Versicherungen Unisex-Tarife werden Pflicht
dpa, veröffentlicht am 01.03.2011
Luxemburg - Versicherungen müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-236/09). Unterschiedlich hohe Prämien diskriminierten Frauen und seien deswegen ungültig. Die Versicherungsbranche müsse bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife unabhängig vom Geschlecht anbieten.
Zwar ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundsatz des EU-Rechts, doch bislang gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln dafür. Wegen der höheren statistischen Lebenserwartung zahlen Frauen zum Beispiel höhere Beiträge für private Rentenversicherungen. Die Richter setzten nun eine Frist für das Auslaufen dieser Regeln.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte bereits vor Tariferhöhungen gewarnt. Im konkreten Fall hatte ein belgisches Gericht die höchsten EU-Richter um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte bereits vor Tariferhöhungen gewarnt. Im konkreten Fall hatte ein belgisches Gericht die höchsten EU-Richter um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten.
Kommentare (3)
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NGP,
02.03.2011
Komplett oder einseitig?
Folgt dann bald auch eine Anpassung der Versicherungen, bei denen Frauen niedrigere Prämien zahlen, eben weil sie Frauen sind?
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