Stadtwerke verklagen Teilzahler

Artikel aus der Fellbacher Zeitung vom 17.02.2010

Wer Energie möglichst günstig einkaufen will, kann in Fellbach unter mehr als 80 Stromanbietern und zwei Dutzend Gasanbietern wählen. Es herrscht also Wettbewerb unter den Versorgungsunternehmen. Doch das sieht nicht jeder so. Einige Kunden der Stadtwerke Fellbach (SWF) verweigerten in den vergangenen Jahren einen Teil der Zahlungen für Gas und Strom. Fast alle haben bis Ende 2009 ihre Rückstände bezahlt. Nur einer ist hartnäckig und kürzt weiterhin die Zahlungen. Und zwar, sagt der SWF-Geschäftsführer Thomas Mahlbacher, weil die Preise angeblich "einseitig und zu seinem Schaden festgesetzt" würden. "Wir haben ihm günstigere Verträge oder Bonusverträge angeboten, wie anderen Kunden auch", so Mahlbacher. 70 bis 80 Prozent der Stadtwerke-Kunden nutzen den Treue-Plus-Tarif, in dem sich die SWF zu einjähriger Preisstabilität verpflichten, während der Kunde jederzeit aussteigen kann. Aber das fand bei dem Mann kein Interesse. Mahlbacher: "Er hat sogar Preissenkungen widersprochen". Vom Anwalt des Kunden mussten sich die Stadtwerke belehren lassen, dass niemand verpflichtet sei, den Anbieter zu wechseln. Vielmehr könne er absichtlich weiterhin seinen Strom und sein Gas im Grundversorgertarif von den Stadtwerken beziehen und dann gegen genau diesen Tarif klagen.

"Nicht ganz nachvollziehbar" findet Mahlbacher dieses Verhalten.

Der juristische Haken findet sich in Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der immer dann greift, wenn der Preis für eine Leistung einseitig "bestimmt" wird. Also praktisch überall, wo der Verkäufer den Preis festlegt. Dann, sagt der Gesetzgeber, "ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht". Es gehe um eine "bestimmte Form der Angemessenheit", sagt der Rechtsanwalt Karsten Kensbock aus Esslingen, der den Fellbacher SWF-Kunden vertritt. Kensbock ist erfahren in solchen Prozessen: Er hat Kunden der Stadtwerke Esslingen in zahlreichen Verfahren vertreten.

Das Amtsgericht prüft nun, ob die Fellbacher Strom- und Gaspreise "der Billigkeit" entsprechen, also irgendwie gerecht sind und den Verbraucher nicht benachteiligen. Wobei Mahlbacher keine Benachteiligung erkennen kann. Einerseits zeigen Preisvergleichsportale wie verivox.de oder toptarif.de, dass die Stadtwerke zu den günstigsten Energieversorgern mit einjähriger Preisgarantie gehören. Außerdem, so Mahlbacher: "Man kann der Meinung sein, dass ein Produkt zu teuer ist", ob das nun Energie oder andere Waren und Dienstleistungen sind. Doch dann könne man sich ein günstigeres Angebot beim bisherigen Partner oder bei einem anderen suchen.

Nun wollen die Stadtwerke dem Gericht die Kalkulationsgrundlagen offenlegen. Eigentlich kein Problem, denn die SWF gehen offen mit ihren Zahlen um, wie auch Rechtsanwalt Kensbock bestätigt, der mit anderen Unternehmen gegenteilige Erfahrungen macht. Aber in einem Fall, so Mahlbacher, seien offengelegte Einkaufskonditionen an einen Mitbewerber weitergegeben worden. Das Amtsgericht hat am Freitag deshalb allen Beteiligten Geheimhaltung der Daten auferlegt und für Verstöße Strafe angedroht. Der nächste Termin in dem Verfahren steht noch nicht fest.
 
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