Unterschlagung am Roulettetisch
Croupiers und Spieler verurteilt
dpa/lsw, veröffentlicht am 20.11.2008
Stuttgart - Zwei Croupiers und ein Gast der Spielbank Stuttgart sind am Donnerstag wegen Unterschlagung zu Freiheitsstrafen von sechs, acht und 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass sie insgesamt 160.000 Euro unterschlugen, indem sie Einsätze geschickt so spät setzten, dass die Roulettekugeln schon fast auf einer Zahl und Farbe lagen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft vier Croupiers und drei Spieler angeklagt, zwischen November 2005 und Februar 2006 in 71 Fällen rund 172.000 Euro abgezweigt zu haben. Die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.
Während des Prozesses gab es vor allem Diskussionen über zwei Gutachten, mit denen die Vorgänge an den Spieltischen mittels Videoaufzeichnungen untersucht wurden. Letztlich wurden vom Gericht jedoch frühere Schuldeingeständnisse der drei jetzt Verurteilten gewertet. Hierdurch erhielten die übrigen vier Angeklagten einen Freispruch. Die Gutachten alleine hätten auch nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft für ein Urteil nicht ausgereicht.
Die Anwälte der 34 bis 45 Jahre alten Croupiers und Spieler hatten Freispruch gefordert. Der Verteidiger des zu acht Monaten verurteilten Croupiers sagte, er werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Der Richter habe nicht einen spezifischen Fall für die Unterschlagung vorlegen können. Zwischenzeitlich hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen ein Schuldeingeständnis und Geldstrafe einzustellen, was von der Staatsanwaltschaft jedoch abgelehnt wurde.
Während des Prozesses gab es vor allem Diskussionen über zwei Gutachten, mit denen die Vorgänge an den Spieltischen mittels Videoaufzeichnungen untersucht wurden. Letztlich wurden vom Gericht jedoch frühere Schuldeingeständnisse der drei jetzt Verurteilten gewertet. Hierdurch erhielten die übrigen vier Angeklagten einen Freispruch. Die Gutachten alleine hätten auch nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft für ein Urteil nicht ausgereicht.
Die Anwälte der 34 bis 45 Jahre alten Croupiers und Spieler hatten Freispruch gefordert. Der Verteidiger des zu acht Monaten verurteilten Croupiers sagte, er werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Der Richter habe nicht einen spezifischen Fall für die Unterschlagung vorlegen können. Zwischenzeitlich hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen ein Schuldeingeständnis und Geldstrafe einzustellen, was von der Staatsanwaltschaft jedoch abgelehnt wurde.
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