Kommentar
Abschied vom Hausbuch ist akzeptabel
Reiner Ruf, veröffentlicht am 06.05.2008
Stuttgart - Kunstfreunde werden den Verkauf des mittelalterlichen Hausbuchs aus dem Erbe derer zu Waldburg-Wolfegg mit Unbehagen zur Kenntnis nehmen. Zu frisch ist noch die Erinnerung, wie die Familie das kostbare Buch nach Bayern verbracht hatte, ohne dafür die zwingend nötige Genehmigung des Landes einzuholen. Aus Unkenntnis konnte Johannes zu Waldburg-Wolfegg dieser, sagen wir einmal vornehm: Fehler kaum unterlaufen sein. Schließlich hatte die Familie vor Jahren schon eine andere Kostbarkeit, die Waldseemüllersche Weltkarte, an die Kongressbibliothek in Washington veräußert – damals mit staatlicher Genehmigung.
Auch die Landesregierung hat sich in dem Tauziehen um das mehr als 500 Jahre alte Hausbuch nicht mit Ruhm bekleckert. Das Buch war weg, doch es dauerte Monate, bis die unbeachtet auf einem Schreibtisch im Wirtschaftsministerium dahinschlummernde Akte, die von diesem Vorgang berichtete, das Interesse der Stuttgarter Ministerialbürokratie zu wecken vermochte. Erst dann erkannte die Regierung die Brisanz des Falls und wurde ließ das Buch zurückholen.
Im Ergebnis hat dies am Verkauf an den Bankhaus-Erben August von Finck nichts geändert. Doch nun, da das Genehmigungsverfahren hochoffiziell durchlaufen ist, verliert der Verkauf den Ruch des Unanständigen. Die Gefahr ist gebannt, dass sich die Spur des Buches auf dem Weg durch private Tresore verlieren könnte. Das Hausbuch unterliegt weiter dem nationalen Kulturgüterschutz. Ein Weiterverkauf im Inland muss gemeldet, eine Veräußerung ins Ausland genehmigt werden. Immerhin handelt es sich um Privateigentum, wenn auch mit öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung.
Ein öffentliches Museum, das hat Kunstminister Peter Frankenberg gestern versichert, hätte das Buch aus konservatorischen Gründen ohnehin nicht in einer Dauerausstellung präsentieren können. Der Forschung aber bleibt es erhalten, ebenso für gelegentliche Präsentationen. Insofern ist es akzeptabel, dass die Landesregierung darauf verzichtete, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Sie kann nicht allen klammen Adelshäusern aus der Patsche helfen. Und bleibt das Hausbuch auch nicht im Ländle, dann doch im Land.
Auch die Landesregierung hat sich in dem Tauziehen um das mehr als 500 Jahre alte Hausbuch nicht mit Ruhm bekleckert. Das Buch war weg, doch es dauerte Monate, bis die unbeachtet auf einem Schreibtisch im Wirtschaftsministerium dahinschlummernde Akte, die von diesem Vorgang berichtete, das Interesse der Stuttgarter Ministerialbürokratie zu wecken vermochte. Erst dann erkannte die Regierung die Brisanz des Falls und wurde ließ das Buch zurückholen.
Im Ergebnis hat dies am Verkauf an den Bankhaus-Erben August von Finck nichts geändert. Doch nun, da das Genehmigungsverfahren hochoffiziell durchlaufen ist, verliert der Verkauf den Ruch des Unanständigen. Die Gefahr ist gebannt, dass sich die Spur des Buches auf dem Weg durch private Tresore verlieren könnte. Das Hausbuch unterliegt weiter dem nationalen Kulturgüterschutz. Ein Weiterverkauf im Inland muss gemeldet, eine Veräußerung ins Ausland genehmigt werden. Immerhin handelt es sich um Privateigentum, wenn auch mit öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung.
Ein öffentliches Museum, das hat Kunstminister Peter Frankenberg gestern versichert, hätte das Buch aus konservatorischen Gründen ohnehin nicht in einer Dauerausstellung präsentieren können. Der Forschung aber bleibt es erhalten, ebenso für gelegentliche Präsentationen. Insofern ist es akzeptabel, dass die Landesregierung darauf verzichtete, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Sie kann nicht allen klammen Adelshäusern aus der Patsche helfen. Und bleibt das Hausbuch auch nicht im Ländle, dann doch im Land.
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