Rauchverbot
Wirte klagen: Viel Geld verschwendet
Markus Heffner, veröffentlicht am 20.04.2009
Stuttgart - Vor wenigen Tagen ist die überarbeitete Version des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft getreten. Die größte Aufregung um das Rauchverbot hat sich inzwischen gelegt, die Umsetzung der Vorschrift beschäftigt aber immer noch die Gastwirte und Behörden.
Von Markus Heffner
Der Nebel, in dem viele Wirte nach der Ersteinführung des umstrittenen, dringend überarbeitungsbedürftigen Nichtraucherschutzgesetzes gestochert hatten, hat sich auch im Gutenberg verzogen. Stattdessen hängen in der kleinen Kneipe im Stuttgarter Westen längst wieder dicke Rauchschwaden in der Luft. Ein Schild an der Eingangstüre weist das Lokal als Raucherkneipe aus. Seit es dort hängt, hat der Chef des Hauses wieder mehr Freude an seiner Buchhaltung. 90 Prozent seiner Gäste seien Raucher, sagt Jürgen Schuster. "Jetzt haben wir eine akzeptable Lösung, mit der wir leben können."
Das Hickhack der Politik war teuer
Gekostet hat ihn das "Hickhack der Politik" eine nicht unerhebliche Summe, wie er sagt. Zum einen durch Umsatzeinbußen von 30 bis 40 Prozent während der Zeit, als bei ihm noch absolutes Rauchverbot herrschte. Zum andern hatte er Umbaukosten in Höhe von 3000 Euro zu verbuchen: Er hat aus seiner Einraumkneipe ein Lokal mit Raucherstube gemacht. Aus heutiger Sicht rausgeworfenes Geld. Denn nach Überarbeitung des Gesetzes und der Erteilung einer Ausnahme für "Eckkneipen" ist die eingebaute Schiebetür überflüssig geworden. Streng genommen ist sie jetzt sogar im Weg, weil die Ausnahme vom Rauchverbot explizit nur für Einraumkneipen gilt - durch den teuren Umbau sind aber zwei Räume entstanden. "Der alte Zustand wäre mir lieber, der Rückbau würde aber zu viel kosten", sagt Schuster.
Klagen dieser Art hat Stefan Braun etliche gehört, seit das im August 2007 eingeführte Rauchverbot im Juli vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und das Gesetz in der Folge von den betroffenen Ländern entsprechend der Vorgabe der Bundesrichter überarbeitet worden ist. Letztlich seien aber dennoch alle weitgehend zufrieden, glaubt der Leiter der Stuttgarter Gaststättenbehörde: "Jetzt haben wir zumindest eine endgültige Fassung, die eigentlich relativ klar ist" - und die seit kurzem auch offiziell gilt: Nach langer Übergangsregelung ist das geänderte Nichtraucherschutzgesetz am 6. März offiziell in Kraft getreten. Seither sind die eingearbeiteten Ausnahmen vom Rauchverbot amtlich. Zum einen darf weiterhin in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden, zum anderen gilt die Ausnahmeregelung in allen Lokalen ohne abgetrennten Nebenraum mit einer maximalen Gastfläche von 75 Quadratmetern, wenn dort gar keine oder nur kalte Speisen verkauft und keine Gäste unter 18Jahren eingelassen werden.
Saitenwürstchen warm oder kalt?
Dass sich die Aufregung an der Gastronomenfront seit der Neuregelung einigermaßen gelegt hat, kann auch Daniel Ohl vom Hotel- und Gaststättenverband berichten. Nach wie vor könne er zwar nicht begreifen, wo der Unterschied zwischen einer kalten und einer warmen Saitenwurst liege. In den wesentlichen Punkten sei die Neufassung aber eine Verbesserung für die Wirte. "Es hat sich gelohnt, den Weg nach Karlsruhe anzutreten und für unsere Positionen zu kämpfen." Allerdings habe man auch die eine oder andere Kröte schlucken müssen, so Ohl. Vor allem der Passus, dass die Wirte bei Verstößen der Gäste mit einem Bußgeld belangt werden können, sei nicht nachvollziehbar.
Genau diese Neuerung hält Stefan Braun wiederum für einen wesentlichen Fortschritt. Dadurch habe man endlich ein probates Mittel, um das Rauchverbot auch tatsächlich durchzusetzen. Denn nach wie vor würden regelmäßig Beschwerden eingehen und Verstöße aus Lokalen gemeldet werden. In den ersten vier Monaten des Jahres habe die Behörde etliche Abmahnungsschreiben verschickt und einen besonders unbelehrbaren Wirt zum persönlichen Gespräch einbestellt.
Frieder Wingenfeld vom Mos Eisley gehört nicht zu den Abgemahnten, er hat für 8000 Euro die Lounge zum Raucherraum umbauen lassen, nachdem immer mehr Gäste weggeblieben waren. Daher ärgert es ihn, dass viele Kollegen das Rauchverbot einfach ignorieren und ihm damit die späten "Thekenhocker" abziehen, die zum letzten Bier gern eine qualmen. In vielen anderen Lokalen, wie etwa dem Barcode, ist Zigarettenrauch dagegen gar kein Thema mehr. "Es hat sich durchgesetzt, dass bei uns nicht geraucht wird", sagt Yvette Braun-Cinteanu. Seither sei wesentlich mehr Bewegung im Laden. "Wer nach draußen geht, um zu rauchen, zieht hinterher oft weiter."
Von Markus Heffner
Der Nebel, in dem viele Wirte nach der Ersteinführung des umstrittenen, dringend überarbeitungsbedürftigen Nichtraucherschutzgesetzes gestochert hatten, hat sich auch im Gutenberg verzogen. Stattdessen hängen in der kleinen Kneipe im Stuttgarter Westen längst wieder dicke Rauchschwaden in der Luft. Ein Schild an der Eingangstüre weist das Lokal als Raucherkneipe aus. Seit es dort hängt, hat der Chef des Hauses wieder mehr Freude an seiner Buchhaltung. 90 Prozent seiner Gäste seien Raucher, sagt Jürgen Schuster. "Jetzt haben wir eine akzeptable Lösung, mit der wir leben können."
Das Hickhack der Politik war teuer
Gekostet hat ihn das "Hickhack der Politik" eine nicht unerhebliche Summe, wie er sagt. Zum einen durch Umsatzeinbußen von 30 bis 40 Prozent während der Zeit, als bei ihm noch absolutes Rauchverbot herrschte. Zum andern hatte er Umbaukosten in Höhe von 3000 Euro zu verbuchen: Er hat aus seiner Einraumkneipe ein Lokal mit Raucherstube gemacht. Aus heutiger Sicht rausgeworfenes Geld. Denn nach Überarbeitung des Gesetzes und der Erteilung einer Ausnahme für "Eckkneipen" ist die eingebaute Schiebetür überflüssig geworden. Streng genommen ist sie jetzt sogar im Weg, weil die Ausnahme vom Rauchverbot explizit nur für Einraumkneipen gilt - durch den teuren Umbau sind aber zwei Räume entstanden. "Der alte Zustand wäre mir lieber, der Rückbau würde aber zu viel kosten", sagt Schuster.
Klagen dieser Art hat Stefan Braun etliche gehört, seit das im August 2007 eingeführte Rauchverbot im Juli vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und das Gesetz in der Folge von den betroffenen Ländern entsprechend der Vorgabe der Bundesrichter überarbeitet worden ist. Letztlich seien aber dennoch alle weitgehend zufrieden, glaubt der Leiter der Stuttgarter Gaststättenbehörde: "Jetzt haben wir zumindest eine endgültige Fassung, die eigentlich relativ klar ist" - und die seit kurzem auch offiziell gilt: Nach langer Übergangsregelung ist das geänderte Nichtraucherschutzgesetz am 6. März offiziell in Kraft getreten. Seither sind die eingearbeiteten Ausnahmen vom Rauchverbot amtlich. Zum einen darf weiterhin in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden, zum anderen gilt die Ausnahmeregelung in allen Lokalen ohne abgetrennten Nebenraum mit einer maximalen Gastfläche von 75 Quadratmetern, wenn dort gar keine oder nur kalte Speisen verkauft und keine Gäste unter 18Jahren eingelassen werden.
Saitenwürstchen warm oder kalt?
Dass sich die Aufregung an der Gastronomenfront seit der Neuregelung einigermaßen gelegt hat, kann auch Daniel Ohl vom Hotel- und Gaststättenverband berichten. Nach wie vor könne er zwar nicht begreifen, wo der Unterschied zwischen einer kalten und einer warmen Saitenwurst liege. In den wesentlichen Punkten sei die Neufassung aber eine Verbesserung für die Wirte. "Es hat sich gelohnt, den Weg nach Karlsruhe anzutreten und für unsere Positionen zu kämpfen." Allerdings habe man auch die eine oder andere Kröte schlucken müssen, so Ohl. Vor allem der Passus, dass die Wirte bei Verstößen der Gäste mit einem Bußgeld belangt werden können, sei nicht nachvollziehbar.
Genau diese Neuerung hält Stefan Braun wiederum für einen wesentlichen Fortschritt. Dadurch habe man endlich ein probates Mittel, um das Rauchverbot auch tatsächlich durchzusetzen. Denn nach wie vor würden regelmäßig Beschwerden eingehen und Verstöße aus Lokalen gemeldet werden. In den ersten vier Monaten des Jahres habe die Behörde etliche Abmahnungsschreiben verschickt und einen besonders unbelehrbaren Wirt zum persönlichen Gespräch einbestellt.
Frieder Wingenfeld vom Mos Eisley gehört nicht zu den Abgemahnten, er hat für 8000 Euro die Lounge zum Raucherraum umbauen lassen, nachdem immer mehr Gäste weggeblieben waren. Daher ärgert es ihn, dass viele Kollegen das Rauchverbot einfach ignorieren und ihm damit die späten "Thekenhocker" abziehen, die zum letzten Bier gern eine qualmen. In vielen anderen Lokalen, wie etwa dem Barcode, ist Zigarettenrauch dagegen gar kein Thema mehr. "Es hat sich durchgesetzt, dass bei uns nicht geraucht wird", sagt Yvette Braun-Cinteanu. Seither sei wesentlich mehr Bewegung im Laden. "Wer nach draußen geht, um zu rauchen, zieht hinterher oft weiter."
Kommentare
mike,
30.04.2009 14:20
Als Vater von 2 kleinen Kindern kann ich das Rauchverbot nur begrüßen, endlich kann ich mich mit den Mädchen in ein Lokal setzen ohne befürchten zu müssen, dass die beiden gleich eingenebelt werden. Zudem hat es das Gastronomiegewerbe jahrelang nicht geschafft eine eigene, freiwillige Regelung umzusetzen, insofern ist es keine gute Idee, jetzt nach der Freihei der Wirte zu rufen, dass diese selbst entscheiden sollen. Diese Möglichkeit haben sie durch ihr eigenes Nichtstun boykotiert.
elfi,
26.04.2009 20:54
trotzdem ich selbst gerne rauche, finde ich es nicht mehr so schlimm in den lokalen nicht mehr rauchen zu können. im gegenteil.... die klamotten riechen nicht mehr und die lust ist in den gaststätten viel angenehmer.
heba,
24.04.2009 15:42
Trotzdem bin ich der Meinung, der Wirt ist Hausherr und sollte deshalb bestimmen können, ob er eine Raucher oder Nichtraucherkneipe betreibt,..!!
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