Hohenlohe

Kreationisten dürfen Schule betreiben

Renate Allgöwer, veröffentlicht am 14.10.2008
Foto: dpa

Stuttgart/Hohenlohe - Der dreijährige Streit um eine private Bekenntnisschule ist am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht zu Ende gegangen. Obwohl die Baptistengemeinde die Schule in Hohenlohe bisher unrechtmäßig betrieben hat, wird die Einrichtung nun genehmigt.


  Von Renate Allgöwer

 
Sie glauben an den biblischen Schöpfungsbericht und lehnen die Evolutionstheorie ab. Rollenspiele und fantasieanregende Märchen halten sie für Teufelswerk. Die alleinige Grundlage ihrer Erziehungsmaßstäbe ist die Bibel. In der Schule des Vereins Christliche Grund- und Hauptschule Windischenbach lernen die Schüler zuerst Gehorsam gegenüber Gott, den Eltern und der Obrigkeit. Weitere Erziehungsziele sind Schamhaftigkeit und Keuschheit. Sexualerziehung steht nicht auf dem Lehrplan, sie bleibt den Eltern vorbehalten. Statt der Evolutionslehre wird unterrichtet, dass Gott die Welt geschaffen hat.

Der Lehrplan fußt auf dem Wort Gottes

Die Schule ist eine Bekenntnisschule der Gemeinde der Evangeliums-Christen, radikaler Baptisten aus der ehemaligen Sowjetunion. Zurzeit besuchen nach Angaben des Vereinsvorsitzenden Waldemar Schulz 24 Schüler die Klassen eins bis acht der 2005 gegründeten Privatschule. Inzwischen ist die Schule von Windischenbach nach Öhringen (beides Hohenlohekreis) umgezogen. Einen Antrag auf Genehmigung als Privatschule lehnte das Regierungspräsidium im Oktober 2006 ab. Es fehlte an qualifizierten Lehrern, den Unterricht erteilten unter anderem eine Bäckergesellin und eine Fachverkäuferin. Der Schulleiter besaß keine entsprechende Qualifikation. Der Lehrplan fußte "allein auf dem Wort Gottes", nur Mathematik wurde nach den Vorgaben einer Fernschule unterrichtet.

Der Verein klagte, am Dienstag wurde beim Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt. Trotz der fehlenden Genehmigung wurde die Schule weiterbetrieben. Das war für den Richter Ulrich Zimmermann ein beträchtlicher Rechtsverstoß, der noch zur Mängelliste hinzukam. "Wie wollen Sie garantieren, das Sie sich in Zukunft an staatliche Vorgaben halten werden?", fragte Zimmermann den als Kläger auftretenden Vereinsvorsitzenden Schulz, der vier seiner 14 Kinder in die nicht genehmigte Schule schickt. Ein großes Problem sieht der Richter darin, dass die Schule "bis heute keinen Lehrplan vorgelegt hat". Auch Privatschulen müssen die Lehrziele öffentlicher Schulen verfolgen.

Das Regierungspräsidium (RP) zeigte sich so entgegenkommend, dass selbst das Gericht überrascht war. Inzwischen seien viele Mängel behoben, sagte die Vertreterin des RP. So seien vier ausgebildete Lehrer eingestellt worden. Am Ende stand ein Vergleich. Die Schule wird zum Monatsende genehmigt. Die Lehrer werden verpflichtet, in der fünften Klasse in den naturwissenschaftlichen Fächern oder in Geschichte die Evolutionslehre "mit der notwendigen Seriosität und im nötigen Umfang darzulegen, damit sich die Schüler ein eigenes Bild machen können". Zwei Drittel des Unterrichts müssen examinierte Lehrer erteilen, die mindestens zwei Drittel des Gehalts staatlicher Lehrer bekommen müssen. Das pädagogische Konzept darf nicht wesentlich hinter den Lehrplänen öffentlicher Schulen zurückbleiben. Waldemar Schulz zeigte sich nach dem Vergleich "zufrieden und dankbar", Ulrich Zimmermann blieb die Hoffnung, "dass alles in geregelten Bahnen verläuft". Das Regierungspräsidium kündigt an, die Schule streng und permanent zu überprüfen. (Az. 10 K 4025/06)
 

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