Google unter Druck Der Kampf ums Urheberrecht
Christiane Schulzki-Haddouti, veröffentlicht am 07.09.2009
Berlin - Google-Managerin Marissa Mayer vergleicht das Projekt "Google Books" mit nichts Geringerem als der Mondlandung. Ähnlich ambitioniert ist das Ziel: Google will weltweit alle verfügbaren Bücher einscannen. Bisher sollen bereits mehr als sieben Millionen Bücher aus über 100 Ländern digitalisiert worden sein.
Was bei Lesern Begeisterung hervorruft, bereitet Autoren und Verlagen Sorge und versetzt Wettbewerber in Angst und Schrecken. Sie stören sich vor allem daran, dass Google in US-Bibliotheken auch urheberrechtlich geschützte Bücher eingescannt hat. Auf Basis amerikanischer Copyright-Regelungen zeigt Google die Werke online ausschnittsweise an. Eine Einwilligung der Autoren und Verlage holte der Suchmaschinenkonzern dafür nicht ein. Dagegen sind ein amerikanischer Autorenverband sowie die Vereinigung der amerikanischen Verlagsbuchhändler vor Gericht gegangen.
Im Oktober 2008 einigten sich die Parteien im sogenannten "Google Books Settlement" auf einen Vergleich. Demnach können sich Autoren und Verlage aus aller Welt bei einer Online-Registrierungsstelle melden, um sich entschädigen zu lassen. Die Rechteinhaber sollen 125 Millionen US-Dollar Entschädigung beziehungsweise rund 60 Dollar für ein bereits eingescanntes Werk erhalten: Außerdem sollen sie an den Werbeeinnahmen beteiligt werden. Eingescannte gemeinfreie Bücher, für die niemand Rechte anmeldet, sollen kostenlos erhältlich sein. Für geschützte Bücher wird genau geregelt, wie viele Seiten frei angezeigt werden dürfen.
Derzeit prüft das US-Justizministerium, ob dieser Vergleich gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Anfang Oktober soll ein Gericht in New York entscheiden, ob diese Einigung Bestand haben soll. Zwar soll der Vergleich nur für die USA gelten, er umfasst aber auch Werke europäischer Autoren und Verlage, deren Digitalisierung und Online-Nutzung damit in den USA legalisiert werden würde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt deshalb die deutschen Urheber in der Klage vor dem New Yorker Gericht sogar durch einen anwaltlichen Schriftsatz. Sie will, dass das Gericht den Vergleich ablehnt oder zumindest deutsche Autoren und Verleger ausklammert.
Suchmaschinenbetreiber und Online-Buchhändler fürchten ihrerseits, dass Google mit dem Vergleich einen erheblichen Wettbewerbsvorteil erzielen wird - mit gutem Grund: Google würde das Privileg zugestanden, bei etwaigen Verstößen gegen das Urheberrecht nicht mit Klagen rechnen zu müssen. Der Softwarekonzern Microsoft hatte im vergangenen Jahr sein eigenes Bücherscanprojekt "Live Search Books" aufgrund von Rechtsunsicherheiten aufgegeben, würde aber jetzt von dem Vergleich nicht profitieren. Online-Buchhändler Amazon scannt Bücher nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Urheber ein und würde so ins Hintertreffen geraten. Suchmaschinenbetreiber Yahoo fürchtet wiederum, dass sein Konkurrent Google durch das Digitalisierungsprojekt über eine ungleich größere Datenbasis verfügt, mit der er seine Suchmethoden verbessern kann.
Im vergangenen Monat schlossen sich denn eine Reihe von Bibliotheksverbänden mit Amazon, Microsoft und Yahoo zusammen, um eine "Open Book Alliance" zu gründen. Sie will das Digitalisierungsprojekt von Google stoppen, da der Suchmaschinenkonzern mit dem Vergleich die Position eines Weltbibliothekars erhalten könnte. Ein offener Zugang mit offenen technischen Standards sowie verschiedensten Diensten und Dienstleistern, wie sie der Allianz vorschwebt, stünde damit erst einmal wieder in den Sternen. Die Allianz ist daher der Ansicht, dass nicht ein Gericht, sondern der US-Kongress über den Vergleich entscheiden soll.
Auch in Europa wachsen die Bedenken. Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben für den heutigen Montag eine Anhörung bei der Europäischen Kommission zum Thema "Google Books" durchgesetzt. Sie soll untersuchen, ob das Projekt der europäischen Verlagsindustrie schaden wird. Veranstaltet wird sie vom Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy, der in Brüssel für Urheberrechtsfragen zuständig ist.
Innerhalb der Kommission ist man sich keineswegs einig, wie Google Books zu bewerten ist. Kommissarin Viviane Reding, zuständig für die Informationsgesellschaft, hält die gegenwärtige Debatte für "eher ideologisch". Sie verweist darauf, dass mehr als 90 Prozent der Bücher in europäischen Bibliotheken nicht mehr lieferbar sind - entweder weil sie nicht mehr verlegt werden oder weil es sich um verwaiste Werke handelt, für die sich heute kein Rechteinhaber mehr feststellen lässt.
Google Books steht übrigens in gewisser Konkurrenz zur Internetbibliothek Europeana der Europäischen Union, die vor knapp einem Jahr eröffnet wurde. Sie bietet inzwischen mehr als 4,5 Millionen digitalisierte Werke. Darunter befinden sich Bücher, Karten, Filmclips und Fotografien, die fast zur Hälfte aus französischen Bibliotheken stammen. Im nächsten Jahr sollen es bereits doppelt so viele sein. Derzeit sind aber nur fünf Prozent aller digitalisierten Bücher über die Europeana erhältlich.
Entsprechend begrüßt Reding die laufenden Verhandlungen zwischen Google und Nationalbibliotheken in Frankreich und Italien. Außerdem fordert sie eine "rasche Reform" des europäischen Urheberrechts, das Digitalisierungsprojekte in Europa derzeit durch unterschiedlichste Regelungen hemmt. Damit stünde dann einer Landung auf dem Büchermond auch in Europa nichts mehr entgegen.
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Im Oktober 2008 einigten sich die Parteien im sogenannten "Google Books Settlement" auf einen Vergleich. Demnach können sich Autoren und Verlage aus aller Welt bei einer Online-Registrierungsstelle melden, um sich entschädigen zu lassen. Die Rechteinhaber sollen 125 Millionen US-Dollar Entschädigung beziehungsweise rund 60 Dollar für ein bereits eingescanntes Werk erhalten: Außerdem sollen sie an den Werbeeinnahmen beteiligt werden. Eingescannte gemeinfreie Bücher, für die niemand Rechte anmeldet, sollen kostenlos erhältlich sein. Für geschützte Bücher wird genau geregelt, wie viele Seiten frei angezeigt werden dürfen.
Wettbewerbsvorteile für Google?
Derzeit prüft das US-Justizministerium, ob dieser Vergleich gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Anfang Oktober soll ein Gericht in New York entscheiden, ob diese Einigung Bestand haben soll. Zwar soll der Vergleich nur für die USA gelten, er umfasst aber auch Werke europäischer Autoren und Verlage, deren Digitalisierung und Online-Nutzung damit in den USA legalisiert werden würde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt deshalb die deutschen Urheber in der Klage vor dem New Yorker Gericht sogar durch einen anwaltlichen Schriftsatz. Sie will, dass das Gericht den Vergleich ablehnt oder zumindest deutsche Autoren und Verleger ausklammert.
Suchmaschinenbetreiber und Online-Buchhändler fürchten ihrerseits, dass Google mit dem Vergleich einen erheblichen Wettbewerbsvorteil erzielen wird - mit gutem Grund: Google würde das Privileg zugestanden, bei etwaigen Verstößen gegen das Urheberrecht nicht mit Klagen rechnen zu müssen. Der Softwarekonzern Microsoft hatte im vergangenen Jahr sein eigenes Bücherscanprojekt "Live Search Books" aufgrund von Rechtsunsicherheiten aufgegeben, würde aber jetzt von dem Vergleich nicht profitieren. Online-Buchhändler Amazon scannt Bücher nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Urheber ein und würde so ins Hintertreffen geraten. Suchmaschinenbetreiber Yahoo fürchtet wiederum, dass sein Konkurrent Google durch das Digitalisierungsprojekt über eine ungleich größere Datenbasis verfügt, mit der er seine Suchmethoden verbessern kann.
Im vergangenen Monat schlossen sich denn eine Reihe von Bibliotheksverbänden mit Amazon, Microsoft und Yahoo zusammen, um eine "Open Book Alliance" zu gründen. Sie will das Digitalisierungsprojekt von Google stoppen, da der Suchmaschinenkonzern mit dem Vergleich die Position eines Weltbibliothekars erhalten könnte. Ein offener Zugang mit offenen technischen Standards sowie verschiedensten Diensten und Dienstleistern, wie sie der Allianz vorschwebt, stünde damit erst einmal wieder in den Sternen. Die Allianz ist daher der Ansicht, dass nicht ein Gericht, sondern der US-Kongress über den Vergleich entscheiden soll.
Auch innerhalb der Kommission herrscht keine Einigkeit
Auch in Europa wachsen die Bedenken. Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben für den heutigen Montag eine Anhörung bei der Europäischen Kommission zum Thema "Google Books" durchgesetzt. Sie soll untersuchen, ob das Projekt der europäischen Verlagsindustrie schaden wird. Veranstaltet wird sie vom Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy, der in Brüssel für Urheberrechtsfragen zuständig ist.
Innerhalb der Kommission ist man sich keineswegs einig, wie Google Books zu bewerten ist. Kommissarin Viviane Reding, zuständig für die Informationsgesellschaft, hält die gegenwärtige Debatte für "eher ideologisch". Sie verweist darauf, dass mehr als 90 Prozent der Bücher in europäischen Bibliotheken nicht mehr lieferbar sind - entweder weil sie nicht mehr verlegt werden oder weil es sich um verwaiste Werke handelt, für die sich heute kein Rechteinhaber mehr feststellen lässt.
Google Books steht übrigens in gewisser Konkurrenz zur Internetbibliothek Europeana der Europäischen Union, die vor knapp einem Jahr eröffnet wurde. Sie bietet inzwischen mehr als 4,5 Millionen digitalisierte Werke. Darunter befinden sich Bücher, Karten, Filmclips und Fotografien, die fast zur Hälfte aus französischen Bibliotheken stammen. Im nächsten Jahr sollen es bereits doppelt so viele sein. Derzeit sind aber nur fünf Prozent aller digitalisierten Bücher über die Europeana erhältlich.
Entsprechend begrüßt Reding die laufenden Verhandlungen zwischen Google und Nationalbibliotheken in Frankreich und Italien. Außerdem fordert sie eine "rasche Reform" des europäischen Urheberrechts, das Digitalisierungsprojekte in Europa derzeit durch unterschiedlichste Regelungen hemmt. Damit stünde dann einer Landung auf dem Büchermond auch in Europa nichts mehr entgegen.
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