Bußgelderhöhungen
Die neuen Bußgelder
Susanne Janssen, veröffentlicht am 18.11.2008
Verkehrssünder müssen vom 1. Januar 2009 an deutlich tiefer in die Tasche greifen. Hier in Auszügen einige Bußgelderhöhungen:
Höchstgeschwindigkeit überschritten,
Bußgelder innerhalb/außerhalb geschlossener Ortschaften:
21 bis 25 km/h zu schnell: bisher 50/40Euro, neu 80/70 Euro
26 bis 30 km/h zu schnell: bisher 60/50Euro, neu 100/80 Euro
31 bis 40 km/h zu schnell: bisher 100/75 Euro, neu 160/120 Euro
Unangepasste Geschwindigkeit (Regen oder Glätte): bisher 50 Euro, neu 100 Euro
Rote Ampel missachtet: bisher 50 Euro, neu 90 Euro, bei länger als einer Sekunde Rotlicht bisher 125 Euro, neu 200 Euro
Fahren unter Alkohol/Drogen,
erster Verstoß: bisher 250 Euro, neu 500 Euro
zweiter Verstoß: bisher 500 Euro, neu 1000 Euro
dritter Verstoß: bisher 750 Euro, neu 1500 Euro
Drängeln (je nach Abstand und Geschwindigkeit): bisher 40 bis 200 Euro, neu 75 bis 320 Euro
Überholen mit Gefährdung: bisher 50 Euro, neu 100 Euro
Vorfahrt missachtet: bisher 50 Euro, neu 100 Euro
Illegale Autorennen: Teilnehmer bisher 150 Euro, neu 400 Euro; Veranstalter bisher 400 Euro, neu 500 Euro
Allgemein kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein Aufschlag bis zu 50 Prozent auf den Regelsatz erhoben werden.
Höchstgeschwindigkeit überschritten,
Bußgelder innerhalb/außerhalb geschlossener Ortschaften:
21 bis 25 km/h zu schnell: bisher 50/40Euro, neu 80/70 Euro
26 bis 30 km/h zu schnell: bisher 60/50Euro, neu 100/80 Euro
31 bis 40 km/h zu schnell: bisher 100/75 Euro, neu 160/120 Euro
Unangepasste Geschwindigkeit (Regen oder Glätte): bisher 50 Euro, neu 100 Euro
Rote Ampel missachtet: bisher 50 Euro, neu 90 Euro, bei länger als einer Sekunde Rotlicht bisher 125 Euro, neu 200 Euro
Fahren unter Alkohol/Drogen,
erster Verstoß: bisher 250 Euro, neu 500 Euro
zweiter Verstoß: bisher 500 Euro, neu 1000 Euro
dritter Verstoß: bisher 750 Euro, neu 1500 Euro
Drängeln (je nach Abstand und Geschwindigkeit): bisher 40 bis 200 Euro, neu 75 bis 320 Euro
Überholen mit Gefährdung: bisher 50 Euro, neu 100 Euro
Vorfahrt missachtet: bisher 50 Euro, neu 100 Euro
Illegale Autorennen: Teilnehmer bisher 150 Euro, neu 400 Euro; Veranstalter bisher 400 Euro, neu 500 Euro
Allgemein kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein Aufschlag bis zu 50 Prozent auf den Regelsatz erhoben werden.
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