Fast zwei Millionen Abfindung
Land wird Skandal-Chefarzt Friedl los
Heinz Siebold, veröffentlicht am 24.02.2009
Freiburg - Der wegen Körperverletzung verurteilte Unfallchirurg Hans Peter Friedl bekommt für sein Ausscheiden aus dem Dienst des Landes eine Abfindung in Höhe von 1,98 Millionen Euro. Im Gegenzug wird Friedls Beamtenverhältnis aufgehoben.
Von Heinz Siebold
Der frühere Chefarzt der Freiburger Unfallchirurgie, Hans Peter Friedl (49), darf neben der Abfindung von knapp zwei Millionen Euro auch die seit mehr als 100 Monaten ohne Gegenleistung gezahlten Bezüge zwischen jeweils 4000 und 6000 Euro behalten. Friedl war im Februar 2003 vom Landgericht Freiburg wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und einer vorsätzlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von nur 24.300 Euro verurteilt worden. Dem Chirurgen waren Kunstfehler bei Operationen nachgewiesen worden, unter anderem hatte Friedl einen Patienten erneut operiert, um eine vergessene Bohrerspitze zu entfernen.
Die Universitätsklinik Freiburg und das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg gaben am Dienstag bekannt, "das Dienstverhältnis sowie alle anhängigen Verfahren gegen eine Abfindungszahlung zu beenden". Nach dem milden Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts - die Staatsanwaltschaft hatte 100.000 Euro Geldstrafe, zwei Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung und drei Jahre Berufsverbot verlangt, was zu einer sofortigen Dienstenthebung geführt hätte - bekam der vorläufig suspendierte Ordinarius weiterhin das volle Grundgehalt für seine C-4-Professur.
Zufrieden ist man mit der Lösung nicht
Das Verwaltungsgericht hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Ein vom Wissenschaftsministerium eingesetzter Untersuchungsrichter habe nach sechsjähriger Prüfung nun festgestellt, "dass die gegen Professor Friedl erhobenen Vorwürfe aller Voraussicht nach nicht zu einer Entfernung aus dem Dienst führen werden", deshalb habe man jetzt einen Schlussstrich gezogen - "keine Lösung, mit der man zufrieden sein kann", räumte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) ein.
Der Uniklinik Freiburg kommt die gütliche Einigung teuer zu stehen, sie muss die knapp zwei Millionen Euro aufbringen. Das Geld sei bereits zurückgestellt worden, heißt es bei der Klinikleitung. In der Abfindung für Friedl sind enthalten: das Gehalt, entgangene Erlöse aus der Privatliquidation und Pensionsansprüche. Unter den Beschäftigten der Uniklinik in Freiburg herrscht darüber "blankes Entsetzen", berichtet der Personalratsvorsitzende Ingo Busch. "Es ist jede Verhältnismäßigkeit auf den Kopf gestellt worden", sagte Busch.
"Fehler des Systems"
Beschäftigte im Angestelltenverhältnis würden für weitaus geringfügigere Vergehen härter bestraft und ohne Abfindungen entlassen. Der Fall Friedl ist laut Busch "ein Fehler des Systems, das den Ordinarien eine so starke Stellung einräumt". Viel zu spät sei auf kritische Hinweise zu Friedls Operationsmethoden reagiert worden.
Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Freiburg im Jahr 2003 hatten Ärzte und Pfleger als Zeugen ausgesagt, dass Beschwerden über Missstände und OP-Fehler auch höherenorts negiert wurden. "Nicht nur mit Herrn Friedl konnten wir nicht über Komplikationen reden, auch eine Etage höher verhallten unsere Anfragen ohne Konsequenzen", gab einer der Oberärzte vor Gericht zu Protokoll.
Die Schilderungen von in Körpern vergessenen Tupfern und OP-Tüchern, einer abgebrochenen Bohrerspitze und perforierten Adern erschütterten die Öffentlichkeit. Friedl, der 1997 als jüngster chirurgischer Ordinarius Deutschlands nach Freiburg kam, soll nach den Aussagen von Ärzten ein strenges Regime geführt und Diskussionen über Fehler untersagt haben. Das milde Urteil im Prozess wurde vielfach als Skandal kritisiert.
"Müssen Chefärzte an Unikliniken Beamte sein?"
Die Landtagsabgeordnete Edith Sitzmann (Grüne) sagte, es sei höchste Zeit "zu überdenken, ob Chefärzte an Unikliniken Beamte sein müssen". Sie setzt sich seit Jahren für eine Suspendierung Friedls ein. Die Landesregierung habe sich mit dem zögerlichen Vorgehen "nicht mit Ruhm bekleckert", so dass für die Freiburger Abgeordnete ein "extrem bitterer Nachgeschmack" bleibt. Einen zweiten solchen Fall dürfe es nicht geben.
Das aber ist keinesfalls ausgeschlossen, auch nicht, nachdem das Disziplinarrecht im vorigen Herbst geändert und vom Innenministerium als beispielgebendes Werk der Vereinfachung und Beschleunigung von Disziplinarverfahren gefeiert wurde. Der Maßstab dafür, ob es sich um ein leichtes, mittleres oder schweres Dienstvergehen handelt und in welchem Maße das Vertrauen des Dienstherren beeinträchtigt wurde, ist unverändert übernommen worden. Im Fall Friedl wäre sowieso das alte Recht angewendet worden.
Welcher Untersuchungsrichter den Zwischenbericht für das Wissenschaftsministerium geschrieben hat, ist nicht bekannt, das Freiburger Verwaltungsgericht legt Wert darauf, dass es keiner aus ihren Reihen war. Der "unabhängige Richter", so der Ministeriumssprecher, kam jedenfalls zum Ergebnis, dass ein Disziplinargericht den - Gerüchten zufolge derzeit in Kanada lebenden - Mediziner vermutlich nicht aus dem Dienst entfernen würde. Das Risiko, Friedl dann weiterbeschäftigten zu müssen, wollte man im Ministerium offenbar nicht eingehen. So entschied man sich für die kostspielige Lösung, die vor einem Jahr noch als "der Öffentlichkeit nicht vermittelbar" eingestuft worden war.
Von Heinz Siebold
Der frühere Chefarzt der Freiburger Unfallchirurgie, Hans Peter Friedl (49), darf neben der Abfindung von knapp zwei Millionen Euro auch die seit mehr als 100 Monaten ohne Gegenleistung gezahlten Bezüge zwischen jeweils 4000 und 6000 Euro behalten. Friedl war im Februar 2003 vom Landgericht Freiburg wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und einer vorsätzlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von nur 24.300 Euro verurteilt worden. Dem Chirurgen waren Kunstfehler bei Operationen nachgewiesen worden, unter anderem hatte Friedl einen Patienten erneut operiert, um eine vergessene Bohrerspitze zu entfernen.
Die Universitätsklinik Freiburg und das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg gaben am Dienstag bekannt, "das Dienstverhältnis sowie alle anhängigen Verfahren gegen eine Abfindungszahlung zu beenden". Nach dem milden Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts - die Staatsanwaltschaft hatte 100.000 Euro Geldstrafe, zwei Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung und drei Jahre Berufsverbot verlangt, was zu einer sofortigen Dienstenthebung geführt hätte - bekam der vorläufig suspendierte Ordinarius weiterhin das volle Grundgehalt für seine C-4-Professur.
Zufrieden ist man mit der Lösung nicht
Das Verwaltungsgericht hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Ein vom Wissenschaftsministerium eingesetzter Untersuchungsrichter habe nach sechsjähriger Prüfung nun festgestellt, "dass die gegen Professor Friedl erhobenen Vorwürfe aller Voraussicht nach nicht zu einer Entfernung aus dem Dienst führen werden", deshalb habe man jetzt einen Schlussstrich gezogen - "keine Lösung, mit der man zufrieden sein kann", räumte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) ein.
Der Uniklinik Freiburg kommt die gütliche Einigung teuer zu stehen, sie muss die knapp zwei Millionen Euro aufbringen. Das Geld sei bereits zurückgestellt worden, heißt es bei der Klinikleitung. In der Abfindung für Friedl sind enthalten: das Gehalt, entgangene Erlöse aus der Privatliquidation und Pensionsansprüche. Unter den Beschäftigten der Uniklinik in Freiburg herrscht darüber "blankes Entsetzen", berichtet der Personalratsvorsitzende Ingo Busch. "Es ist jede Verhältnismäßigkeit auf den Kopf gestellt worden", sagte Busch.
"Fehler des Systems"
Beschäftigte im Angestelltenverhältnis würden für weitaus geringfügigere Vergehen härter bestraft und ohne Abfindungen entlassen. Der Fall Friedl ist laut Busch "ein Fehler des Systems, das den Ordinarien eine so starke Stellung einräumt". Viel zu spät sei auf kritische Hinweise zu Friedls Operationsmethoden reagiert worden.
Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Freiburg im Jahr 2003 hatten Ärzte und Pfleger als Zeugen ausgesagt, dass Beschwerden über Missstände und OP-Fehler auch höherenorts negiert wurden. "Nicht nur mit Herrn Friedl konnten wir nicht über Komplikationen reden, auch eine Etage höher verhallten unsere Anfragen ohne Konsequenzen", gab einer der Oberärzte vor Gericht zu Protokoll.
Die Schilderungen von in Körpern vergessenen Tupfern und OP-Tüchern, einer abgebrochenen Bohrerspitze und perforierten Adern erschütterten die Öffentlichkeit. Friedl, der 1997 als jüngster chirurgischer Ordinarius Deutschlands nach Freiburg kam, soll nach den Aussagen von Ärzten ein strenges Regime geführt und Diskussionen über Fehler untersagt haben. Das milde Urteil im Prozess wurde vielfach als Skandal kritisiert.
"Müssen Chefärzte an Unikliniken Beamte sein?"
Die Landtagsabgeordnete Edith Sitzmann (Grüne) sagte, es sei höchste Zeit "zu überdenken, ob Chefärzte an Unikliniken Beamte sein müssen". Sie setzt sich seit Jahren für eine Suspendierung Friedls ein. Die Landesregierung habe sich mit dem zögerlichen Vorgehen "nicht mit Ruhm bekleckert", so dass für die Freiburger Abgeordnete ein "extrem bitterer Nachgeschmack" bleibt. Einen zweiten solchen Fall dürfe es nicht geben.
Das aber ist keinesfalls ausgeschlossen, auch nicht, nachdem das Disziplinarrecht im vorigen Herbst geändert und vom Innenministerium als beispielgebendes Werk der Vereinfachung und Beschleunigung von Disziplinarverfahren gefeiert wurde. Der Maßstab dafür, ob es sich um ein leichtes, mittleres oder schweres Dienstvergehen handelt und in welchem Maße das Vertrauen des Dienstherren beeinträchtigt wurde, ist unverändert übernommen worden. Im Fall Friedl wäre sowieso das alte Recht angewendet worden.
Welcher Untersuchungsrichter den Zwischenbericht für das Wissenschaftsministerium geschrieben hat, ist nicht bekannt, das Freiburger Verwaltungsgericht legt Wert darauf, dass es keiner aus ihren Reihen war. Der "unabhängige Richter", so der Ministeriumssprecher, kam jedenfalls zum Ergebnis, dass ein Disziplinargericht den - Gerüchten zufolge derzeit in Kanada lebenden - Mediziner vermutlich nicht aus dem Dienst entfernen würde. Das Risiko, Friedl dann weiterbeschäftigten zu müssen, wollte man im Ministerium offenbar nicht eingehen. So entschied man sich für die kostspielige Lösung, die vor einem Jahr noch als "der Öffentlichkeit nicht vermittelbar" eingestuft worden war.
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