Stuttgarter Zeitung online | Zeitungsgruppe Stuttgart |  Samstag, 11. Februar 2012

Stuttgart, Region & Land


Hausunterricht in Deutschland Bestehen auf der Schulpflicht

Andreas Geldner, veröffentlicht am 19.02.2010

Elternrecht:
In allen 50 US-Bundesstaaten ist das "Homeschooling" erlaubt. In mehreren Grundsatzurteilen hat der Oberste Gerichtshof der USA dies zum fundamentalen Elternrecht erklärt. Allerdings darf der Staat den Lehrplan bestimmen. Die Einzelstaaten regeln dies unterschiedlich. Manchmal sind Mindeststunden vorgeschrieben oder Unterrichtsprotokolle, regelmäßige Prüfungen oder die Begleitung durch Tutoren. Rund zwei Millionen Familien unterrichten ihre Kinder zu Hause. Viele tun dies aus religiösen Gründen, andere glauben, dass Heimunterricht ihren Kindern besser gerecht wird.


Verbot:
In Deutschland ist Hausunterricht mit wenigen Ausnahmen, die etwa kranken Kindern gewährt werden, strikt verboten. Diese Schulpflicht gilt seit der Weimarer Republik. Im Jahr 1938 erlaubte ein Gesetz erstmals, sie polizeilich zu erzwingen. 2004 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass nur die Schule zur Teilhabe in der Demokratie erziehe. 2007 wertete der Bundesgerichtshof den Heimunterricht sogar als Missbrauch elterlicher Sorge. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, die Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften" zu verhindern.

Ausweichmöglichkeiten:
Nach Schätzungen des Marburger Soziologen Thomas Spiegler unterrichten in Deutschland etwa 500 bis 1000 Eltern illegal zu Hause. Häufig ziehen solche Eltern ins benachbarte europäische Ausland, wo Hausunterricht erlaubt ist. In Irland, Spanien und Italien hat dies sogar Verfassungsrang. Auch in Großbritannien und Frankreich werden zehntausende Kindern zu Hause unterrichtet. In Österreich müssen diese Schüler jährlich eine Prüfung bestehen, sonst müssen sie im folgenden Jahr in die Schule. Länder wie die Niederlande tolerieren den Unterricht nur, ohne ihn ausdrücklich zu erlauben.


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