Fernsehmacher Hornauer
Im Visier der Medienwächter
Andreas Müller, aus der StZ vom 4. April 2008, veröffentlicht am 03.04.2008
Stuttgart - Dem umstrittenen Fernsehunternehmer Thomas Hornauer droht weiterer Ärger mit der Medienaufsicht in Österreich. Dort liegen Beschwerden vor, er verharmlose auf seinem Sender den Sex mit Kindern und zeige den Hitlergruß.
Erst zu Wochenbeginn war bekanntgeworden, dass die Kommunikationsbehörde Austria (Komm-Austria) Hornauer wegen eines Verstoßes gegen das Privatfernsehgesetz gerügt hat. Mit dem Auftritt eines Geistheilers auf Kanal Telemedial habe er gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen gefördert: Die Zuschauer verzichteten wegen dessen Beratung und „Behandlung“ womöglich auf notwendige Arztbesuche.
Den Wiener Medienwächtern liegen freilich noch weitere „Beschwerden und Anfragen“ zum Programm des umstrittenen Senders vor, wie eine Sprecherin bestätigte. Eine Beschwerde hat die baden-württembergische Landesanstalt für Kommunikation (LfK), die Hornauer vor vier Jahren die Lizenz für seinen Sender BTV4U entzogen hatte, nach Österreich weitergeleitet. Darin moniert eine Zuschauerin, Hornauer habe in einem seiner Beratungsgespräche das Thema Sex mit Kindern verharmlost. „Wenn das zutrifft, sollten ihm die Kollegen in Österreich das Handwerk legen können“, sagte der LfK-Präsident Thomas Langheinrich nach Angaben seines Sprechers. Die Stuttgarter Medienbehörde ist für Hornauer nicht mehr zuständig. Er sendet mit einer Lizenz aus Österreich, produziert aber weiterhin auch in Ludwigsburg.
Schriftliche Anfragen der StZ zu dem Vorwurf ließ Hornauer unbeantwortet. Die „Bild“-Zeitung zitierte ihn mit den Worten: „Ich bin gegen Sex mit Kindern, verurteile das sehr.“ Es handele sich vermutlich um einen getürkten Anruf, mit dem er in eine Falle habe gelockt werden sollen. Als Chef von BTV war der Medienunternehmer auch wegen seiner Kontakte zu der umstrittenen Allgäuer Wankmiller-Gruppe in die Schlagzeilen geraten. Über die sektenähnliche Gruppe berichten Aussteiger, sie toleriere Sex zwischen Erwachsenen und Minderjährigen.
In einer weiteren Beschwerde wird Hornauer vorgeworfen, er habe auf Kanal Telemedial vor kurzem den Hitlergruß gezeigt. Tatsächlich hatte er während einer seiner Monologe den rechten Arm mit flacher Hand schräg nach oben gestreckt. „Das ist vorbei, das ist Geschichte“, sagte er hinterher. Im Internet kursiert zudem ein Video, auf dem Hornauer während eines Schlagzeugsolos die gleiche Geste macht. Die Sprecherin der Wiener Medienaufsicht teilte dazu mit: „Sollten Anhaltspunkte für eine Verletzung des Verbotsgesetzes, welches nationalsozialistische Wiederbetätigung unter gerichtliche Strafe stellt, oder des Strafgesetzbuches aktenkundig werden“, werde Komm-Austria selbstverständlich die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten. Auch zu diesem Vorwurf äußerte sich Hornauer auf StZ-Anfrage nicht; man solle ihn in seiner Sendung anrufen.
Aufgrund einer Strafanzeige hatte auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Vorgang geprüft, aber keine Ermittlungen eingeleitet. Hornauers Geste sei „nicht schön, aber nicht strafbar“, sagte eine Sprecherin. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Wegen dieses Paragrafen hatte die Anklagebehörde einen Versandhändler verfolgt, der als Ausdruck des Antifaschismus Anstecker oder T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieb – und damit bundesweit Kopfschütteln geerntet.
Sollten sich diese oder weitere Vorwürfe bestätigen, könnte es für Hornauer nicht mehr mit Rügen getan sein. Verletzungen des österreichischen Privatfernsehgesetzes könnten „zum Entzug der Zulassung führen“, erläuterte die KommAustria-Sprecherin. Das Gesetz sehe dafür allerdings ein mehrstufiges Verfahren vor.
Erst zu Wochenbeginn war bekanntgeworden, dass die Kommunikationsbehörde Austria (Komm-Austria) Hornauer wegen eines Verstoßes gegen das Privatfernsehgesetz gerügt hat. Mit dem Auftritt eines Geistheilers auf Kanal Telemedial habe er gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen gefördert: Die Zuschauer verzichteten wegen dessen Beratung und „Behandlung“ womöglich auf notwendige Arztbesuche.
Den Wiener Medienwächtern liegen freilich noch weitere „Beschwerden und Anfragen“ zum Programm des umstrittenen Senders vor, wie eine Sprecherin bestätigte. Eine Beschwerde hat die baden-württembergische Landesanstalt für Kommunikation (LfK), die Hornauer vor vier Jahren die Lizenz für seinen Sender BTV4U entzogen hatte, nach Österreich weitergeleitet. Darin moniert eine Zuschauerin, Hornauer habe in einem seiner Beratungsgespräche das Thema Sex mit Kindern verharmlost. „Wenn das zutrifft, sollten ihm die Kollegen in Österreich das Handwerk legen können“, sagte der LfK-Präsident Thomas Langheinrich nach Angaben seines Sprechers. Die Stuttgarter Medienbehörde ist für Hornauer nicht mehr zuständig. Er sendet mit einer Lizenz aus Österreich, produziert aber weiterhin auch in Ludwigsburg.
Schriftliche Anfragen der StZ zu dem Vorwurf ließ Hornauer unbeantwortet. Die „Bild“-Zeitung zitierte ihn mit den Worten: „Ich bin gegen Sex mit Kindern, verurteile das sehr.“ Es handele sich vermutlich um einen getürkten Anruf, mit dem er in eine Falle habe gelockt werden sollen. Als Chef von BTV war der Medienunternehmer auch wegen seiner Kontakte zu der umstrittenen Allgäuer Wankmiller-Gruppe in die Schlagzeilen geraten. Über die sektenähnliche Gruppe berichten Aussteiger, sie toleriere Sex zwischen Erwachsenen und Minderjährigen.
In einer weiteren Beschwerde wird Hornauer vorgeworfen, er habe auf Kanal Telemedial vor kurzem den Hitlergruß gezeigt. Tatsächlich hatte er während einer seiner Monologe den rechten Arm mit flacher Hand schräg nach oben gestreckt. „Das ist vorbei, das ist Geschichte“, sagte er hinterher. Im Internet kursiert zudem ein Video, auf dem Hornauer während eines Schlagzeugsolos die gleiche Geste macht. Die Sprecherin der Wiener Medienaufsicht teilte dazu mit: „Sollten Anhaltspunkte für eine Verletzung des Verbotsgesetzes, welches nationalsozialistische Wiederbetätigung unter gerichtliche Strafe stellt, oder des Strafgesetzbuches aktenkundig werden“, werde Komm-Austria selbstverständlich die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten. Auch zu diesem Vorwurf äußerte sich Hornauer auf StZ-Anfrage nicht; man solle ihn in seiner Sendung anrufen.
Aufgrund einer Strafanzeige hatte auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Vorgang geprüft, aber keine Ermittlungen eingeleitet. Hornauers Geste sei „nicht schön, aber nicht strafbar“, sagte eine Sprecherin. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Wegen dieses Paragrafen hatte die Anklagebehörde einen Versandhändler verfolgt, der als Ausdruck des Antifaschismus Anstecker oder T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieb – und damit bundesweit Kopfschütteln geerntet.
Sollten sich diese oder weitere Vorwürfe bestätigen, könnte es für Hornauer nicht mehr mit Rügen getan sein. Verletzungen des österreichischen Privatfernsehgesetzes könnten „zum Entzug der Zulassung führen“, erläuterte die KommAustria-Sprecherin. Das Gesetz sehe dafür allerdings ein mehrstufiges Verfahren vor.
Anzeigen
Anzeige
Anzeige
Veranstaltungen
Finden Sie
Heute können Sie aus 458 Veranstaltungsterminen auswählen
StZ ePaper
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
Für Abonnenten
Für Käufer
Hier können sie sich über Preise informieren, Abos abschließen oder Einzelexemplare kaufen.
Abonnement-Prämien
Werben Sie einen Freund als Abonnent der Stuttgarter Zeitung.
Für jede Empfehlung erhalten Sie eine Prämie aus unserem Shop.









