Kick Backs Die umstrittenen Rückvergütungen

Andreas Schröder, veröffentlicht am 15.03.2010

Kick Backs
Banken oder freie Anlageberater erhalten von Fondsgesellschaften Rückvergütungen (Kick Backs), wenn sie Anlegern Fondsanteile verkaufen. Kick Backs können laut Finanzexperten bei Banken acht Prozent der Anlagesumme und bei freien Beratern zwölf bis 15 Prozent der Anlagesumme ausmachen.


Investmentfonds
Beim Verkauf von Investmentfonds – im aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart geht es um die geschlossenen Immobilienfonds 68 und 75 der Falk-Kapitalgruppe – sind Kick Backs nur noch zulässig, "wenn sie erkennbar die Qualität der Beratung und der Dienstleistung für den Kunden erhöhen". So steht es in der EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie Mifid, die seit 1. November 2007 für Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Börsenbetreiber und Anlagevermittler bindend ist.

Forderung
Investmentfonds fallen unter das Wertpapierhandelsgesetz. Verbraucherschützer fordern, dass das Gesetz auch auf den Handel mit geschlossenen Fonds angewendet werden soll, und dass die Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes nicht nur für Banken, sondern auch für freie Anlageberater gelten sollen.


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