Kommentar zur Gerichtsentscheidung Ein Vakuum
Michael Heller, veröffentlicht am 10.03.2010
Stuttgart - So richtig ist den Beteiligten womöglich erst über das Wochenende klar geworden, was passiert wäre, wenn am Mittwoch in der Daimler-Zentrale kein Betriebsrat hätte gewählt werden können. Dann hätten die Beschäftigten im Frühjahr für einige Wochen, wenn nicht gar Monate auf eine Vertretung ihrer Interessen verzichten müssen. Denn unerbittlich wäre das Mandat des amtierenden Betriebsrats voraussichtlich Ende März ausgelaufen (die CGM hält auch eine Frist bis Ende Mai für möglich), ohne dass es eine neue Vertretung gegeben hätte. Als nach dem Urteil des Arbeitsgerichts am vergangenen Freitag alles nach einem Stopp der Wahlen aussah, da wollte der Arbeitgeber eine Brücke bauen. Man werde das mit dem Betriebsrat einvernehmlich lösen, hieß es.
Aber so einfach ist die Sache nicht. Für solch eine einvernehmliche Lösung gibt es einfach keine gesetzliche Grundlage. Im Betrieb wäre schlicht ein Vakuum entstanden. Bei allen Maßnahmen, bei denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht hat, vor allem natürlich bei Einstellungen und Entlassungen, wären keine Entscheidungen möglich gewesen. Eine gruselige Vorstellung. Womöglich hat das Landesarbeitsgericht dies bei seiner Entscheidung ja berücksichtigt und damit eine Situation vermieden, die keiner der Beteiligten (auch die CGM nicht) gewollt hätte. Mag sein, dass der Fall Betriebsratswahl Daimler-Zentrale ein Einzelfall bleibt. Allerdings weiß jetzt jedermann um diese Schwachstelle im Betriebsverfassungsgesetz. Womöglich muss der Gesetzgeber da nachbessern.
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