Eltern kritisieren
Zehn Jahre sind zu wenig
Susanne Janssen, aus der StZ vom 6. März 2008, veröffentlicht am 05.03.2008
Stuttgart - Der Zementmordprozess ist zu Ende – zumindest in erster Instanz. Eine Jugendkammer des Landgerichts hat wegen gemeinschaftlichen Mordes zwei Mal die Höchststrafe von zehn Jahren verhängt, das Mädchen bekam aufgrund ihres Alters ein Jahr weniger.
Nachdenklich schlendern die Freunde und Handballkameraden von Yvan aus dem Gerichtssaal. Das Urteil regt sie nicht auf: „Es ist eigentlich alles gesagt“, meint ein junger Mann. Die Eltern des Opfers kommen nicht so schnell zur Ruhe: Pierre Schneider bedankt sich zwar bei Polizei und Gericht für die „großartige Leistung“. Das Urteil finden sie jedoch zu mild: „Für eine solche Barbarei ist das Jugendstrafrecht ungenügend“, sagt die Mutter, Fabienne Schneider. Die Angeklagten bekämen eine zweite Chance, um wieder zu Mördern zu werden. Gegen das Urteil ist von allen Seiten Revision möglich.
Sachlich und ausgewogen begründete der Vorsitzende Richter Jürgen Hettich sein Urteil: Im Namen des Volkes wurden der 19-jährige Hauptangeklagte und sein 18-jähriger Freund wegen gemeinschaftlichen Mordes zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt, das Mädchen, das zur Tatzeit erst 16 Jahre alt war, bekam ein Jahr weniger. Der 23-Jährige, der bei der Beseitigung der Leiche half, muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Wie es zu der grausamen Tat kommen konnte, habe auch das Verfahren nicht ans Licht bringen können, erklärte Hettich. „Wenn man von der Tat hört, erwartet man Monster auf der Anklagebank.“ Die vier jungen Leute hätten von dem Mord ganz abgeklärt wie von einem Erlebnis auf einem Schulausflug erzählt. Nie dürfe vergessen werden, welch unermessliches Leid sie über die Familie des Opfers gebracht hätten.
Der Richter zeigte deshalb auch großes Verständnis für die Forderung nach einer harten Strafe, sprach sich aber ganz klar gegen die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts aus: „Die Diskussion gibt es schon seit Jahrzehnten, und die Politik muss überlegen, was sie will.“ Er habe aber, auch aus eigener Erfahrung, große Zweifel, ob alle 18-Jährigen heute wirklich erwachsen seien, „und schuld daran ist die Erziehung oder was davon noch übrig geblieben ist“. In diesem Fall habe er keine Wahlfreiheit: Hier sei für die beiden Heranwachsenden ganz klar das Jugendstrafrecht anzuwenden. Zwischen dem Hauptangeklagten und seiner Freundin habe sich eine „chaotische Beziehung, eine unheilvolle Allianz“ entwickelt. Im krankhaften Eifersuchtswahn habe der 19-Jährige, der nun in eine psychiatrische Klinik kommt, den Exliebhabern seiner angebeteten Freundin einen Denkzettel erteilen und Yvan als angeblich Ersten töten wollen. Das Mädchen habe dabei als „berechnende Mittäterin“ verhalten, indem sie bewusst entschied, wen sie ihrem eifersüchtigen Freund nannte und wen nicht. Unter einem Vorwand hatte die 17-Jährige Yvan Schneider auf die Streuobstwiese bei Kernen gelockt, wo der Hauptangeklagte und sein 18-jähriger Freund mit dem Baseballschläger lauerten. „Sie wollten Yvan nicht schlagen, sondern totschlagen“, so Jürgen Hettich. Mit beiden Füßen sei der Hauptangeklagte auf Yvans Kopf gesprungen.
Zielstrebig verfolgten alle vier Angeklagten den Plan, die Leiche zu beseitigen. Als Ursache des Mordes sah die 3. Jugendkammer beim Hauptangeklagten seinen krankhaften Wahn. Warum aber die anderen drei mitgemacht hätten, darauf hätten auch die hoch kompetenten Sachverständigen keine Antwort gefunden. „Man kann nur vermuten, dass das Beziehungsgeflecht und die schwer durchschaubaren Persönlichkeiten der Angeklagten der Grund sind“, sagte Hettich, der hofft, dass die Tat ein extremer Ausnahmefall bleibt und nicht etwa zeige, dass man keinen Zugang mehr zur Jugend bekommen kann.
Das Gericht hatte keinen Zweifel an der verminderten Schuldfähigkeit des 19-Jährigen: „So ein komplexes Krankheitsbild ist schwer nachzuahmen.“ Dass es ein Mord war, liege auf der Hand: „Es ist ein geradezu klassisches Beispiel für Heimtücke.“ Außerdem lägen beim Hauptangeklagten niedere Beweggründe vor. Die Angeklagten, so Hettichs Schlusswort, hätten im Gegensatz zum Opfer nun ihr Leben noch vor sich: „Die eigentliche Strafe wird aber kommen, wenn ihnen bewusst wird, was sie getan haben.“
Nachdenklich schlendern die Freunde und Handballkameraden von Yvan aus dem Gerichtssaal. Das Urteil regt sie nicht auf: „Es ist eigentlich alles gesagt“, meint ein junger Mann. Die Eltern des Opfers kommen nicht so schnell zur Ruhe: Pierre Schneider bedankt sich zwar bei Polizei und Gericht für die „großartige Leistung“. Das Urteil finden sie jedoch zu mild: „Für eine solche Barbarei ist das Jugendstrafrecht ungenügend“, sagt die Mutter, Fabienne Schneider. Die Angeklagten bekämen eine zweite Chance, um wieder zu Mördern zu werden. Gegen das Urteil ist von allen Seiten Revision möglich.
Sachlich und ausgewogen begründete der Vorsitzende Richter Jürgen Hettich sein Urteil: Im Namen des Volkes wurden der 19-jährige Hauptangeklagte und sein 18-jähriger Freund wegen gemeinschaftlichen Mordes zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt, das Mädchen, das zur Tatzeit erst 16 Jahre alt war, bekam ein Jahr weniger. Der 23-Jährige, der bei der Beseitigung der Leiche half, muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Wie es zu der grausamen Tat kommen konnte, habe auch das Verfahren nicht ans Licht bringen können, erklärte Hettich. „Wenn man von der Tat hört, erwartet man Monster auf der Anklagebank.“ Die vier jungen Leute hätten von dem Mord ganz abgeklärt wie von einem Erlebnis auf einem Schulausflug erzählt. Nie dürfe vergessen werden, welch unermessliches Leid sie über die Familie des Opfers gebracht hätten.
Der Richter zeigte deshalb auch großes Verständnis für die Forderung nach einer harten Strafe, sprach sich aber ganz klar gegen die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts aus: „Die Diskussion gibt es schon seit Jahrzehnten, und die Politik muss überlegen, was sie will.“ Er habe aber, auch aus eigener Erfahrung, große Zweifel, ob alle 18-Jährigen heute wirklich erwachsen seien, „und schuld daran ist die Erziehung oder was davon noch übrig geblieben ist“. In diesem Fall habe er keine Wahlfreiheit: Hier sei für die beiden Heranwachsenden ganz klar das Jugendstrafrecht anzuwenden. Zwischen dem Hauptangeklagten und seiner Freundin habe sich eine „chaotische Beziehung, eine unheilvolle Allianz“ entwickelt. Im krankhaften Eifersuchtswahn habe der 19-Jährige, der nun in eine psychiatrische Klinik kommt, den Exliebhabern seiner angebeteten Freundin einen Denkzettel erteilen und Yvan als angeblich Ersten töten wollen. Das Mädchen habe dabei als „berechnende Mittäterin“ verhalten, indem sie bewusst entschied, wen sie ihrem eifersüchtigen Freund nannte und wen nicht. Unter einem Vorwand hatte die 17-Jährige Yvan Schneider auf die Streuobstwiese bei Kernen gelockt, wo der Hauptangeklagte und sein 18-jähriger Freund mit dem Baseballschläger lauerten. „Sie wollten Yvan nicht schlagen, sondern totschlagen“, so Jürgen Hettich. Mit beiden Füßen sei der Hauptangeklagte auf Yvans Kopf gesprungen.
Zielstrebig verfolgten alle vier Angeklagten den Plan, die Leiche zu beseitigen. Als Ursache des Mordes sah die 3. Jugendkammer beim Hauptangeklagten seinen krankhaften Wahn. Warum aber die anderen drei mitgemacht hätten, darauf hätten auch die hoch kompetenten Sachverständigen keine Antwort gefunden. „Man kann nur vermuten, dass das Beziehungsgeflecht und die schwer durchschaubaren Persönlichkeiten der Angeklagten der Grund sind“, sagte Hettich, der hofft, dass die Tat ein extremer Ausnahmefall bleibt und nicht etwa zeige, dass man keinen Zugang mehr zur Jugend bekommen kann.
Das Gericht hatte keinen Zweifel an der verminderten Schuldfähigkeit des 19-Jährigen: „So ein komplexes Krankheitsbild ist schwer nachzuahmen.“ Dass es ein Mord war, liege auf der Hand: „Es ist ein geradezu klassisches Beispiel für Heimtücke.“ Außerdem lägen beim Hauptangeklagten niedere Beweggründe vor. Die Angeklagten, so Hettichs Schlusswort, hätten im Gegensatz zum Opfer nun ihr Leben noch vor sich: „Die eigentliche Strafe wird aber kommen, wenn ihnen bewusst wird, was sie getan haben.“
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