Mit Messer bedroht
Dreieinhalb Jahre Haft für Türsteher
dpa/lsw, veröffentlicht am 08.03.2010
Stuttgart - Weil er den Betreiber einer Diskothek mit dem Messer bedroht und geschlagen haben soll, muss ein 41 Jahre alter Türsteher für dreieinhalb Jahren in Haft. Sein 22-jähriger Helfer wurde am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich nach einem Geständnis der Angeklagten auf das Höchststrafmaß geeinigt und das Verfahren so abgekürzt.
Mit der gefährlichen Körperverletzung soll der Hauptangeklagte und Gründer und Kopf der Kampfsport-Gruppierung "Budo Can Fight Club - La Familia" den Stuttgarter Club-Betreiber erpresst haben, ihn vom 14. April bis 23. September weiter als Türsteher zu beschäftigen. 9000 Euro Gehalt hat er laut Staatsanwaltschaft für diese Zeit bekommen. Der 22-Jährige habe ihm geholfen, indem er Tatorte ausfindig machte, die von der Überwachungskamera nicht eingefangen wurden.
Am vergangenen Mittwoch war in Stuttgart bereits ein Prozess gegen fünf weitere Mitglieder der sogenannten "Türsteher-Bande" zu Ende gegangen. Die Männer im Alter von 27 bis 40 Jahren wurden unter anderem wegen räuberischer Erpressung zu Strafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Sie sollen ebenfalls Mitglieder der Kampfsport-Gruppierung sein und einen Diskothekenbetreiber erpresst haben.
Mit der gefährlichen Körperverletzung soll der Hauptangeklagte und Gründer und Kopf der Kampfsport-Gruppierung "Budo Can Fight Club - La Familia" den Stuttgarter Club-Betreiber erpresst haben, ihn vom 14. April bis 23. September weiter als Türsteher zu beschäftigen. 9000 Euro Gehalt hat er laut Staatsanwaltschaft für diese Zeit bekommen. Der 22-Jährige habe ihm geholfen, indem er Tatorte ausfindig machte, die von der Überwachungskamera nicht eingefangen wurden.
Am vergangenen Mittwoch war in Stuttgart bereits ein Prozess gegen fünf weitere Mitglieder der sogenannten "Türsteher-Bande" zu Ende gegangen. Die Männer im Alter von 27 bis 40 Jahren wurden unter anderem wegen räuberischer Erpressung zu Strafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Sie sollen ebenfalls Mitglieder der Kampfsport-Gruppierung sein und einen Diskothekenbetreiber erpresst haben.
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