Ohne Rechtsgrundlage
Mannheim überwacht Schulen mit Videokameras
Johanna Eberhardt, veröffentlicht am 25.09.2008
Mannheim - In 17 Schulen Mannheims werden Eingänge, Flure und Pausenhöfe per Video überwacht, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Datenschützer bewerten die Praxis als "kritisch". Eine offizielle Stellungnahme steht aber noch aus.
Von Johanna Eberhardt
Bereits 1995 wurde in Mannheim die erste Überwachungskamera in einer Schule installiert. Seit Anfang 2000 wurden es dann immer mehr. Inzwischen gibt es in 17 von 95 öffentlichen Schulen der Stadt Videoüberwachung. Die Bilder werden teilweise bis zu zwei Wochen lang gespeichert. Dies hat eine Anfrage der Grünen im Mannheimer Gemeinderat ergeben.
Der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz, Peter Zimmermann, hat von dem Fall, der zumindest in seinem Ausmaß wohl einmalig im Land sein dürfte, schon vor längerem Wind gekommen und die Stadt deshalb offiziell um Auskunft gebeten. Die Antwort aus Mannheim liegt seit geraumer Zeit in Stuttgart. Er sei gerade dabei, seine offizielle Stellungnahme zu formulieren, erklärte Zimmermann am Donnerstag auf Anfrage. Sie solle in den nächsten Tagen nach Mannheim gehen, vorher wolle er sich öffentlich nicht ausführlicher zu dem Fall äußern.
"Nicht ganz unkritisch"
Sicher sei er aber "nicht ganz unkritisch". Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 benötige man für die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Plätzen eine gesetzliche Grundlage, insbesondere wenn die Aufnahmen aufgezeichnet würden, erklärte Zimmermann. Bis jetzt gebe es eine solche Grundlage nur im Polizeigesetz des Landes, das die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten regelt. Wenn eine Schule kein solcher Schwerpunkt sei, fehle auch die Rechtsgrundlage für die Videokontrollen.
Ähnlich sieht man dies im Innenministerium. Das Urteil von 2007 betreffe zwar einen Fall in Bayern, da die Rechtslage in Baden-Württemberg aber gleich sei, müsse man auch hier reagieren und rechtliche Grundlagen erarbeiten, auf denen öffentliche Plätze außerhalb von Kriminalitätsschwerpunkten überwacht werden können, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Sicher werde dies "nur unter besonderen Voraussetzungen - etwa der drohenden Gefahr für Leib und Leben oder von Eigentumsdelikten - möglich sein". Rechtlich schwierig seien auch Aufzeichnungen. Sie werden, wenn überhaupt, zeitlich nur sehr beschränkt möglich sein, sagte er.
Grüne: Überwachung sofort einstellen
Wann die neuen Vorgaben vorliegen, ist noch offen. Der Entwurf soll Anfang Oktober in die erste behördeninterne Anhörung gehen. Die Mannheimer Grünen haben angesichts der Lage die Stadtverwaltung aufgefordert, die Kameraüberwachung sofort einzustellen. Derzeit müsse man davon ausgehen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an Schulen in Mannheim "täglich x-fach verletzt wird", monierte ein Sprecher der Ratsfraktion.
Die Stadt will allerdings bis jetzt nicht von ihrer Praxis abgehen. Man habe die Videoüberwachung an Schwerpunktbereichen in Schulen seit 1995 vorrangig zur Vermeidung von Einbrüchen und Sachbeschädigungen eingeführt, heißt es in eine Informationsvorlage von Oberbürgermeister Peter Kurz und Schulbürgermeisterin Gabriele Warminski-Leitheußer (beide SPD) für den Gemeinderat. Dabei würden vorwiegend die Zugänge der Gebäude überwacht, um "vandalismusbereite Personen, Einbrecher und Drogenkonsumenten abzuschrecken". Die Schulen, an denen die Anlagen installiert worden seien, wollten diese "nicht mehr missen".
Man würde zwar im Einzelnen keine Statistiken führen und habe auch keine Vergleiche mit nicht überwachten Schulen, erklärte eine Sprecherin des Schuldezernats auf Nachfrage, nach Angaben der Schulen seien in den Videobereichen aber sowohl Schlägereien als auch Sachbeschädigungen rückläufig. Viele Eltern begrüßten deren Einrichtung. Weder im Kultusministerium noch im Innenministerium waren auf Anfrage Informationen darüber zu erhalten, wie viele Schulen im Land insgesamt überwacht werden.
In Großstädten wie Stuttgart, Ulm, Tübingen, Karlsruhe und Heidelberg kommt man aber bis jetzt ganz ohne Videoüberwachung aus. Das Thema sei verschiedentlich diskutiert worden, auch habe es gelegentlich Forderungen nach einer Kamerakontrolle gegeben, hieß es in einigen Rathäusern. Angesichts der Rechtslage habe man das Thema aber nicht weiter vertieft.
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Von Johanna Eberhardt
Bereits 1995 wurde in Mannheim die erste Überwachungskamera in einer Schule installiert. Seit Anfang 2000 wurden es dann immer mehr. Inzwischen gibt es in 17 von 95 öffentlichen Schulen der Stadt Videoüberwachung. Die Bilder werden teilweise bis zu zwei Wochen lang gespeichert. Dies hat eine Anfrage der Grünen im Mannheimer Gemeinderat ergeben.
Der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz, Peter Zimmermann, hat von dem Fall, der zumindest in seinem Ausmaß wohl einmalig im Land sein dürfte, schon vor längerem Wind gekommen und die Stadt deshalb offiziell um Auskunft gebeten. Die Antwort aus Mannheim liegt seit geraumer Zeit in Stuttgart. Er sei gerade dabei, seine offizielle Stellungnahme zu formulieren, erklärte Zimmermann am Donnerstag auf Anfrage. Sie solle in den nächsten Tagen nach Mannheim gehen, vorher wolle er sich öffentlich nicht ausführlicher zu dem Fall äußern.
"Nicht ganz unkritisch"
Sicher sei er aber "nicht ganz unkritisch". Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 benötige man für die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Plätzen eine gesetzliche Grundlage, insbesondere wenn die Aufnahmen aufgezeichnet würden, erklärte Zimmermann. Bis jetzt gebe es eine solche Grundlage nur im Polizeigesetz des Landes, das die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten regelt. Wenn eine Schule kein solcher Schwerpunkt sei, fehle auch die Rechtsgrundlage für die Videokontrollen.
Ähnlich sieht man dies im Innenministerium. Das Urteil von 2007 betreffe zwar einen Fall in Bayern, da die Rechtslage in Baden-Württemberg aber gleich sei, müsse man auch hier reagieren und rechtliche Grundlagen erarbeiten, auf denen öffentliche Plätze außerhalb von Kriminalitätsschwerpunkten überwacht werden können, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Sicher werde dies "nur unter besonderen Voraussetzungen - etwa der drohenden Gefahr für Leib und Leben oder von Eigentumsdelikten - möglich sein". Rechtlich schwierig seien auch Aufzeichnungen. Sie werden, wenn überhaupt, zeitlich nur sehr beschränkt möglich sein, sagte er.
Grüne: Überwachung sofort einstellen
Wann die neuen Vorgaben vorliegen, ist noch offen. Der Entwurf soll Anfang Oktober in die erste behördeninterne Anhörung gehen. Die Mannheimer Grünen haben angesichts der Lage die Stadtverwaltung aufgefordert, die Kameraüberwachung sofort einzustellen. Derzeit müsse man davon ausgehen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an Schulen in Mannheim "täglich x-fach verletzt wird", monierte ein Sprecher der Ratsfraktion.
Die Stadt will allerdings bis jetzt nicht von ihrer Praxis abgehen. Man habe die Videoüberwachung an Schwerpunktbereichen in Schulen seit 1995 vorrangig zur Vermeidung von Einbrüchen und Sachbeschädigungen eingeführt, heißt es in eine Informationsvorlage von Oberbürgermeister Peter Kurz und Schulbürgermeisterin Gabriele Warminski-Leitheußer (beide SPD) für den Gemeinderat. Dabei würden vorwiegend die Zugänge der Gebäude überwacht, um "vandalismusbereite Personen, Einbrecher und Drogenkonsumenten abzuschrecken". Die Schulen, an denen die Anlagen installiert worden seien, wollten diese "nicht mehr missen".
Man würde zwar im Einzelnen keine Statistiken führen und habe auch keine Vergleiche mit nicht überwachten Schulen, erklärte eine Sprecherin des Schuldezernats auf Nachfrage, nach Angaben der Schulen seien in den Videobereichen aber sowohl Schlägereien als auch Sachbeschädigungen rückläufig. Viele Eltern begrüßten deren Einrichtung. Weder im Kultusministerium noch im Innenministerium waren auf Anfrage Informationen darüber zu erhalten, wie viele Schulen im Land insgesamt überwacht werden.
In Großstädten wie Stuttgart, Ulm, Tübingen, Karlsruhe und Heidelberg kommt man aber bis jetzt ganz ohne Videoüberwachung aus. Das Thema sei verschiedentlich diskutiert worden, auch habe es gelegentlich Forderungen nach einer Kamerakontrolle gegeben, hieß es in einigen Rathäusern. Angesichts der Rechtslage habe man das Thema aber nicht weiter vertieft.

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