Kommentar Justiz und Moral
Stefan Geiger, veröffentlicht am 28.07.2009
Stuttgart - In allen Gesellschaften der Welt verhalten sich Menschen immer wieder einmal in ganz unterschiedlichen Bereichen schuftig und schäbig - ohne deshalb eine strafrechtliche Sanktion befürchten zu müssen. Denn der Staat hat gelernt, dass er manche Dinge nicht verbieten, zumindest aber mit Verboten nicht verhindern kann. In Deutschland ist es nicht verboten, ein Bordell zu besuchen. Und es ist auch nicht verboten, ein Bordell zu betreiben. Moralisch mag man das verdammen. Die Vernunft spricht dafür, mit dem großen Schwert des Strafrechts nur bei den schlimmsten Fällen zu drohen. Alle Frauen, die in einem Bordell arbeiten, werden auf die eine oder die andere Weise ausgebeutet, aber nicht alle werden in einer strafrechtlich relevanten Weise ausgebeutet.
Wenn ein Gesetzgeber diesen Weg gewählt hat, dann muss er sich aber an die selbst gesetzten Regeln auch halten. Geschlossen worden sind jetzt Bordelle, nachdem sie mit einer beschämenden Form der Bezahlung geworben hatten. Das Menschenverachtende, das jeder Form der Prostitution anhaftet, wird aber nicht größer oder kleiner, weil Männer, die sich in mehrfacher Hinsicht überschätzen, einen Pauschaltarif bezahlen. Die Schließung erfolgte auch nicht wegen der Bezahlung, sondern wegen Hygienemängeln. Die Ermittlungen gegen die Betreiber laufen wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Sozialabgaben. Der Vorwurf der Zwangsprostitution in einem Fall bestätigte sich nicht.
Bei der Hinterziehung von Sozialabgaben in der vermuteten Größenordnung handelt es sich um eine massive und sozialschädliche Straftat. Aber dieses Vermögensdelikt wie auch der Verstoß gegen Hygienevorschriften begründen für sich alleine die Art und die Form des Polizeieinsatzes nicht. Zum Nachweis der Abgabenhinterziehung benötigt man auch nicht die Adressen aller Bordellbesucher. Die Aktion diente auch dazu - und die Beteiligten bestreiten es nicht -, das Treiben in einem Bordell zu beenden, das nach Rechtslage anders dauerhaft gar nicht geschlossen werden kann. Auch das kann man moralisch begrüßen.
Die Qualität des Rechtsstaates bemisst sich aber nicht an wohlgemeinten moralischen Absichten, sondern an seiner Rechtstreue. Die Aktion hilft den Frauen nur wenig. Wer ihnen ernsthaft helfen wollte, müsste dazu beitragen, Armut und Unrecht in ihrer Heimat zu mildern. Prostitution ist oft und vor allem eine Ausbeutung von Armen.
Der Gesetzgeber hat sich vor Jahren dazu durchgerungen, die Rechtssituation von Prostituierten zu ändern. Jene Frauen, die behaupten, von keinem anderen Menschen zur Prostitution gezwungen zu werden, sollen ihre Tätigkeit so ausüben können wie jedes andere Gewerbe auch. Dies gilt auch für alle, die mit den Frauen in geschäftliche Beziehungen der einen oder anderen Art treten. Die Regelung hat etliche Probleme gemildert, einige neue geschaffen. Man kann beim besten Willen nicht behaupten, dass das Gesetz Prostituierten zur Freiheit verholfen hätte. Aber wer sich an die Zustände davor erinnert, kann auch nicht sagen, dass die Verhältnisse schlimmer geworden seien.
Wenn ein Gesetzgeber diesen Weg gewählt hat, dann muss er sich aber an die selbst gesetzten Regeln auch halten. Geschlossen worden sind jetzt Bordelle, nachdem sie mit einer beschämenden Form der Bezahlung geworben hatten. Das Menschenverachtende, das jeder Form der Prostitution anhaftet, wird aber nicht größer oder kleiner, weil Männer, die sich in mehrfacher Hinsicht überschätzen, einen Pauschaltarif bezahlen. Die Schließung erfolgte auch nicht wegen der Bezahlung, sondern wegen Hygienemängeln. Die Ermittlungen gegen die Betreiber laufen wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Sozialabgaben. Der Vorwurf der Zwangsprostitution in einem Fall bestätigte sich nicht.
Bei der Hinterziehung von Sozialabgaben in der vermuteten Größenordnung handelt es sich um eine massive und sozialschädliche Straftat. Aber dieses Vermögensdelikt wie auch der Verstoß gegen Hygienevorschriften begründen für sich alleine die Art und die Form des Polizeieinsatzes nicht. Zum Nachweis der Abgabenhinterziehung benötigt man auch nicht die Adressen aller Bordellbesucher. Die Aktion diente auch dazu - und die Beteiligten bestreiten es nicht -, das Treiben in einem Bordell zu beenden, das nach Rechtslage anders dauerhaft gar nicht geschlossen werden kann. Auch das kann man moralisch begrüßen.
Die Qualität des Rechtsstaates bemisst sich aber nicht an wohlgemeinten moralischen Absichten, sondern an seiner Rechtstreue. Die Aktion hilft den Frauen nur wenig. Wer ihnen ernsthaft helfen wollte, müsste dazu beitragen, Armut und Unrecht in ihrer Heimat zu mildern. Prostitution ist oft und vor allem eine Ausbeutung von Armen.
Kommentare (1)
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K. Frieder,
29.07.2009
Falschheit der staatlichen Vorgehensweise
Zitat aus dem Artikel: "Zum Nachweis der Abgabenhinterziehung benötigt man auch nicht die Adressen aller Bordellbesucher."
Richtig. Und auch an diesem Detail des Polizeieinsatzes zeigt sich die Scheinheiligkeit und Falschheit der ganzen Aktion!
360 Polizisten, die kaum anderes zu tun haben, als Personalien aufzunehmen und mit einer maßlos, wirklich absolut maßlos überzogenen Aktion vorzugehen.
Warum nicht erstmal einfach nur mit vier oder fünf Polizisten kommen, um sich ein Bild zu machen? Wozu braucht es eine halbe Armee an Polizei???
Dank übrigens an die Stuttgarter Zeitung, hier endlich auch mal einen etwas abgewogeneren Artikel zu schreiben (Die bisherigen Artikel waren hingegen ja schon sehr viel tendenziöser und einseitiger).
Richtig. Und auch an diesem Detail des Polizeieinsatzes zeigt sich die Scheinheiligkeit und Falschheit der ganzen Aktion!
360 Polizisten, die kaum anderes zu tun haben, als Personalien aufzunehmen und mit einer maßlos, wirklich absolut maßlos überzogenen Aktion vorzugehen.
Warum nicht erstmal einfach nur mit vier oder fünf Polizisten kommen, um sich ein Bild zu machen? Wozu braucht es eine halbe Armee an Polizei???
Dank übrigens an die Stuttgarter Zeitung, hier endlich auch mal einen etwas abgewogeneren Artikel zu schreiben (Die bisherigen Artikel waren hingegen ja schon sehr viel tendenziöser und einseitiger).
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