Verkauf genehmigt

Das kostbare Hausbuch geht doch nach Bayern

Reiner Ruf, veröffentlicht am 06.05.2008
Foto: dpa

Stuttgart - Nach langem Tauziehen ist das kostbare mittelalterliche Hausbuch aus dem Besitz des Adelshauses Waldburg-Wolfegg nach Bayern veräußert worden. Das Land verzichtete darauf, sein Vorkaufsrecht auszuüben.

Im zweiten Anlauf ist es der oberschwäbischen Adelsfamilie Waldburg-Wolfegg doch noch gelungen, das wertvolle, mit wunderschönen, zum Teil kolorierten Zeichnungen versehene mittelalterliche Hausbuch zu verkaufen. 330 Jahre befand sich das Buch im Eigentum der Familie; entstanden ist es wohl um das Jahr 1480 im Auftrag eines wohlhabenden Bürgers. Über den Käufer wurde Stillschweigen vereinbart, dennoch ist bekannt, dass es sich um den in München und in der Schweiz ansässigen Milliardär August von Finck handelt. Der Wert des Buches reicht nach Auskunft von Kunstexperten recht nahe an 20 Millionen Euro heran.

Kunstminister Peter Frankenberg (CDU) sprach am Dienstag von einem "honorigen Kunstsammler", der das Buch erworben habe. Die Landesregierung hatte bei dem Verkauf gleich in zweifacher Hinsicht ein Mitspracherecht. Zum einen unterliegt das Hausbuch dem nationalen Kulturgüterschutz. Demnach ist ein Verkauf des Buches im Inland anzeigepflichtig und eine Veräußerung ins Ausland genehmigungspflichtig. Gemäß dem Gesetz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung fand sich das Hausbuch bisher in der Abteilung Baden-Württemberg eingetragen. Künftig wird es auf der Kulturgüterschutzliste unter Bayern gelistet sein. Die gesetzliche Schutzwirkung bleibt aber dieselbe.

Anders verhält es sich mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aus dem Jahr 1956. Dieses Gerichtsurteil bezieht sich auf das Hausbuch als Teil des Fideikommisvermögens der Familie Waldburg-Wolfegg. Bei einem Fideikommiss handelt es sich historisch um jenen Teil des Familieneigentums eines Adelshauses, der nicht verkauft oder auf andere Weise geschmälert werden durfte. Er musste vielmehr komplett von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Diese Nutzungsbeschränkung wurde nach Auflösung der Adelsfideikommisse durch eine öffentlich-rechtliche Verfügungskontrolle abgelöst. Im Falle des Hausbuchs war jeglicher Verkauf – auch im Inland – genehmigungspflichtig. Die Aufsicht oblag dem Regierungspräsidium Tübingen. Im ersten Anlauf war der Verkauf gescheitert, weil der Genehmigungspflicht seitens der Familie Waldburg-Wolfegg nicht Genüge getan wurde. Das Buch musste aus München zurückgeholt werden. Mit dem jetzt genehmigten Verkauf des Hausbuchs entfällt die Schutzwirkung des OLG-Beschlusses. Zwar hat Frankenbergs Ministerium versucht, das Aufsichtsrecht des Tübinger Regierungspräsidium auf den neuen Eigentümer zu übertragen, scheiterte damit aber ebenso wie mit dem Versuch, dem Land Baden-Württemberg ein Vorkaufsrecht zu erhalten.

Gleichwohl gelang es, dem Käufer einige Zugeständnisse abzuringen, deren Verbindlichkeit aber offenbar auf der Ebene einer Verständigung unter Ehrenmännern anzusiedeln ist. Der Käufer "will das Hausbuch für bedeutende Landesausstellungen in Baden-Württemberg und auch für bedeutende Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen", heißt es in der Pressemitteilung des Kunstministeriums. Dessen Chef Peter Frankenberg legte am Dienstag Wert auf die Feststellung: "Vergleichbare Zusagen gab es vonseiten des bisherigen Eigentümers nicht."

Einen Kauf des Buches durch das Land hatte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) abgelehnt. Er erklärte am Dienstag darauf, dass die Sanierung des Landesetats Vorrang habe. Außerdem wolle er keinen Präzedenzfall schaffen, der andere Adelsfamilien einlade, in ihren Kunstkammern nach Objekten zu suchen, die dem Land zum Kauf angeboten werden könnten. Diese Befürchtung hegt Oettinger nicht ganz zu Unrecht. Im Land gibt es 160 OLG-Beschlüsse zur Auflösung der alten Fideikommisse. Vier davon erstrecken sich auf die Familie Waldburg-Wolfegg. Sie beziehen sich auf die Schlösser, das Archiv, die Bibliothek und auf das Hausbuch.
 

Apple

Steve Jobs stellt iPad 2 selbst vor

Würde er auftreten oder nicht? „18.57 Uhr, Steve Jobs ist bisher nicht zu sehen“, lautet die Nachricht auf Applenews.de.mehr

Vor dem Spiel gegen Schalke

Cacau bricht Training ab

Können die Spieler des VfB Stuttgart nach dem zweiten Auswärtssieg gegen Eintracht Frankfurt (2:0) auch Schalke 04 bezwingen? mehr
Anzeigen

Anzeige

Stuttgart 21
Alle Infos zum Bahnprojekt
Stuttgart 21 finden Sie hier »
Aktuelle Videos


Nachrichten-Ticker
23:20 US-Börsen leicht im Plus nach Einigung in Athen zum Sparpaket »
23:18 Freundlicher Beifall für Eröffnungsfilm der Berlinale »
22:29 Deutschland weist vier syrische Diplomaten aus »
22:23 US-Regierung genehmigt erstmals wieder neue Atomreaktoren »
22:21 Europäer verweigern schnelle Hilfen an Athen »
1  2  3  4  5  6  7    weiter
Anzeige

Ausgewählte Adressen

Veranstaltungen

09.02. | Treffpunkt Rotebühlplatz VHS-Fotogalerie

Martin Sigmund: Border

Die Einsamkeit der Grenzwächterhäuschen mehr
Finden Sie
Heute können Sie aus 361 Veranstaltungsterminen auswählen

Sie suchen eine neues Zuhause?

Wir haben Sie alle! Mieten oder kaufen, Wohnung oder Haus. In Baden-Württembergs bedeutendstem Immobilienmarkt finden Sie Angebote aus Stuttgart, der Region und dem Rest der Republik.
zur Immobiliensuche
StZ ePaper
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
Für Abonnenten

Für Käufer
Hier können sie sich über Preise informieren, Abos abschließen oder Einzelexemplare kaufen.
Abonnement-Prämien
Werben Sie einen Freund als Abonnent der Stuttgarter Zeitung. Für jede Empfehlung erhalten Sie eine Prämie aus unserem Shop.


 
nach oben