochter ist, leidet bis heute unter den psychischen Folgen des Angriffs und kann deswegen seinem Beruf nur noch bei Tageslicht nachgehen.
Von Thomas Thieme
"Taxifahrer bedürfen des besonderen Schutzes", mit diesen Worten schloss Wolfgang Pross, der Vorsitzende Richter am Landgericht, den Prozess gegen einen 23-jährigen Stuttgarter ab. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Handeln des Täters in der Nacht auf den 29. Februar dieses Jahres geplant gewesen sei.
Der Sohn eines Amerikaners und einer Deutschen, der zuletzt als Lagerist in den Patch Barracks in Stuttgart-Vaihingen gearbeitet hat, war gegen 4.15 Uhr morgens am Stuttgarter Pragsattel in das Taxi seines späteren Opfers eingestiegen. Als Fahrziel gab er zunächst den Böblinger Busbahnhof, später Hildrizhausen (Kreis Böblingen) an.
Der Täter flüchtete zunächst mit dem Taxi
Dort nannte der Taxifahrer, ein 30-jähriger Pakistani, seinem vermeintlichen Kunden den Fahrpreis von 54 Euro. Daraufhin legte der Angeklagte, der sich unterdessen Handschuhe angezogen hatte, drei Fünfeuroscheine auf die Mittelkonsole. Ehe der verdutzte Taxifahrer reagieren konnte, stach der Angeklagte seinem wehr- und arglosen Opfer die acht Zentimeter lange Klinge eines der beiden Klappmesser, die er neben einer Softair-Pistole und einem Elektroschoker mit sich führte, in den Hals. Das Messer verfehlte die Schlagader des Mannes nur um wenige Zentimeter und fügte ihm lebensbedrohliche Verletzungen im Rachenraum zu.
Den Tathergang bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte in seiner letzten von mehreren zum Teil abenteuerlichen Versionen eingeräumt, was nach Ansicht des Gerichts einem Teilgeständnis gleichgekommen ist. Der Täter flüchtete zunächst mit dem Wagen, später zu Fuß und konnte von der Polizei gestellt werden.
Oberstaatsanwalt Hans-Otto Rieleder betonte, die Behauptung des Angeklagten sei widerlegt, dass er in Panik zugestochen habe, weil er den Taxipreis nicht habe bezahlen können. Der Täter habe es vielmehr von vorneherein auf das Geld und möglicherweise auch den Wagen seines Opfers abgesehen. Weil er drei Mordmerkmale - Habgier, Heimtücke und die Ermöglichung einer Straftat, des Raubes - als erwiesen ansah, forderte der Vertreter der Anklage zwölf Jahre Haft.
Das eigentliche Motiv ist weiterhin unklar
Auf ein deutlich niedrigeres Strafmaß, wie etwa die vom Verteidiger Albrecht Scherrenbacher beantragten sieben Jahre für versuchten Totschlag, hätte der Oberstaatsanwalt nur nach einem umfassenden Geständnis plädiert. Da dies nicht erfolgt ist, bleibt das eigentliche Motiv des Angeklagten, der nie zuvor strafrechtlich aufgefallen ist und den weder Geldsorgen noch eine Persönlichkeitsstörung plagen, im Dunkeln.
Auch der Überfallene kann sich, trotz der Verhandlung, immer noch nicht erklären, warum er zum Opfer eines Überfalls geworden ist, der ihn fast das Leben gekostet hätte. Der 30-jährige Pakistani, der Vater einer zweijährigen Tochter ist, leidet bis heute unter den psychischen Folgen des Angriffs und kann deswegen seinem Beruf nur noch bei Tageslicht nachgehen.
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