"Jugendhäuser sind per Gesetz Pflichtaufgabe"
Offene Jugendarbeit sei aber nicht nur wichtig und gut, sie sei eine Pflichtaufgabe der Kommunen, stellt Birgit Widmaier vom Jugendhausverein fest. Denn die Gesetzeslage sei laut Jugendhilfegesetz eindeutig und stehe "diametral zum Vorschlag der Verwaltungsspitze". Widmaier hofft, dass "die von Einzelnen immer wieder bewusst gestreute Lüge, die Förderung der offenen Jugendarbeit sei eine ,Freiwilligkeitsleistung", endlich eingestellt werde.
Seit 1974 habe die Stadt die offene Jugendarbeit "stets bedarfsgerecht" gefördert. Damit sei der Allgemeinheit viel Geld gespart worden: Nämlich Heimkosten oder im schlimmsten Fall Gefängnisaufenthalte. Gerade für Kinder und Jugendliche, die nicht in bodenständigen Vereinen oder kirchlicher Jugendarbeit Anschluss fänden sei der Betreuungsbedarf in den vergangenen Jahren eher noch gestiegen als gesunken.
Doch die Verwaltungsvorschläge richten sich ihrer Meinung nach bewusst gegen das Klientel "der nicht gerade besser gestellten Eltern", da habe man einen "schwachen Gegner ohne große Lobby", der sich schon nicht wehren würde, so Birgit Widmaier. Selbst alle Experten für den Bereich Jugendhilfe innerhalb der Stadtverwaltung seien sich der Bedeutung der Jugendarbeit voll bewusst.
Die Kritik geht weiter: "Eiskalt" würde man die Kündigung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe einkalkulieren. Innerhalb seiner eigenen Verwaltung sieht Schulers Sparplan den Abbau von bis zu acht Stellen vor, außerdem solle die Position der Gleichstellungsbeauftragten weg fallen.
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