Amoklaufprozess Winnenden Streit um Schadensersatz
Frederike Poggel, veröffentlicht am 27.01.2011
Strafprozess
Mit Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld hat das aktuelle Verfahren gegen Jörg K. erst mal nichts zu tun. Zwar könnten Hinterbliebene und von Tim K. Verletzte zivilrechtliche Ansprüche auch im Rahmen des Strafprozesses geltend machen. Die Nebenklage zog entsprechende Anträge aber zurück, um den Prozess abzukürzen.
Zivilklage
Deswegen muss Jörg K. sich auf ein weiteres Verfahren vor einem Zivilgericht einstellen. In einem solchen soll auch die Psychiatrie in Weinsberg belangt werden.
Streitverkündung
Selbst wenn die Weinsberger nicht verklagt würden, kommen die Therapeuten wohl vor ein Zivilgericht: Denn Jörg K. kann die Verantwortung seinerseits weiterreichen – und der Klinik den Streit verkünden.
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