Streit um Dampfduschen ein Sturm im Wasserglas
Artikel aus der Fellbacher Zeitung vom 11.12.2010
San Remo, Nizza, Helgoland sind nicht nur Namen, die für bekannte Orte stehen, sondern auch für verschiedene Modelle sogenannter Dampfduschen. Mit derartigen Kabinen, die mit Regendusche, Dampfgenerator und Massagedüsen ausgestattet sind, hatte sich kürzlich die Waiblinger Amtsrichterin Dotzauer berufsbedingt zu beschäftigen. Zuerst allerdings galt es, Licht in das juristische Gestrüpp zu bringen, in dem sich Reinhold A. (alle Namen geändert) verfangen hatte.
Angeklagt war Reinhold A. wegen gemeinschaftlichen Betrugs, den er mit seinen Bruder Marcus begangen haben soll. Eigentlich war in der Anklageschrift auch nicht von Dampfduschen, sondern von Whirlpools die Rede. Acht dieser unhandlichen Beutestücke im Wert von insgesamt 14 000 Euro soll das Brüderpaar vor rund zwei Jahren bei einem Fellbacher Händler abgeholt, aber nicht bezahlt haben.
Beweiskräftige Unterlagen darüber, etwa eine Empfangsbestätigung, bekam Richterin Dotzauer jedoch nicht zu sehen. Nach Aussagen des als Zeugen geladenen Geschäftsführers liegen die Schriftstücke wegen des bevorstehenden Jahresabschlusses gerade beim Steuerberater, könnten aber nachgereicht werden.
Reinhold A. stellte den Sachverhalt anders dar. Er habe die Absicht gehabt, acht der Dampfduschen zu erwerben, um sie über ein einschlägiges Internetportal mit sattem Aufschlag verkaufen zu können. "Ich hatte mich natürlich vorher kundig gemacht, was die Teile üblicherweise kosten", sagte der auf ein Schnäppchen hoffende Angeklagte. Weil Reinhold A. bis über beide Ohren verschuldet ist, vereinbarte man eine Ratenzahlung.
Allerdings will er die zuvor auf Messen ausgestellten, gebrauchten Dampfduschen nie abgeholt haben, weil sie bei Vertragsabschluss "definitiv in besserem Zustand waren" als beim Abholtermin. Außerdem sei er wegen der zahlreichen Mängel schriftlich vom Vertrag zurückgetreten, sagte Reinhold A. aus. Nur eine Dampfdusche habe er in einer Lagerhalle untergestellt und zahlt dafür 30 Euro monatliche Miete. Lieber heute als morgen hätte der 36-Jährige das sperrige Wellnessutensil los, es gehöre aber seinem in Griechenland nicht erreichbaren Bruder, deswegen könne er es nicht verkaufen.
"Ich habe niemals schriftlich einen Rücktritt vom Vertrag bekommen", sagte der Geschäftsführer. Alle Geräte seien nach Aussagen der Lagerarbeiter abgeholt worden. Auf Nachfrage wollte er jedoch einen Diebstahl nicht ausschließen, was die Vertreterin der Staatsanwaltschaft an einer beweisbaren Schuld von Reinhold A. zweifeln ließ. Als auch noch der als Zeuge geladene Verkäufer nicht vor Gericht erschien und folglich nichts zur Aufklärung beitragen konnte, wurde es offenbar allen Beteiligten zu bunt. Die Richterin Dotzauer stellte das verfahrene Verfahren ein.
Allerdings muss Reinhold A. 15 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Hochverschuldet, vor der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und nach eigener Aussage vor der Privatinsolvenz stehend, hätte er keinen Kaufvertrag mit der Pflicht zur Zahlung von 14 000 Euro abschließen dürfen. "Das ist in Ordnung, denn man schließt keine Verträge, wenn man kein Geld hat", sagte sein Anwalt dazu.
Während alle Beteiligten offenbar mit dem salomonischen Urteil zufrieden waren und auf Rechtsmittel noch im Gerichtssaal verzichteten, dürfte der unerlaubt abwesende Zeuge weniger erfreut sein: Er muss 100 Euro Ordnungsgeld bezahlen.
Angeklagt war Reinhold A. wegen gemeinschaftlichen Betrugs, den er mit seinen Bruder Marcus begangen haben soll. Eigentlich war in der Anklageschrift auch nicht von Dampfduschen, sondern von Whirlpools die Rede. Acht dieser unhandlichen Beutestücke im Wert von insgesamt 14 000 Euro soll das Brüderpaar vor rund zwei Jahren bei einem Fellbacher Händler abgeholt, aber nicht bezahlt haben.
Beweiskräftige Unterlagen darüber, etwa eine Empfangsbestätigung, bekam Richterin Dotzauer jedoch nicht zu sehen. Nach Aussagen des als Zeugen geladenen Geschäftsführers liegen die Schriftstücke wegen des bevorstehenden Jahresabschlusses gerade beim Steuerberater, könnten aber nachgereicht werden.
Reinhold A. stellte den Sachverhalt anders dar. Er habe die Absicht gehabt, acht der Dampfduschen zu erwerben, um sie über ein einschlägiges Internetportal mit sattem Aufschlag verkaufen zu können. "Ich hatte mich natürlich vorher kundig gemacht, was die Teile üblicherweise kosten", sagte der auf ein Schnäppchen hoffende Angeklagte. Weil Reinhold A. bis über beide Ohren verschuldet ist, vereinbarte man eine Ratenzahlung.
Allerdings will er die zuvor auf Messen ausgestellten, gebrauchten Dampfduschen nie abgeholt haben, weil sie bei Vertragsabschluss "definitiv in besserem Zustand waren" als beim Abholtermin. Außerdem sei er wegen der zahlreichen Mängel schriftlich vom Vertrag zurückgetreten, sagte Reinhold A. aus. Nur eine Dampfdusche habe er in einer Lagerhalle untergestellt und zahlt dafür 30 Euro monatliche Miete. Lieber heute als morgen hätte der 36-Jährige das sperrige Wellnessutensil los, es gehöre aber seinem in Griechenland nicht erreichbaren Bruder, deswegen könne er es nicht verkaufen.
"Ich habe niemals schriftlich einen Rücktritt vom Vertrag bekommen", sagte der Geschäftsführer. Alle Geräte seien nach Aussagen der Lagerarbeiter abgeholt worden. Auf Nachfrage wollte er jedoch einen Diebstahl nicht ausschließen, was die Vertreterin der Staatsanwaltschaft an einer beweisbaren Schuld von Reinhold A. zweifeln ließ. Als auch noch der als Zeuge geladene Verkäufer nicht vor Gericht erschien und folglich nichts zur Aufklärung beitragen konnte, wurde es offenbar allen Beteiligten zu bunt. Die Richterin Dotzauer stellte das verfahrene Verfahren ein.
Allerdings muss Reinhold A. 15 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Hochverschuldet, vor der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und nach eigener Aussage vor der Privatinsolvenz stehend, hätte er keinen Kaufvertrag mit der Pflicht zur Zahlung von 14 000 Euro abschließen dürfen. "Das ist in Ordnung, denn man schließt keine Verträge, wenn man kein Geld hat", sagte sein Anwalt dazu.
Während alle Beteiligten offenbar mit dem salomonischen Urteil zufrieden waren und auf Rechtsmittel noch im Gerichtssaal verzichteten, dürfte der unerlaubt abwesende Zeuge weniger erfreut sein: Er muss 100 Euro Ordnungsgeld bezahlen.
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