Umgang mit jugendlichen Straftätern
Drill und Schleifen findet Goll sinnlos
dpa/lsw, veröffentlicht am 02.01.2008
Stuttgart - In der Diskussion um den Umgang mit jugendlichen Straftätern setzt Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) auf Konsequenz und Fördern. "Es ist wichtig, dass die Strafe auf dem Fuße folgt", sagte Goll am Mittwoch in Stuttgart und verwies auf seine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Jugendstrafrechts. "Bei günstiger Prognose brauchen Jugendliche auch Angebote im sozialen Training, um sinnvolle Lebensstrukturen und Perspektiven kennenzulernen." Ein "Umgang mit Jugendlichen über Drill und Schleifen" sei wenig sinnvoll, andere Formen des Strafvollzugs wie das "Projekt Chance" hätten sich im Südwesten bewährt, betonte Goll.
In der bundesweiten Debatte nach dem brutalen Überfall zweier junger Ausländer auf einen pensionierten Schulleiter im München hatten sich Forderungen nach Erziehungslagern gemehrt. Goll unterstrich die Notwendigkeit des sogenannten Warnschussarrests, der parallel zu einer Bewährungsstrafe verhängt werden könnte. Ein zusätzlicher Arrest von ein paar Wochen könne eine äußerst segensreiche Wirkung entfalten, um jungen Kriminellen nachhaltig klar zu machen, dass sie die Grenzen bereits überschritten haben.
"Projekt Chance" könnte Modellcharakter haben
Beim bundesweit einmaligen Modellprojekt Chance für jugendliche Straftäter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren werden junge Menschen auf eine Rückkehr in ein Leben ohne Kriminalität vorbereitet. Erfüllen die Jugendlichen die strengen Auflagen nicht, werden sie in ein Jugendgefängnis überführt, in dem Täter bis 21 Jahre ihre Strafe absitzen. Bis zu 15 Jugendliche wohnen in einer Wohngemeinschaft mit Hauseltern sowie deren Kindern und lernen funktionierendes Familienleben kennen. Hier wartet ein durchstrukturierter und harter Arbeitsalltag auf sie.
Die Initiatoren erhoffen sich durch das intensive Erziehungsprogramm innerhalb von zwölf Monaten eine niedrigere Rückfallquote. Im herkömmlichen Strafvollzug liege sie bei 50 Prozent, sagte Goll. Das Programm enthält schulische Bildung und soziales Training. Den jungen Männern soll nach erfolgreicher Resozialisierung auch ein Arbeitsplatz angeboten werden. Dies Modell gibt es bislang an zwei Standorten, dem Kloster Frauental in Creglingen (Main-Tauber-Kreis) und in Seehaus bei Leonberg (Kreis Böblingen). "Das Prinzip ist einfach: Man muss sich an Spielregeln halten", sagte Goll, der das Projekt initiiert hat. Im baden- württembergischen Jugendstrafvollzugsgesetz, das seit dem 1. August 2007 gilt, wurde auch der Jugendstrafvollzug in freien Formen gesetzlich verankert.
Goll will mit einer im Bundesrat bereits beschlossenen Initiative erreichen, dass für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren grundsätzlich das allgemeine Strafrecht und nicht mehr Jugendstrafrecht angewendet wird. "Je älter ein Täter ist, desto weniger lässt sich seine Tat doch noch als "jugendtypisch" einstufen", sagte Goll. Kriminelle zwischen 18 und 21 Jahren würden jedoch in den überwiegenden Fällen noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zudem solle die Höchststrafe im Jugendstrafrecht von bisher 10 auf 15 Jahre angehoben werden und der Warnschussarrest eingeführt werden.
In der bundesweiten Debatte nach dem brutalen Überfall zweier junger Ausländer auf einen pensionierten Schulleiter im München hatten sich Forderungen nach Erziehungslagern gemehrt. Goll unterstrich die Notwendigkeit des sogenannten Warnschussarrests, der parallel zu einer Bewährungsstrafe verhängt werden könnte. Ein zusätzlicher Arrest von ein paar Wochen könne eine äußerst segensreiche Wirkung entfalten, um jungen Kriminellen nachhaltig klar zu machen, dass sie die Grenzen bereits überschritten haben.
"Projekt Chance" könnte Modellcharakter haben
Beim bundesweit einmaligen Modellprojekt Chance für jugendliche Straftäter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren werden junge Menschen auf eine Rückkehr in ein Leben ohne Kriminalität vorbereitet. Erfüllen die Jugendlichen die strengen Auflagen nicht, werden sie in ein Jugendgefängnis überführt, in dem Täter bis 21 Jahre ihre Strafe absitzen. Bis zu 15 Jugendliche wohnen in einer Wohngemeinschaft mit Hauseltern sowie deren Kindern und lernen funktionierendes Familienleben kennen. Hier wartet ein durchstrukturierter und harter Arbeitsalltag auf sie.
Die Initiatoren erhoffen sich durch das intensive Erziehungsprogramm innerhalb von zwölf Monaten eine niedrigere Rückfallquote. Im herkömmlichen Strafvollzug liege sie bei 50 Prozent, sagte Goll. Das Programm enthält schulische Bildung und soziales Training. Den jungen Männern soll nach erfolgreicher Resozialisierung auch ein Arbeitsplatz angeboten werden. Dies Modell gibt es bislang an zwei Standorten, dem Kloster Frauental in Creglingen (Main-Tauber-Kreis) und in Seehaus bei Leonberg (Kreis Böblingen). "Das Prinzip ist einfach: Man muss sich an Spielregeln halten", sagte Goll, der das Projekt initiiert hat. Im baden- württembergischen Jugendstrafvollzugsgesetz, das seit dem 1. August 2007 gilt, wurde auch der Jugendstrafvollzug in freien Formen gesetzlich verankert.
Goll will mit einer im Bundesrat bereits beschlossenen Initiative erreichen, dass für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren grundsätzlich das allgemeine Strafrecht und nicht mehr Jugendstrafrecht angewendet wird. "Je älter ein Täter ist, desto weniger lässt sich seine Tat doch noch als "jugendtypisch" einstufen", sagte Goll. Kriminelle zwischen 18 und 21 Jahren würden jedoch in den überwiegenden Fällen noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zudem solle die Höchststrafe im Jugendstrafrecht von bisher 10 auf 15 Jahre angehoben werden und der Warnschussarrest eingeführt werden.
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