Heroin auf Rezept
Karlsruher Projekt soll ausgeweitet werden
dpa, AP, veröffentlicht am 28.05.2009
Berlin/Karlsruhe - Nach jahrelangem Streit ist der Weg zur staatlichen Abgabe von künstlichem Heroin an Abhängige bundesweit frei. Ohne Fraktionszwang beschloss der Bundestag am Donnerstag mit 349 Ja-Stimmen bei 198 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen einen von der SPD initiierten Antrag. Der Gesetzentwurf wurde von der Opposition unterstützt. Die Union lehnte ihn ab.
Nach dem Bundestagsbeschluss soll das Projekt nun ausgeweitet werden. Ein Konzeptpapier aus dem baden-württembergischen Sozialministerium sieht sieben weitere Standorte für die entsprechende Behandlung Schwerstabhängiger vor: Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Singen, Ulm und Ravensburg.
Ansturm an Patienten blieb aus
Voraussetzungen für eine Behandlung mit künstlichem Heroin (Diamorphin) sind eine Drogenabhängigkeit von mindestens fünf Jahren, zwei erfolglose Therapieversuche mit Methadon sowie ein Mindestalter von 23 Jahren. Experten der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die seit Jahren das Projekt in Karlsruhe betreibt, erwarten durch die neue Gesetzesregelung keinen Ansturm an Patienten. "Das bleibt auf kleiner Flamme", sagte AWO-Ärztin Sabine Tanger auf Anfrage. Derzeit seien auch nur 17 von 30 Therapie-Plätzen belegt, obwohl das Projekt in der Szene bekannt sei.
Der Städtetag im Südwesten betonte, es gehe in erster Linie "um eine Überlebenshilfe für Menschen, denen anders nicht mehr geholfen werden kann". Es sei davon auszugehen, dass in Baden-Württemberg etwa 250 bis 300 Schwerstabhängige die strengen Voraussetzungen für eine Heroinabgabe erfüllen, sagte Verbandssprecher Manfred Stehle. Für sie müssten landesweit ambulante Vergabestellen eingerichtet werden.
Zurück zu einem drogenfreien Leben
Grundlage für die Entscheidung ist eine Studie in Karlsruhe, Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln und München von 2002 bis 2006. Demnach haben mehrjährige Modellversuche in den sieben Städten gezeigt, dass eine hohe Quote dieser sogenannten Methadonversager durch kontrollierte Abgaben von künstlich hergestelltem Heroin, dem Diamorphin, zu einem selbstbestimmten und sogar zu einem drogenfreien Leben zurückfinden könnten. Wichtig ist dabei eine psychosoziale Begleitung. Die Erweiterung der Suchtbehandlung durch die Heroin-Therapie sei auch ein weiterer Schritt gegen die Beschaffungskriminalität, hieß es.
Nach dem Bundestagsbeschluss soll das Projekt nun ausgeweitet werden. Ein Konzeptpapier aus dem baden-württembergischen Sozialministerium sieht sieben weitere Standorte für die entsprechende Behandlung Schwerstabhängiger vor: Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Singen, Ulm und Ravensburg.
Ansturm an Patienten blieb aus
Voraussetzungen für eine Behandlung mit künstlichem Heroin (Diamorphin) sind eine Drogenabhängigkeit von mindestens fünf Jahren, zwei erfolglose Therapieversuche mit Methadon sowie ein Mindestalter von 23 Jahren. Experten der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die seit Jahren das Projekt in Karlsruhe betreibt, erwarten durch die neue Gesetzesregelung keinen Ansturm an Patienten. "Das bleibt auf kleiner Flamme", sagte AWO-Ärztin Sabine Tanger auf Anfrage. Derzeit seien auch nur 17 von 30 Therapie-Plätzen belegt, obwohl das Projekt in der Szene bekannt sei.
Der Städtetag im Südwesten betonte, es gehe in erster Linie "um eine Überlebenshilfe für Menschen, denen anders nicht mehr geholfen werden kann". Es sei davon auszugehen, dass in Baden-Württemberg etwa 250 bis 300 Schwerstabhängige die strengen Voraussetzungen für eine Heroinabgabe erfüllen, sagte Verbandssprecher Manfred Stehle. Für sie müssten landesweit ambulante Vergabestellen eingerichtet werden.
Zurück zu einem drogenfreien Leben
Grundlage für die Entscheidung ist eine Studie in Karlsruhe, Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln und München von 2002 bis 2006. Demnach haben mehrjährige Modellversuche in den sieben Städten gezeigt, dass eine hohe Quote dieser sogenannten Methadonversager durch kontrollierte Abgaben von künstlich hergestelltem Heroin, dem Diamorphin, zu einem selbstbestimmten und sogar zu einem drogenfreien Leben zurückfinden könnten. Wichtig ist dabei eine psychosoziale Begleitung. Die Erweiterung der Suchtbehandlung durch die Heroin-Therapie sei auch ein weiterer Schritt gegen die Beschaffungskriminalität, hieß es.
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