Katastrophe von Überlingen
Flugunglück beschäftigt Landgericht
dpa/lsw, veröffentlicht am 20.04.2008
Konstanz - Das Flugzeugunglück von Überlingen mit 71 Toten beschäftigt weiter die Gerichte. In einem Schadenersatzprozess befasst sich das Konstanzer Landgericht an diesem Donnerstag erneut mit den Folgen der Katastrophe vom 1. Juli 2002. Dabei waren eine Passagiermaschine der Baskirian Airlines und ein Frachtflugzeug des Kurierdienstes DHL in elf Kilometer Höhe zusammengestoßen. Alle Insassen starben. Die Schweizer Flugsicherung Skyguide, die auch Teile des süddeutschen Luftraums überwacht, hat das Unglück maßgeblich verursacht.
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts hat über eine Forderung der Skyguide-Haftpflichtversicherung Winterthur zu entscheiden. Diese verlangt von der Fluglinie der russischen Teilrepublik Baschkirien Schadenersatz von umgerechnet 2,5 Millionen Euro. Im Wesentlichen geht es dabei um Abfindungszahlungen, die die Versicherung für Skyguide an die Hinterbliebenen der zwei getöteten Piloten der DHL-Maschinen geleistet hat.
Doch zunächst wird es bei der Verhandlung nach Angaben eines Gerichtssprechers um schwierige Verfahrensfragen gehen. Bashkirian Airlines befindet sich in Insolvenz nach russischem Recht. Unklar sei, welche Auswirkungen dies auf die Haftungsfrage haben könnte, erläuterte der Sprecher. So müsse zunächst geklärt werden, in welchem Stadium sich das russische Insolvenzverfahren befinde. Ungewiss sei auch, ob gegebenenfalls gegenüber einem Insolvenzverwalter Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
In einem ersten Zivilprozess vor dem Konstanzer Landgericht war es 2006 um Schadenersatzansprüche der Baskirian Airlines gegen die Bundesrepublik Deutschland gegangen. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hatten die Richter entschieden, Deutschland müssen für den Schaden geradestehen, den Skyguide angerichtet hat. Dagegen hat die Bundesrepublik Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts hat über eine Forderung der Skyguide-Haftpflichtversicherung Winterthur zu entscheiden. Diese verlangt von der Fluglinie der russischen Teilrepublik Baschkirien Schadenersatz von umgerechnet 2,5 Millionen Euro. Im Wesentlichen geht es dabei um Abfindungszahlungen, die die Versicherung für Skyguide an die Hinterbliebenen der zwei getöteten Piloten der DHL-Maschinen geleistet hat.
Doch zunächst wird es bei der Verhandlung nach Angaben eines Gerichtssprechers um schwierige Verfahrensfragen gehen. Bashkirian Airlines befindet sich in Insolvenz nach russischem Recht. Unklar sei, welche Auswirkungen dies auf die Haftungsfrage haben könnte, erläuterte der Sprecher. So müsse zunächst geklärt werden, in welchem Stadium sich das russische Insolvenzverfahren befinde. Ungewiss sei auch, ob gegebenenfalls gegenüber einem Insolvenzverwalter Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
In einem ersten Zivilprozess vor dem Konstanzer Landgericht war es 2006 um Schadenersatzansprüche der Baskirian Airlines gegen die Bundesrepublik Deutschland gegangen. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hatten die Richter entschieden, Deutschland müssen für den Schaden geradestehen, den Skyguide angerichtet hat. Dagegen hat die Bundesrepublik Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.
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