Erst das Dach dämmen, dann die Solaranlage installieren
Artikel aus der Kornwestheimer Zeitung vom 19.02.2010
Auf Einladung der Kornwestheimer Umweltbeauftragten referierten zwei Energie-Experten im Galeriesaal über die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare Wärme-Gesetz des Landes. Viele Hausbesitzer nutzen dieses Angebot, um sich darüber zu informieren, was sich durch die neuen Gesetze für sie ändert.
Zunächst ging Dr. Roland Falk, Leiter des Kompetenzzentrums für Ausbau und Fassade, auf die neue Energieeinsparverordnung ein, die am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung sieht vor, dass Gebäude gegenüber der alten Regelung um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Um dies zu erreichen, wurde die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primäreenergiebedarf von Neubauten um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt und die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten.
Altbauten sind dann betroffen, wenn mehr als zehn Prozent der Fläche eines Bauteils, etwa der Außenwand, geändert werden. Bei Modernisierungsmaßnahmen hat der Bauherr die Wahl zwischen der Betrachtung einzelner Bauteile oder des gesamten Gebäudes. Falk sprach sich für eine ganzheitliche Betrachtung aus, durch die spezieller und individueller auf das Gebäude eingegangen werden könne. Zum Beispiel sei es möglich, die Dämmdicke der Außenfassade geringer zu gestalten als gefordert und dies durch eine höhere Dachdämmung zu kompensieren.
Der Referent ging dann auf die Vorteile einer Außendämmung ein - etwa ein angenehmes Raumklima, die volle Nutzung der Wärmespeicherung, sommerlicher Wärmeschutz, keine temperaturbedingten Bauschäden, Heizkostenersparnis und nicht zuletzt eine Wertsteigerung des Gebäudes.
Nachrüstpflichten in Altbauten sind ebenfalls Inhalt der neuen Verordnung: Bis 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden. Eigentümer von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern sind, sofern der Eigentümer am 1. Februar 2002 in dem Haus gewohnt hat, jedoch freigestellt. Der spätere Erwerber des Hauses muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel die Nachrüstpflicht erfüllen. Um nachweisen zu können, dass die Vorgaben der EnEV2009 eingehalten wurden, benötigt der Bauherr zukünftig eine Unternehmererklärung des ausführenden Handwerkers. Auf Verlangen müssen diese Unternehmererklärungen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Anschließend ging Roland Falk auf die Folgen ein, die sich aus dem Erneuerbaren Wärme-Gesetz des Landes (EWärmeG) seit dem 1. Januar 2010 für Altbauten ergeben. Nach einem Kesseltausch - und nur dann - müssen zehn Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Das Gesetz muss nicht umgesetzt werden, wenn keine Zentralheizung vorhanden ist, etwa bei Etagenheizung und Einzelöfen oder wenn der Aufwand unverhältnismäßig ist oder zu unbilligen Härte führt.
Zu den erneuerbaren Wärmeenergien zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Wärmepumpe und Biomasse wie Bioöle, Biogas, Holz oder Holzpellets. Das EWärmeG zielt jedoch hauptsächlich auf die Solarthermie ab. Deshalb entfällt die Verpflichtung ganz, wenn aus besonderen Begebenheiten vor Ort eine solarthermische Anlage nicht installiert werden kann oder eine Photovoltaikanlage das Dach bereits belegt, so dass kein Platz mehr für Solarthermie bleibt. Bevor eine Solaranlage installiert werde, so empfahl der Referent den Hausbesitzern, sei es sinnvoll, zuerst das Dach zu dämmen, um Folgekosten zu vermeiden. Auch die Einhaltung des EWämeG ist durch einen Sachverständigen, etwa einen Meister des Bau- und Ausbauhandwerks, einen Ofen- und Luftheizungsbaumeister, oder einen Schornsteinfegermeister, nachzuweisen.
Michael Müller von der Ludwigsburger Energieagentur des Landkreises Ludwigsburg (LEA) zeigte dann an praktischen Beispielen, wie die Anforderungen der Gesetze erreicht werden können. Auch informierte er über Fördermöglichkeiten. Sein Fazit: Je umfangreicher modernisiert wird, desto niedriger ist der Kreditzins und desto höher ist der Zuschuss.
Zum Schluss wies Michael Müller auf die kostenlosen Bauberatungen der LEA in Sachen Energie bei der Stadt Kornwestheim hin. Immer am ersten Montag können sich Bauherrn oder Hausbesitzer beraten lassen - allerdings nur nach vorheriger Anmeldung. Informationen dazu gibt es bei den Umweltbeauftragten der Stadt, Telefon 2 02 83 70, oder bei der LEA, Telefon 0 71 41 / 242 22 35. red
Zunächst ging Dr. Roland Falk, Leiter des Kompetenzzentrums für Ausbau und Fassade, auf die neue Energieeinsparverordnung ein, die am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung sieht vor, dass Gebäude gegenüber der alten Regelung um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Um dies zu erreichen, wurde die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primäreenergiebedarf von Neubauten um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt und die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten.
Altbauten sind dann betroffen, wenn mehr als zehn Prozent der Fläche eines Bauteils, etwa der Außenwand, geändert werden. Bei Modernisierungsmaßnahmen hat der Bauherr die Wahl zwischen der Betrachtung einzelner Bauteile oder des gesamten Gebäudes. Falk sprach sich für eine ganzheitliche Betrachtung aus, durch die spezieller und individueller auf das Gebäude eingegangen werden könne. Zum Beispiel sei es möglich, die Dämmdicke der Außenfassade geringer zu gestalten als gefordert und dies durch eine höhere Dachdämmung zu kompensieren.
Der Referent ging dann auf die Vorteile einer Außendämmung ein - etwa ein angenehmes Raumklima, die volle Nutzung der Wärmespeicherung, sommerlicher Wärmeschutz, keine temperaturbedingten Bauschäden, Heizkostenersparnis und nicht zuletzt eine Wertsteigerung des Gebäudes.
Nachrüstpflichten in Altbauten sind ebenfalls Inhalt der neuen Verordnung: Bis 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden. Eigentümer von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern sind, sofern der Eigentümer am 1. Februar 2002 in dem Haus gewohnt hat, jedoch freigestellt. Der spätere Erwerber des Hauses muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel die Nachrüstpflicht erfüllen. Um nachweisen zu können, dass die Vorgaben der EnEV2009 eingehalten wurden, benötigt der Bauherr zukünftig eine Unternehmererklärung des ausführenden Handwerkers. Auf Verlangen müssen diese Unternehmererklärungen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Anschließend ging Roland Falk auf die Folgen ein, die sich aus dem Erneuerbaren Wärme-Gesetz des Landes (EWärmeG) seit dem 1. Januar 2010 für Altbauten ergeben. Nach einem Kesseltausch - und nur dann - müssen zehn Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Das Gesetz muss nicht umgesetzt werden, wenn keine Zentralheizung vorhanden ist, etwa bei Etagenheizung und Einzelöfen oder wenn der Aufwand unverhältnismäßig ist oder zu unbilligen Härte führt.
Zu den erneuerbaren Wärmeenergien zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Wärmepumpe und Biomasse wie Bioöle, Biogas, Holz oder Holzpellets. Das EWärmeG zielt jedoch hauptsächlich auf die Solarthermie ab. Deshalb entfällt die Verpflichtung ganz, wenn aus besonderen Begebenheiten vor Ort eine solarthermische Anlage nicht installiert werden kann oder eine Photovoltaikanlage das Dach bereits belegt, so dass kein Platz mehr für Solarthermie bleibt. Bevor eine Solaranlage installiert werde, so empfahl der Referent den Hausbesitzern, sei es sinnvoll, zuerst das Dach zu dämmen, um Folgekosten zu vermeiden. Auch die Einhaltung des EWämeG ist durch einen Sachverständigen, etwa einen Meister des Bau- und Ausbauhandwerks, einen Ofen- und Luftheizungsbaumeister, oder einen Schornsteinfegermeister, nachzuweisen.
Michael Müller von der Ludwigsburger Energieagentur des Landkreises Ludwigsburg (LEA) zeigte dann an praktischen Beispielen, wie die Anforderungen der Gesetze erreicht werden können. Auch informierte er über Fördermöglichkeiten. Sein Fazit: Je umfangreicher modernisiert wird, desto niedriger ist der Kreditzins und desto höher ist der Zuschuss.
Zum Schluss wies Michael Müller auf die kostenlosen Bauberatungen der LEA in Sachen Energie bei der Stadt Kornwestheim hin. Immer am ersten Montag können sich Bauherrn oder Hausbesitzer beraten lassen - allerdings nur nach vorheriger Anmeldung. Informationen dazu gibt es bei den Umweltbeauftragten der Stadt, Telefon 2 02 83 70, oder bei der LEA, Telefon 0 71 41 / 242 22 35. red
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