Rottweiler und Liebesglück Härtefälle bei der Studienplatzvergabe
Christoph Link, veröffentlicht am 12.07.2010
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Chancenreich
Neben der Abitursnote, der Wartezeit und eventuellen Vorgaben der Hochschulen (Test, Auswahlgespräch, Berufsausbildung) kann ein Härtefall mitentscheidend sein bei der Studienplatzvergabe. Dies kann bei einer Erkrankung in der Schulzeit der Fall sein, wenn der Abiturient dadurch in seinen Leistungen zurückgeworfen worden ist. Es können aber auch familiäre Umstände sein.Chancenlos
Abgelehnt worden ist der Härtefallantrag eines Bewerbers, der sagte, er müsse am Wohnort seiner Mutter studieren, da nur sie ihn morgens wecken könne. Vergeblich war auch das Begehren einer Abiturientin, die meinte, München sei für sie unannehmbar, da sie einen Rottweiler habe. Der gelte in München als Kampfhund, was eine sehr hohe und für sie untragbare Hundesteuer bedeute.Verständnisvoll
Oft werden Härtefälle mit Liebesglück begründet und abgelehnt. Ein junger Mann schrieb einmal an die ZVS, er habe sich unsterblich in Frau X verliebt und er sehe "nur gute Chancen", wenn sie an seinem Wohnort studiere und in seine Nähe ziehe. "Dicke Bretter müssen lange gebohrt werden, wenn Sie verstehen, was ich meine?" Die ZVS verstand, lehnte aber dennoch ab. chlKommentare (0)
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