Nur noch DECT-Standard

Alte Funktelefone sind nicht mehr erlaubt

Steffen Haubner und Cinthia Briseno, veröffentlicht am 02.01.2009
Foto: dpa

Stuttgart - In Deutschland dürfen bestimmte schnurlose Telefone nicht mehr verwendet werden. Uneinsichtigen drohen angeblich hohe Strafen. Doch um welche Geräte handelt es sich überhaupt, und welche Alternativen gibt es? Steffen Haubner und Cinthia Briseno haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.


  Von Steffen Haubner und Cinthia Briseno

 
Vom ersten Januar an dürfen keine schnurlosen Telefone mehr betrieben werden, die mit den Übertragungsstandards CT1+ und CT2 arbeiten. CT1+-Modelle funken auf Frequenzen von 885 bis 887 Megahertz (MHz) und 930 bis 932 MHz. CT2-Modelle benutzen Frequenzen von 864,1 bis 868,1 MHz für Funkverbindungen.

Woran erkennt man diese Geräte?

CT2-Telefone sind auf dem deutschen Markt so gut wie gar nicht zu finden, können also vernachlässigt werden. CT1+-Geräte lassen sich von außen nicht ohne weiteres erkennen. In den Gebrauchsanweisungen finden sich aber entsprechende Hinweise: Alle Hersteller haben sich verpflichtet, die Käufer auf die auslaufende Genehmigung hinzuweisen.

Was kann man tun, wenn man keine Bedienungsanleitung mehr besitzt?

Wer sich unsicher ist, sollte direkt beim jeweiligen Hersteller nachfragen oder auf dessen Internetseite nach entsprechenden Informationen suchen. Technische Daten älterer Geräte finden sich häufig auch im Internet. Um sie zu finden, kann man etwa die genaue Modellbezeichnung, in Anführungszeichen gesetzt, sowie die Worte "technische Daten" in eine Suchmaschine eingeben. Die Bundesnetzagentur hat außerdem einen Verbraucherservice eingerichtet, der zentral unter 030/22 480 500 zu erreichen ist.

Sind solche Geräte überhaupt noch im Handel?

Ja. CT1+-Telefone sind vielfach noch regulär im Handel erhältlich. Auch auf Flohmärkten oder bei Online-Auktionen sind sie nach wie vor zu finden. Man sollte sich vor dem Kauf also genau erkundigen, auf welchem Übertragungsstandard das Modell arbeitet.

Gibt es noch andere schnurlose Geräte, die nicht mehr verwendet werden dürfen?

Ja. Geräte der Baureihe CT1 dürfen schon seit rund zehn Jahren nicht mehr betrieben werden. Sie sind technisch veraltet und an ihrem teilweise erheblichen Gewicht leicht zu erkennen. Die von diesen Geräten genutzten Funkfrequenzen (914 MHz bis 915 und 959 MHz bis 960 MHz) werden nun für die Erweiterung der Netzkapazitäten im Mobilfunk genutzt. Zudem müssen alle in Deutschland genutzten Telefone auch hier zugelassen sein. Im Ausland gekaufte Geräte dürfen hierzulande gar nicht genutzt werden.

Welche Geräte dürfen überhaupt noch verwendet werden?

Verwendet werden dürfen alle schnurlosen Telefone, die nach dem digitalen DECT-Standard arbeiten. Ob dies der Fall ist, lässt sich nach Auskunft der Fachzeitschrift "connect" meist der Bedienungsanleitung entnehmen. "Findet sich dort kein entsprechender Hinweis, sollte der Nutzer in den technischen Daten nach den genutzten Frequenzen suchen", rät die "connect". "Funkt das Gerät zwischen 1880 und 1900 MHz, handelt es sich um ein DECT-Gerät und darf weiter betrieben werden - mindestens bis zum Jahre 2013."

Warum dürfen die genannten Geräte nicht mehr benutzt werden?

"Die betroffenen Frequenzen wurden im Rahmen einer sogenannten Allgemeinzuteilung vergeben", erklärt der Sprecher der Bundesnetzagentur, Rudolf Boll. "Damit war zugleich die Auflage für alle Hersteller- und Vertriebsfirmen verbunden, die Nutzer darauf hinzuweisen, dass die Zulassung bis zum 31.12.2008 befristet ist." Mit der kostenlosen Vergabe dieser Frequenzen habe man ursprünglich das Ziel verfolgt, den Verbraucher zu entlasten. Dem diene jetzt auch die europaweite Harmonisierung der Frequenznutzung: "Die Hersteller können damit größere Stückzahlen produzieren und diese zu günstigeren Preisen anbieten." In anderen europäischen Ländern geht man mit der Harmonisierung jedoch anders um: In der Schweiz und in Österreich zum Beispiel dürfen die alten Geräte weiterhin verkauft und benutzt werden. Kritiker der neuen Regelung verweisen außerdem darauf, dass der Frequenzbereich, auf dem die DECT-Geräte funken, vorläufig nur bis 2013 zugeteilt sind.

Muss man bei Zuwiderhandlung mit Strafen rechnen?

Ja, aber nur dann, wenn es tatsächlich zu Störungen kommt. "Wir werden aktiv, wenn Beschwerden über eine unzulässige Frequenznutzung vorliegen", erklärt Boll. Wer also ein gutes Verhältnis zu seinem Nachbarn hat, der braucht also nicht zu befürchten, dass die Bundesnetzagentur Fahnder zum Aufspüren der Geräte losschicken wird. Der Urheber der Störung werde lediglich von den Technikern der Bundesnetzagentur auf sein ordnungswidriges Verhalten hingewiesen. Die Kosten für die Überprüfung würden aber nur im Wiederholungsfall an den Verursacher weitergegeben. "Das kann unter Umständen schon mal über 1000 Euro kosten. Uns ist aber daran gelegen, dass die Leute vernünftig sind und es gar nicht erst zu Störungen kommt", versichert Boll. In bestimmten Einzelfällen könnten aber auch Bußgelder verhängt werden. Dagegen sind Fahnder, wie sie beispielsweise bei der GEZ im Einsatz sind, eher unwahrscheinlich. Zu hoch wäre der technische Aufwand, um die kleinen CT1+-Sender in Wohngebieten zu orten.

Welche Vor- und Nachteile bringt ein Wechsel auf DECT-Telefone?

"Wer Geräte nach dem CT1+-Standard weiterbenutzt, wird sicherlich nicht viel Spaß daran haben", sagt Boll. Denn man störe damit nicht nur andere Teilnehmer, sondern müsse vielmehr selbst mit starken Empfangsstörungen rechnen. Digitale DECT-Geräte seien im Gegensatz zu analogen Telefonen zudem komfortabler und besser gegen Abhören gesichert. Ein Problem der digitalen Geräte ist allerdings die höhere Strahlungsbelastung, die Experten zufolge von ihnen ausgeht. Und: viele DECT-Geräte verschlingen eine Menge Strom. Vor dem Kauf sollte man sich nach dem Energieverbrauch erkundigen. Die Fachzeitschrift "connect" hat die zehn sparsamsten Modelle ausfindig gemacht: Dazu zählen mehrere Modelle von Siemens (Gigaset A585, E365, SL375, C475, C385 und S675) sowie die Modelle von T-Com Sinus (A 301 und A 501), Philips (CD655) und des Herstellers Orchid (LR4620T).

Welche Alternativen gibt es, wenn man sich vor Strahlung schützen will?

Wenn man auf ein schnurloses Telefon nicht verzichten möchte, sollte man ein Gerät wählen, dass sich vollständig abschaltet, sobald das Mobilteil in die Basisstation gestellt wird (Details siehe Kasten). Umweltsiegel oder Packungsaufkleber mit dem Hinweis "strahlungsarm" sind indessen wenig aussagekräftig, da es weder verbindliche Richtwerte noch unabhängige Kontrollen gibt. Laut Bundesamt für Strahlenschutz gibt es derzeit auf dem Markt keine Schnurlostelefone, die das Prädikat "strahlungsarm" verdienen. Völlig strahlungsfrei sind nur kabelgebundene Telefone.
 
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