Stuttgarter Zeitung online | Zeitungsgruppe Stuttgart |  Freitag, 10. Februar 2012

Stuttgart & Region


Justizirrtum

Unschuldig hinter Gittern?

Frank Buchmeier, veröffentlicht am 30.01.2009
Foto: Stoppel

Stuttgart - Seit achteinhalb Jahren sitzt der Stuttgarter Andreas Kühn wegen Bankraubs hinter Gittern. Nun behauptet ein Gerichtsgutachter: "Kühn kann nicht der Täter sein." Noch lehnt die Justiz eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab.


  Von Frank Buchmeier

 
Die Tage hinter Gittern fließen dahin. Andreas Kühn arbeitet in der gefängniseigenen Schlosserei, spielt in der Theatergruppe, singt im Kirchenchor, betet im Bibelkreis. Um 20.30 Uhr wird er in die Zelle gesperrt, dann hört er Musik, am liebsten ein Lied von Rosenstolz: "Ich weiß nur, es wird regnen und hört so schnell nicht auf. Glaub mir, es wird kälter, wann hört das wieder auf?"

Mit Fesseln zur Beerdigung der Mutter

Einmal durfte Kühn ein paar Stunden raus, zur Beerdigung seiner Mutter. Mit Fesseln an den Händen warf er eine Blume ins Grab, bewacht von zwei uniformierten Beamten. Es gäbe eine legale Fluchtmöglichkeit: Würde Kühn nicht seit achteinhalb Jahren auf seiner Unschuld beharren, könnte er in diesem Frühjahr nach zwei Dritteln der verbüßten Haftzeit entlassen werden. So genannte Tatleugner müssen die Strafe jedoch vollständig absitzen. "Man will mich brechen", sagt Kühn, "aber ich kämpfe weiter."

Kühns Hoffnungen ruhen auf einem Mann, der in Fachkreisen ehrfurchtsvoll "Knochendetektiv" genannt wird. Rund 120 Gutachten erstellt Friedrich Rösing jährlich, überwiegend im Auftrag von Gerichten. Das Urteil des Professors für forensische Anthropologie gibt oft den Ausschlag, an welcher Seite sich die Waage in Justitias Hand neigt. Im vergangenen Jahr hat der renommierte Sachverständige ein Porträtfoto des rechtskräftig verurteilten Bankräubers Andreas Kühn mit Aufnahmen verglichen, die Überwachungskameras vom Täter gemacht haben. Rösings Schluss: "Es handelt sich eindeutig um zwei Personen." Haargrenze, Unterkieferwinkel, Leberflecken, Ohren, Form der Wirbelsäule et cetera - insgesamt 17 Unterschiede hat der Experte entdeckt. "Der Fall Kühn muss zweifellos neu aufgerollt werden", sagt Rösing.

Beim Landgericht Ravensburg, das für die Überprüfung von Stuttgarter Urteilen zuständig ist, beurteilt man die Sachlage anders. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde im vergangenen Monat von den Richtern verworfen. "Die Kammer vermag nicht zu erkennen, dass überhaupt neue Anknüpfungspunkte vorliegen sollen", heißt es in dem Beschluss. Auf Anfrage erklärt ein Sprecher des Gerichts: "Das Gutachten von Professor Rösing ist nicht als neues Beweismittel zu werten, sondern als Meinungsäußerung. Das Beweismittel sind die Fotos. Die lagen beim Prozess vor und wurden von einem Experten untersucht. Zudem sind keine verbesserten Methoden angewendet worden."

Ein verfilztes Interessengeflecht

Diese Einschätzung, kontert Friedrich Rösing, sei ignorant. "Ich bin entsetzt darüber, wie sich die Justiz über die Erkenntnisse der Wissenschaft hinwegsetzt", sagt der Ulmer Professor. Und der Häftling Andreas Kühn fühlt sich in seiner Ansicht bestätigt, dass das deutsche Rechtswesen ein verfilztes Interessengeflecht ist. "Der Staatsanwalt, der mich einst in Stuttgart angeklagt hat, ist heute Oberstaatsanwalt in Ravensburg", sagt er. "Wie sollen sich bei solchen Verbindungen die Gerichte gegenseitig kontrollieren?"

Rückblick. Mitte der neunziger Jahre kommt es in Stuttgart zu vier Banküberfällen, bei denen insgesamt 50000 Mark erbeutet werden. Der Räuber ist ein maskierter Mann, mal ist er als Clown, mal als Gorilla getarnt, stets trägt er einen auffällig gestreiften Pullover und weiße Handschuhe. Die Fahndung verläuft jahrelang erfolglos, es gibt keine heiße Spur. Am 25. Juli 2000 wird überraschend der gelernte Maurer Andreas Kühn festgenommen. Eine Exfreundin hatte ihm vorgeworfen, in ihrem Hausflur aus Eifersucht gezündelt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung findet die Polizei weiße Stoffhandschuhe und einen Kalender, in dem zwei der vier Überfalltage mit einem "Ü" gekennzeichnet sind. Ein Zufallstreffer.

Als Kühn dem Haftrichter vorgeführt wird, verliert er die Beherrschung. "Ich war's doch nicht!" schreit er, nimmt sein Gegenüber in den Schwitzkasten und wird von einem Polizisten in den Oberschenkel geschossen. Auch vor der Ersten Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts beteuert Kühn beharrlich seine Unschuld. Doch nachdem mehr als hundert Zeugen gehört wurden, verurteilt ihn der Richter zu 13 Jahren Haft. Das entscheidende Indiz ist eine Aufnahme, die eine Überwachungskamera am 2.August 1995 in der Filiale der Landesgirokasse am Killesberg gemacht hat. Der vom Gericht bestellte Sachverständige, ein pensionierter Polizeihauptkommissar, meint, Kühns Ohr und das des Täters seien identisch.

Die Fakten erkennt jeder Trottel

"Jeder Trottel erkennt, dass auf den Bildern nicht Andreas Kühn zu sehen ist", sagt Rainer Glöckle, "nur der Justizapparat ist offenbar blind." Glöckle ist ein waschechter Stuttgarter, er bruddelt gern und laut, wenn ihm etwas gegen den Strich geht. Ohne ihn würde sich niemand mehr für Andreas Kühn interessieren, kein Anwalt, kein Gutachter, kein Gericht, kein Journalist. Der Ingenieur Glöckle war jahrzehntelang Prozessbevollmächtigter eines schwäbischen Weltkonzerns. Wenn sich in den USA jemand bei der Arbeit mit den Maschinen aus süddeutscher Qualitätsproduktion verletzt hatte und Millionen Dollar Schadenersatz forderte, recherchierte Glöckle die wahren Hintergründe des Unfalls. "Ich bin ein Kampfhund mit einem ungeheuren Gerechtigkeitsgefühl", sagt der 65-Jährige. "Wenn ich mich mal festgebissen habe, lasse ich nicht mehr los."

Glöckle liebt Autos. Mitte der 80er Jahre kauft er zwei Rolls-Royce und entwickelt aus seinem Hobby einen florierenden Luxusmietwagen- und Sicherheitsdienst. Andreas Kühn zählt zu den Mitarbeitern, er beschützt den Palästinenserführer Jassir Arafat und chauffiert die Filmdiva Gina Lollobrigida. In seiner Freizeit arbeitet Kühn ehrenamtlich im Botnanger Waldheim und beim Technischen Hilfswerk oder tanzt in der Traditionsgarde des Karnevalvereins Zigeunerinsel - bis er als mutmaßlicher Bankräuber entlarvt wird. Drei Monate nach der Verurteilung schreibt er aus dem Gefängnis: "Sehr geehrter Herr Glöckle, ich bin ein Spielball der Justiz." Glöckle, der Prozessbevollmächtigte a. D., beginnt in gewohnter Manier, die Gerichtsakten zu studieren. Er stößt auf Widersprüche und Schlampereien. Sogar das Original des wichtigsten Beweisfotos ist verschwunden. Glöckle wittert einen Skandal, er spricht von einer "Justizverschwörung".

Wo Menschen über Menschen richten, werden Fehler gemacht. Der Nürnberger Hausmeister Donald Stellwag wurde 1995 als Bankräuber verurteilt. Ausschlaggebend war ein sogenanntes anthropologisches Identitätsgutachten. Der Sachverständige stellte eine Übereinstimmung bei den Ohren zwischen Stellwag und dem Bankräuber auf dem Überwachungsfoto fest. Die Person auf dem Bild stelle "mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit den Angeklagten dar". Stellwag wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte wegen seiner "Uneinsichtigkeit" die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert. Wenige Wochen nach seiner Entlassung wurde der wirkliche Täter gefasst und legte ein Geständnis ab. Das Justizopfer Stellwag wurde mit elf Euro pro Hafttag entschädigt - abzüglich einer Pauschale für die Verpflegung im Gefängnis.

Oft können sich Strafgefangene keinen Rechtsanwalt leisten

Obwohl einige spektakuläre Fehlurteile nachgewiesen sind, weigern sich Gerichte zumeist, ihr eigenes Tun zu hinterfragen. Seit Gründung der Bundesrepublik vor 60 Jahren wurden lediglich zehn Wiederaufnahmen von Strafprozessen zugelassen. Laut Gesetz müssen dafür Tatsachen und Beweismittel angeführt werden, die in der Hauptverhandlung nicht berücksichtigt wurden. Bei der Auslegung der Paragrafen sind die Richter vielfach noch strenger, als der ohnehin schon eng gefasste Text erlaubt. Sie handeln nach der Maxime, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Der Irrtum als Tabu. In vielen Fällen scheitert eine Wiederaufnahme aber bereits daran, dass sich Strafgefangene keinen Rechtsanwalt leisten können, der die Sache erfolgversprechend vorantreibt.

Im Sommer 2008 engagiert der wohlhabende Unternehmer Rainer Glöckle einen Strafverteidiger, um seinen ehemaligen Mitarbeiter Andreas Kühn aus dem Gefängnis zu holen. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Ekkehard Kiesswetter gibt bei der Koryphäe Friedrich Rösing ein anthropologisches Gutachten in Auftrag - und beantragt mit dem eindeutigen Befund die Wiederaufnahme des Verfahrens. Am 7.Januar landet der ablehnende Beschluss des Landgerichts Ravensburg auf seinem Schreibtisch. Als letzte Chance bleibt nun eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart. "In einer Demokratie muss garantiert sein, dass jeder die Möglichkeit hat, einen Justizirrtum anzufechten", sagt Kiesswetter. "Die Hürden sind viel zu hoch."

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es. Hätte der Wind für Andreas Kühn aus einer günstigeren Richtung geweht, hätte sich sein Prozess wenden können wie jener von Stefan B., der vor zehn Jahren als Bankräuber vor dem Stuttgarter Landgericht stand. Wie im Fall Kühn hatten Polizei und Staatsanwaltschaft eine erdrückenden Indizienlast angehäuft und ein Ohrensachverständiger behauptet: Stefan B. ist mit 90-prozentiger Sicherheit der Täter. Dann bestellte die Verteidigung eine eigene Expertise, die zum gegenteiligen Ergebnis kam. Der Gutachter hieß Friedrich Rösing, der Angeklagte wurde sofort freigesprochen.

Andreas Kühn sagt, er glaube nach wie vor daran, "dass die Wahrheit auch in meinem Fall irgendwann ans Licht kommt". 35 Jahre ist er nun alt, er träumt davon, eine Familie zu gründen und im Urlaub ans Meer zu fahren. Kühn darf monatlich vier Stunden lang Besuch in der Justizvollzugsanstalt Heimsheim empfangen. Ansonsten arbeitet er, betet, singt und hört in seiner Einzelzelle Rosenstolz. So fließen die Tage hinter Gittern dahin, bald sind es 3200. Das Ende ist offen.
 
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