Streit um Google Streetview

Der Blick über den Gartenzaun

Christiane Schulzki-Haddouti, veröffentlicht am 04.06.2009
Foto: Google

Google will mit seinem Dienst Streetview nun auch Deutschlands Städte aus der Autoperspektive präsentieren. Doch das groß angelegte Projekt wird für den US-amerikanischen Suchkonzern zum datenschutzrechtlichen Hürdenlauf.


  Von Christiane Schulzki-Haddouti

 
Ein schwarzer Opel mit einem hohen Kamera-Aufsatz schafft Aufregung in Europa: Er nimmt Straßenverläufe mit einer Rundumkamera auf, so dass nicht nur das Straßenleben, sondern auch Häuserfronten und Vorgärten in Momentaufnahmen festgehalten werden. In den USA gibt es bereits die Straßenansichten von mehr als 40 Städten online zu besichtigen. In Frankreich lässt sich bereits der Streckenverlauf der Tour de France aus der Autofahrerperspektive bewundern.

Was halten Sie Google Streetview? Spannerei oder cooles Tool? Ihre Meinung zählt!


Wenig begeistert zeigten sich hingegen Dorfbewohner in Großbritannien. Sie verbarrikadierten die Dorfeinfahrten, um den Wagen an der Weiterfahrt zu behindern. Sie befürchteten, dass die Aufnahmen Dieben zur Vorbereitung von Haus- und Wohnungseinbrüchen dienen könnten.

In Japan konnten sich Anwohner gegen Google bereits erfolgreich durchsetzen: Google muss nun sämtliche Aufnahmen in zwölf Städten wiederholen. Dabei muss das Unternehmen die Kamera auf Kopfhöhe montieren, damit die Aufnahmen keinesfalls mehr verraten als ein normaler Spaziergänger erfahren würde. Ein Blick über den Gartenzaun soll so verwehrt werden. Auch in Griechenland stoppten Datenschützer die Aufnahmen. Google muss auch hier einen besseren Datenschutz ermöglichen.

In Deutschland stellen sich seit Beginn der Aufnahmen im Herbst letzten Jahres immer wieder Landesdatenschützer quer. Auf besonderen Widerstand stößt Google nun in Norddeutschland. Dort will der Suchkonzern bis Juni die Straßenzüge von Hamburg, Kiel, Lübeck, Rostock und Schwerin fotografieren - und sich dabei an die Datenschutzvorschriften halten.

Wird unser Privatleben ausgeleuchtet?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar wies darauf hin, dass die Straßenansichten mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden könnten. Er befürchtet, dass "damit persönliche Lebensumstände noch intensiver ausgeleuchtet werden" können: So könnten etwa Hausbesitzer Werbung für Renovierungen erhalten, weil Bauunternehmen den Pflegezustand per Google bereits inspiziert haben. Bonitätsbewertungen seien ebenfalls auf Basis der Bilddaten denkbar. Kriminelle könnten interessante Objekte ausspähen. Aber auch Einrichtungen wie Frauenhäuser könnten gefährdet sein.

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Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar stellte dem Suchkonzern ein Ultimatum und forderte eine schriftliche Garantie, dass personenbezogene Daten wie Gesichter von Passanten in den aufgenommenen Rohdaten unkenntlich gemacht werden und Häuseransichten nach Widerspruch gelöscht werden. Google folgte weitgehend - bis auf einen Punkt: Die Rohdaten wurden bereits an die amerikanische Konzernzentrale übermittelt und sollen dort erst überarbeitet werden. Für Caspar ist das unbefriedigend: "Wir stehen letztlich mit leeren Händen da." Google schaffe damit Fakten, die es den Datenschutzbehörden nicht mehr ermöglichen, das Verfahren begleitend zu kontrollieren. Er fordert daher weiterhin von Google, die Rohdaten zu löschen: "Sollte Google keine plausible Erklärung für die Weigerung der Löschung der Rohdaten liefern, dürfte dies Spekulationen darüber entfachen, was Google mit den personenbezogenen Daten vorhat." Die Datenschützer würden ansonsten "die Möglichkeiten des Datenschutzrechts ausschöpfen, um Google zu einer Löschungszusage zu verpflichten".

Auf seiner Website informiert Google inzwischen darüber, wie Betroffene ein bedenkliches Bild vor der Veröffentlichung durch Google Streetview melden können. Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert rät Betroffenen "ihr Datenschutzrecht direkt gegenüber Google einzufordern und ihren Widerspruch zu erklären". Problematisch findet er jedoch, dass Google keine Eingangsbestätigungen für die eingereichten Widersprüche verschickt: "Es ist nicht erkennbar, wie Google damit umgeht." Für Weichert ist aber auch klar: "Wenn Google die Widersprüche nicht berücksichtigt, sind Bußgeldverfahren möglich." Ein weiterer Schritt wäre die Verhängung technisch-organisatorischer Anordnungen, etwa eine deutlich verminderte Schärfe und Auflösung der Bilder, so dass nur noch Umrisse erkennbar wären. Weichert: "Aber so weit sind wir noch nicht."

E-Mail-Adresse für weitere Informationen und Einsprüche gegen Google-Streetview:

streetview-deutschland@google.com

 
Kommentare
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04.06.2009 23:34
Toll, daß ich hier gleich meine Adressdaten angeben darf. Und wenn das Kameraauto da war, drucken wir das Bild von meinem Haus gleich daneben ab: hier wohnt Herr X. aus S. und der vertritt die Meinung, daß diese Aufnahmen im Vorfeld kategorisch verboten gehören (das kann doch nicht so schwer sein!) Und daß es andernfalls höchste Zeit wird für ein bisschen Zivilcourage. Oder glauben Sie im Ernst, daß dieses Auto heil durch Stuttgart kommen würde?
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