Foltermord von Großerlach

"Das war wie in einem schlechten Film"

Fragen von Kathrin Wesely und Thomas Schwarz, veröffentlicht am 13.11.2008
Foto: Stollberg

Stuttgart - Sie sind als Freunde gekommen, dann fielen sie über den Rentner her. Mutter und Sohn haben ihn am 11. April in seinem Haus in Großerlach (Rems-Murr-Kreis) zu Tode gequält. Kathrin Wesely und Thomas Schwarz befragten die Staatsanwältin und den Verteidiger zu den Hintergründen der Tat.

Der Mord an dem 64-jährigen Rentner aus Großerlach war ein besonders brutales Verbrechen. Der Mann wurde über Stunden hinweg gefoltert. Welche Details der Ermittlungen können Sie preisgeben?

Hanss: Vor der Hauptverhandlung möchte ich zu den Einzelheiten nicht viel sagen. Nur so viel: es gab massive Gewaltanwendungen. Verschiedene Tatwerkzeuge aus dem Haus wurden verwendet, um den Mann zu foltern - Gegenstände, auf die würde man gar nicht kommen. Zum Beispiel eine elektrische Heckenschere. Das war wie in einem schlechten Film. Das Ganze dauerte nicht etwa eine halbe Stunde, sondern einen ganzen Tag.

Einen ganzen Tag?

Hanss: Von morgens bis abends. Am Vorabend hatten sie noch zusammen gefeiert. Die beiden waren unter dem Vorwand bei ihrem Opfer aufgetaucht, sie wollten ihn zu seinem Geburtstag überraschen. Der Mann hat sich auch sehr darüber gefreut. Am nächsten Morgen fielen die beiden über ihn her.

Wie genau ging das vor sich?

Rabe: Am Morgen gingen Mutter und Sohn in das Schlafzimmer des 64-Jährigen. Dem Sohn gelang es, ihn zum Oralverkehr zu bewegen. Als der Mann sich über ihn beugte, schlug der 27-Jährige ihm mehrmals eine Weinflasche auf den Kopf, und die Mutter sprühte ihm Tränengas ins Gesicht. Das Opfer war dann kurze Zeit besinnungslos. Anschließend haben sie ihn über Stunden hinweg gefoltert, damit er ihnen den Tresor öffnet.

Die Tat beruhte auf dem Irrtum, das Opfer habe 90.000 Euro im Haus.

Rabe: Ja, aber es stimmte eben nicht. Nachdem sie die 90.000 Euro nicht bekommen konnten, haben sie ein wenig Bargeld und ein paar Wertgegenstände eingepackt und sind gegangen.

... und ließen den Mann schwer verletzt zurück?

Hanss: Ja. Sie haben noch die Tür abgeschlossen, die Telefonleitung gekappt und sämtliche Handys mitgenommen, so dass der 64-Jährige keine Hilfe rufen konnte. Er ist dann wenig später gestorben.

Das Vorgehen der beiden klingt sinnlos brutal, als ob es über das Ziel, etwas erfahren zu wollen, hinausgehe. Hat die Lust am Foltern eine Rolle gespielt?

Rabe: Von Sadismus kann man nicht sprechen. Denn der Angeklagte kennt kein Mitgefühl. Auffällig ist eher seine große Emotionslosigkeit gegenüber dem ganzen Geschehen. Empathie gibt es gar nicht.

Hanss: Während seines Geständnisses hat er keinerlei Gefühl für das Opfer geäußert.

Aber warum haben die beiden dann weiter gefoltert, obwohl aus dem Mann nichts herauszuholen war?

Hanss: Uns gegenüber gab er in seiner Vernehmung an, er sei ausgerastet.

Rabe: Das ist das Unverständliche. Deshalb ist es wichtig, die Familiengeschichte zu untersuchen: Welche Entwicklung hatte der Angeklagte, dass es zu so einer großen Empathielosigkeit kommen kann? Das ist mit Sicherheit eine der zentralen Fragen.

Ist die Mutter auch so emotionslos?

Hanss: Bei ihr konnte ich noch weniger Emotionen feststellen als bei ihm.

Schon einen Tag, nachdem der Tote in seinem Haus gefunden worden war, konnte die Polizei einen Verdächtigen präsentieren. Wie kam es zu dem raschen Ermittlungserfolg?

Hanss: Bereits in der Nacht, als man ihn fand, stand fest, wer für die Tat infrage kam. Bei einem so raschen Erfolg ist immer auch Glück dabei: Die Untermieterin des Opfers hatte den 27-Jährigen gesehen, als er in Großerlach ankam und mit ihm gesprochen. Sie sagte uns, er sei der Letzte gewesen, den sie bei dem 64-Jährigen gesehen hatte.

Die Mutter hatte sie nicht gesehen?

Hanss: Nein. Aber den Sohn konnten wir bereits am nächsten Morgen festnehmen. Noch am gleichen Abend hat er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Darin kam die Mutter jedoch nicht vor. Dann hatten wir noch mal Glück. Wir haben in seiner Wohnung den Zettel einer Mitfahrzentrale gefunden. Die beiden waren nämlich über die Mitfahrzentrale von Frankfurt nach Großerlach gekommen. Der Fahrer sagte uns dann, dass auch eine Frau dabei war. Ohne ihn wären wir wohl nie auf die Mutter gekommen.

Hatten die beiden bei Fahrtantritt bereits ihren Mordplan gefasst?

Hanss: Ja, davon gehen wir aus.

Und da buchen die eine Fahrt bei der Mitfahrzentrale? Ist das nicht dumm?

Hanss: Nicht dümmer, als mit dem Zug oder mit dem Bus zu fahren.

Sie waren als Staatsanwältin von Anfang an bei den Ermittlungen dabei. So wie das der Laie aus dem "Tatort" kennt?

Hanss: Bei Tötungsdelikten sind wir so schnell wie möglich in die Ermittlungen eingebunden. Wenn der Verdacht eines gewaltsamen Todes besteht, wird zunächst unser Abteilungsleiter von der Polizei angerufen. Er entscheidet, wem er den Fall überträgt. Die Abteilung besteht, ihn eingeschlossen, aus sechs Staatsanwälten. Wer nicht Urlaub hat, ist Tag und Nacht in Bereitschaft. Ein Anruf kann rund um die Uhr kommen, auch mitten in der Nacht.

Das ist natürlich schlecht, wenn man grad ein paar Gläschen Wein getrunken hat...

Hanss: Wir sind, wie gesagt, sechs Staatsanwälte. Sollte einer unpässlich sein, wird ein anderer Kollege angerufen.

Was geschieht dann?

Hanss: Wir fahren raus zum Tatort, stimmen uns vor Ort mit der Polizei ab. Es entscheidet sich meist relativ schnell, ob eine Sonderkommission zur Ermittlung des Falls nötig ist. Das weitere Vorgehen wird dann auf der Polizeidienststelle besprochen. Zuerst werden unter den Polizeibeamten die Aufgaben verteilt. Es kommt darauf an, wer für was Zeit hat und wer sich in welchen Themenbereichen gut auskennt. In unserem Fall brauchten wir außerdem jemanden, der sofort nach Hanau fährt und dort die Ermittlungen koordiniert. Während dieser ersten Besprechung bleiben wir in der Regel dabei. Unsere Hauptaufgabe ist es, Beschlüsse zu erreichen - damit Leichen obduziert werden können, Wohnungen durchsucht und Telefonverbindungsdaten erhoben werden dürfen.

Muss während der ganzen Ermittlungen immer jemand von der Staatsanwaltschaft dabei sein?

Hanss: Das ist gar nicht möglich. Aber wenn es alles so schnell geht wie bei diesem Fall, kann man auch mal ausnahmsweise das Alltagsgeschäft liegenlassen und sich ganz auf den aktuellen Fall konzentrieren. Ziehen sich die Ermittlungen über Monate hin, geht das nicht. Jeder entscheidet für sich - in Abstimmung mit unserem Abteilungsleiter und der Polizei - wie stark er sich in die Ermittlungen einbringt. Wir sollten beispielsweise bei der Obduktion dabei sein, bei Vernehmungen nicht. Ob es sinnvoll ist, bei Vernehmungen oder den Besprechungen der Soko teilzunehmen, entscheidet sich von Fall zu Fall. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich ein besseres Gefühl für den Fall habe, wenn ich so oft wie möglich dabei bin.

Wo lernt man das Vernehmen?

Hanss: Wir Staatsanwälte lernen es nicht.

Rabe: Ein bisschen kann man sich anlernen, aber nicht viel.

Hanss: Entweder kann man mit Menschen oder nicht. Die Vernehmung mache ich ohnehin nicht alleine, sondern zusammen mit Kriminalbeamten. Die machen das täglich und sehr gut. Man merkt schnell, wem es gelingen könnte, zu dem, der vernommen wird, einen Draht zu bekommen. Es kann auch Situationen geben, da hat es gar keinen Sinn, dass ich dabei bin. Ich hatte mal einen Fall, da war der Kriminalbeamte der Meinung, er komme bei dem Täter nicht weiter, wenn eine Frau dabei ist. Da wäre es kontraproduktiv gewesen, mit in das Zimmer hineinzugehen.

Befassen Sie sich als Staatsanwältin ausschließlich mit Mord und Totschlag?

Hanss: Außerdem unter anderem mit Raub, räuberischer Erpressung, Geiselnahme und Beamtendelikten.

Sie haben vorhin die außergewöhnliche Gefühlskälte der Angeklagten beschrieben. Wie bekommt man zu einer solchen Persönlichkeit im Gespräch überhaupt einen Zugang?

Hanss: Als sie mal zu reden angefangen hatte, hörte sie nicht mehr auf. Sie hat stundenlang geredet. Genau wie ihr Sohn.

Ihr Sohn hatte ihre Mittäterschaft ja verschwiegen. Hat die Mutter ihrerseits versucht, den Sohn zu decken?

Hanss: Im Gegenteil, sie sagt, ihr Sohn habe sie zu der Tat gezwungen.

Warum haben die beiden überhaupt bei der Polizei "geplaudert"? Mussten sie sich vielleicht nicht doch ihr schlechtes Gewissen erleichtern?

Rabe: Es geht da nicht unbedingt darum, sich etwas von der Seele zu reden, es geht einfach nur darum zu reden. Wenn man einmal den Knackpunkt beim anderen gefunden hat und die Mauer durchbrochen ist, dann sprudelt es wie von selbst.

Wie würden Sie das Verhältnis von Mutter und Sohn beschreiben?

Hanss: Bei den Ermittlungen bekommt man sehr tiefe Einblicke in das Privatleben der Betroffenen, man erfährt von ihnen Dinge, die man nicht mal von seinen besten Freunden weiß. Würde ich darüber sprechen, würde ich ihre Intimsphäre verletzen. Was von dem Privatleben der beiden in der Öffentlichkeit zur Sprache kommt, weil es für das Verfahren von Bedeutung ist, wird das Gericht entscheiden müssen.

Rabe: Man kann zumindest sagen, dass die Familienverhältnisse völlig vertrackt sind. Da spielten Alkohol und Gewalt eine Rolle.

Mutter und Sohn als Foltergespann, das erscheint schon recht bizarr.

Rabe: Von vorneherein ist ein psychiatrischer Gutachter involviert gewesen. Es war klar, die psychischen Hintergründe sind in diesem Fall evident.

Wie sieht es mit Freunden aus?

Hanss: Sie kann einnehmend sein und hat zu Hause durchaus Freunde.

Rabe: Er nicht. Er ist ein Einzelgänger. Schon in der Schule hat er kaum Kontakt zu anderen gehabt.

Hanss: Obwohl er charmant sein kann. Und wenn er will, kann er sich gut ausdrücken.

Wie war sein Verhältnis zum Opfer?

Hanss: Konfliktbeladen.

Rabe: Das ist auch eine der Tragiken dieses Falles. Der Mann war Rentner, vereinsamt, dem Alkohol verfallen. Für ihn war mein Mandant Himmel und Hölle zugleich.

Wie hat der Mann gelebt?

Hanss: Er war viel unterwegs. Reisen war sein Hobby.

War es vielleicht eine gewisse Weltläufigkeit, die ihn für den Jüngeren so attraktiv machte?

Hanss: Nein, es ging immer nur um Geld.

Es war ein spektakulärer Mordfall. Wie kommt es, dass der übliche Medienrummel ausblieb?

Rabe: Ich glaube, aus zwei Gründen. Einmal waren Polizei, Staatsanwaltschaft und Verteidigung still. So hat man es auch vor Gericht leichter, weil niemand etwas aus Zeitungen weiß und nachbetet. Und der zweite Grund ist der, dass das Opfer nicht jung und sexy war, nicht mal prominent, sondern ein alter Homosexueller. Da ist die Aufmerksamkeit nicht so groß, was auch wieder traurig ist.

Was spricht für den jungen Mann?

Rabe: Fest steht schon jetzt, dass er psychisch krank ist. Ob das juristisch auf die Schuldfähigkeit Auswirkungen hat, wird der Prozess zeigen.


Der Verteidiger

Jens Rabe hat kurz nachdem einer der beiden Täter verhaftet worden war dessen Verteidigung übernommen. Rabes Schwerpunkte sind Strafrecht, Verkehrs- und Unfallrecht sowie Opferschutz, bei dem er sich auf die Vertretung von Stalkingopfern spezialisiert hat. Als Verteidiger hatte er unter anderen den sogenannten B-29-Mörder als Mandanten, der auf einem Parkplatz bei Winterbach einen Mann mit einer Schrotflinte erschossen hatte. Rabe ist 1975 in Stuttgart geboren, studierte Jura in Augsburg und Tübingen. Im Jahr 2001 kam er als Referendar zur Anwaltskanzlei Künzel & Partner in Waiblingen, wo er seit 2003 als Anwalt arbeitet.


Die Staatsanwältin

Die Staatsanwältin Eva Hanss arbeitet seit Mai 2006 in der Abteilung Elf der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, wo Kapitaldelikte wie Raub, Mord, Totschlag, Geiselnahme und andere schwere Verbrechen bearbeitet werden. Hanss wurde 1976 in Bonn geboren, sie studierte Jura in Tübingen an der Eberhard-Karls-Universität. Nach dem zweiten Staatsexamen kam sie als Zivilrichterin an das Amtsgericht in Bad Cannstatt. Danach arbeitete sie bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, allgemeine Abteilung, bevor sie Haftrichterin am Amtsgericht Stuttgart wurde. In dem Mordfall in Großerlach war sie von Anfang bei den Ermittlungen dabei.
 
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